Fischproduktion: jetzt einsteigen
Fisch wird als gesundes Lebensmittel mit einem Pro-Kopf-Verbrauch zwischen sieben und acht Kilo immer beliebter. Dabei legen die Konsumenten sowohl bei Frischfisch als auch bei weiterverarbeitetem Fisch großen Wert auf heimische Produktion und Qualität. Die in den letzten Jahren gestiegene Nachfrage nach heimischen Fischen kann jedoch nicht gedeckt werden. Das Ziel dieser Förderung ist es, die bäuerliche Fischproduktion zu erhöhen. Zusätzlich sollen landwirtschaftliche Betriebe einen Anreiz bekommen, in die Produktion und Verarbeitung heimischer Fische einzusteigen und sich dadurch ein zusätzliches Standbein zu schaffen.
Die wichtigsten Punkte zur Förderung
1. So wird gefördert
Als Förderwerber kommen Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Betracht, welche den Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und Gefahr in Kärnten bewirtschaften. Gefördert werden alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Neubau von Fischteichanlagen, z. B. Wasserfassung, Wasserzuleitung, Fischteiche (Grabungsarbeiten, Baumaterial), Absetzteiche, Hälterungsbecken, Einzäunungen. Nicht förderbar im Sinne dieser Richtlinie sind Bruthäuser, Angelteiche, Kreislaufanlagen, Transportfahrzeuge, Sauerstoffeinbringung, Filter zur Wasserreinigung. Die Förderhöhe beträgt 30 % der anerkannten Kosten. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 2000 Euro, die Förderobergrenze bei 6000 Euro.
2. Voraussetzungen
3. Abwicklung
Im Rahmen einer sogenannten Agrar-De-minimis-Beihilfe gewährt das Land Kärnten einen Zuschuss zum Neueinstieg in die bäuerliche Fischproduktion heimischer Fische. Die Antragsstellung und Abwicklung erfolgt über die Landwirtschaftskammer Kärnten, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt. Bei Interesse erhalten Sie Auskünfte und die Antragsunterlagen über das Referat 4, Tierische Produktion und Bauen, Tel. 0463/5850-1501. Außerdem steht der Antrag ebenso wie die Richtlinien unter diesem Artikel zum Download bereit.
Als Förderwerber kommen Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Betracht, welche den Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und Gefahr in Kärnten bewirtschaften. Gefördert werden alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Neubau von Fischteichanlagen, z. B. Wasserfassung, Wasserzuleitung, Fischteiche (Grabungsarbeiten, Baumaterial), Absetzteiche, Hälterungsbecken, Einzäunungen. Nicht förderbar im Sinne dieser Richtlinie sind Bruthäuser, Angelteiche, Kreislaufanlagen, Transportfahrzeuge, Sauerstoffeinbringung, Filter zur Wasserreinigung. Die Förderhöhe beträgt 30 % der anerkannten Kosten. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 2000 Euro, die Förderobergrenze bei 6000 Euro.
2. Voraussetzungen
- Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb sowie die geplante Fischteichanlage sind in Kärnten.
- Neueinstieg in die bäuerliche Fischproduktion heimischer Fische.
- Die fachliche Eignung muss durch eine vierstündige Weiterbildung nachgewiesen werden.
- Notwendige Bewilligungen müssen vorliegen (wasserrechtliche Bewilligung, naturschutzrechtliche Bewilligung).
- Der Förderwerber ist verpflichtet, die geförderte Anlage über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren selbst zu bewirtschaften.
- Außerdem ist eine fischereiliche Mindestproduktivität von 200 kg Ertrag im Jahr nachzuweisen. Das entspricht einer Zulaufmenge von 2 l/s bei Forellenteichen bzw. einer Teichfläche von 2000 m² bei Karpfenteichen.
3. Abwicklung
Im Rahmen einer sogenannten Agrar-De-minimis-Beihilfe gewährt das Land Kärnten einen Zuschuss zum Neueinstieg in die bäuerliche Fischproduktion heimischer Fische. Die Antragsstellung und Abwicklung erfolgt über die Landwirtschaftskammer Kärnten, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt. Bei Interesse erhalten Sie Auskünfte und die Antragsunterlagen über das Referat 4, Tierische Produktion und Bauen, Tel. 0463/5850-1501. Außerdem steht der Antrag ebenso wie die Richtlinien unter diesem Artikel zum Download bereit.
Wichtig:
Die Förderung muss mittels Förderansuchen zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 schriftlich im Referat 4 beantragt werden. Es können alle Kosten, die im Jahr 2021 für ein Teichprojekt anfallen, eingereicht werden.
Die Förderung muss mittels Förderansuchen zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 schriftlich im Referat 4 beantragt werden. Es können alle Kosten, die im Jahr 2021 für ein Teichprojekt anfallen, eingereicht werden.
Entwicklungspotenzial
Eine neue Förderschiene solle den Einstieg in die Fischproduktion ermöglichen und den Import reduzieren, sagte Landesrat Martin Gruber. „Speziell bei der bäuerlichen Fischproduktion gibt es noch großes Entwicklungspotenzial“, so Gruber. Ziel sei, die ersten Investitionshürden zu erleichtern und landwirtschaftlichen Betrieben eine zusätzliche Einkommensquelle zu ermöglichen. In einer Erstdotierung habe er ein Budget von 50.000 Euro dafür aufgestellt.
Zukunftsprozess
Auf die Anfang Juli vorgestellten Ergebnisse des Zukunftsprozesses verwies LK-Präsident Siegfried Huber. „Mehr als 2000 Bäuerinnen und Bauern, Experten und Funktionäre von Verbänden, Genossenschaften und der in der LK-Vollversammlung vertretenen Fraktionen haben gemeinsam mehr als 150 Maßnahmenvorschläge bis 2030 erarbeitet. Diese Perspektiven sollen die Richtschnur für die Arbeit der LK Kärnten in den nächsten zehn Jahren sein“, betonte Huber. „Zwei Monate später wurden bereits einige Schritte umgesetzt: Ein Humusschwerpunkt wurde durch die geförderte Bodenuntersuchungsaktion gestartet, mit der Grünland-Nachsaataktion wird eine erste Maßnahme einer Kärntner Eiweiß-Strategie umgesetzt. Mit der Förderaktion zur Verbesserung der Notstromversorgung soll die Black-Out-Vorsorge am Bauernhof verbessert werden, und mit der Unterstützung des Einstieges in die heimische Fischproduktion sollen Betriebe motiviert werden, in diese Nischenproduktion mit Zukunft einzusteigen.“ Alle Schritte gehen in die gleiche Richtung und haben das gleiche Ziel: mehr Wertschöpfung für die bäuerlichen Betriebe und mehr Wertschätzung für die bäuerliche Arbeit. „Das ist unser Weg in die Zukunft, auf dem noch viele Schritte zu gehen sind. Weitere Maßnahmen werden folgen. Denn wer stillsteht, auf den kommen die Dinge zu“, so der LK-Präsident.
Zukunftsprozess
Auf die Anfang Juli vorgestellten Ergebnisse des Zukunftsprozesses verwies LK-Präsident Siegfried Huber. „Mehr als 2000 Bäuerinnen und Bauern, Experten und Funktionäre von Verbänden, Genossenschaften und der in der LK-Vollversammlung vertretenen Fraktionen haben gemeinsam mehr als 150 Maßnahmenvorschläge bis 2030 erarbeitet. Diese Perspektiven sollen die Richtschnur für die Arbeit der LK Kärnten in den nächsten zehn Jahren sein“, betonte Huber. „Zwei Monate später wurden bereits einige Schritte umgesetzt: Ein Humusschwerpunkt wurde durch die geförderte Bodenuntersuchungsaktion gestartet, mit der Grünland-Nachsaataktion wird eine erste Maßnahme einer Kärntner Eiweiß-Strategie umgesetzt. Mit der Förderaktion zur Verbesserung der Notstromversorgung soll die Black-Out-Vorsorge am Bauernhof verbessert werden, und mit der Unterstützung des Einstieges in die heimische Fischproduktion sollen Betriebe motiviert werden, in diese Nischenproduktion mit Zukunft einzusteigen.“ Alle Schritte gehen in die gleiche Richtung und haben das gleiche Ziel: mehr Wertschöpfung für die bäuerlichen Betriebe und mehr Wertschätzung für die bäuerliche Arbeit. „Das ist unser Weg in die Zukunft, auf dem noch viele Schritte zu gehen sind. Weitere Maßnahmen werden folgen. Denn wer stillsteht, auf den kommen die Dinge zu“, so der LK-Präsident.