Frühjahrsauszahlung erfolgt
Betriebe, bei welchen es aufgrund einer nicht abgeschlossenen Vor-Ort-Kontrolle der AMA zu keiner Auszahlung der Direktzahlungen im Dezember 2021 kam, erhalten diese nun zu 100 %. Für die Förderprogramme ÖPUL und Ausgleichszulage (AZ) wurde allen teilnehmenden Betrieben bereits eine Auszahlung von 75 % im Dezember 2021 gewährt, die restlichen 25 % wurden am 28. April ausbezahlt. Des Weiteren werden im Rahmen dieser Auszahlung auch Nachberechnungen für vorangegangene Jahre in den Bereichen Direktzahlungen, ÖPUL und AZ vorgenommen. Die Auszahlungsbeträge werden zwar am 28. April von der AMA überwiesen, jedoch sind für den Zahlungseingang am Konto des Antragstellers noch Bearbeitungstage seitens der Bank hinzuzurechnen.
Bescheid- und Mitteilungsversand
Die ÖPUL- und AZ-Mitteilungen 2021 werden gemeinsam mit den Direktzahlungsbescheiden 2021 am 5. Mai versendet. Landwirte, die beim elektronischen Postfach „MeiPostkorb“ angemeldet sind, erhalten ihre Bescheide und Mitteilungen ausschließlich in elektronischer Form. Die Mitteilungen und Bescheide können von Betrieben mit einem eAMA-Zugang ein paar Tage nach dem 5. Mai auch im eArchiv abgerufen werden. ÖPUL-Teilnehmer haben zusätzlich die Möglichkeit, mit dem ÖPUL-Abrechnungsreport im eAMA nachzuvollziehen, welche Daten für die Berechnung herangezogen werden und aus welchen Prämien sich die Auszahlung zusammensetzt.
Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung festgestellt werden, können Einsprüche ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides an die AMA übermittelt werden. Beachten Sie die Beschwerdefrist für den Bescheid der Direktzahlungen. Lesen Sie unbedingt die Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem Bescheid, da es ab Einlangen zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann. Hilfestellung hierzu bieten die jeweils zuständige LK-Außenstelle und das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft an. Einsprüche können ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides an die AMA übermittelt werden. Empfohlen wird, dies online unter www.eama.at über den Reiter „Eingaben“ durchzuführen. Der Status der Bearbeitung kann in diesem Fall im eAMA verfolgt werden.
Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung festgestellt werden, können Einsprüche ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides an die AMA übermittelt werden. Beachten Sie die Beschwerdefrist für den Bescheid der Direktzahlungen. Lesen Sie unbedingt die Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem Bescheid, da es ab Einlangen zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann. Hilfestellung hierzu bieten die jeweils zuständige LK-Außenstelle und das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft an. Einsprüche können ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides an die AMA übermittelt werden. Empfohlen wird, dies online unter www.eama.at über den Reiter „Eingaben“ durchzuführen. Der Status der Bearbeitung kann in diesem Fall im eAMA verfolgt werden.