Finanzielle Unterstützung der Forstwirtschaft
Die Kärntner Forstbetriebe und Waldbesitzer:innen sind infolge von zunehmenden Extremwettereignissen wie beispielsweise Stürmen, Trockenheit und Hitzeperioden immer häufiger mit den Herausforderungen hoher Schadholzmengen konfrontiert. Windwürfe, Schneebrüche und Borkenkäferkalamitäten sind aufgrund des Klimawandels Probleme, die in der Forstwirtschaft bewältigt werden müssen. Aufgrund dieser Tatsachen müssen erhebliche Anstrengungen zum Umbau hin zu klimafitten Mischwäldern unternommen werden.
Zur finanziellen Unterstützung der heimischen Forstwirtschaft hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) im Jahr 2020 den Waldfonds mit einem derzeitigen Gesamtvolumen von 430 Mio. Euro ins Leben gerufen. Insgesamt zehn Maßnahmen, darunter die Wiederaufforstung nach Schadereignissen, Forstschutzmaßnahmen, Errichtung klimafitter Wälder sowie Sicherstellung der Waldbrandprävention und -bekämpfung, bieten eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Für Waldeigentümer:innen sind insbesondere die Maßnahmen M1 - M6 von hohem Interesse. Ziel ist die Entwicklung von klimafitten Wäldern mit der Förderung von Biodiversität sowie Entschädigungen für den durch Borkenkäfer verursachten Wertverlust in der Forstwirtschaft.
Zur finanziellen Unterstützung der heimischen Forstwirtschaft hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) im Jahr 2020 den Waldfonds mit einem derzeitigen Gesamtvolumen von 430 Mio. Euro ins Leben gerufen. Insgesamt zehn Maßnahmen, darunter die Wiederaufforstung nach Schadereignissen, Forstschutzmaßnahmen, Errichtung klimafitter Wälder sowie Sicherstellung der Waldbrandprävention und -bekämpfung, bieten eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Für Waldeigentümer:innen sind insbesondere die Maßnahmen M1 - M6 von hohem Interesse. Ziel ist die Entwicklung von klimafitten Wäldern mit der Förderung von Biodiversität sowie Entschädigungen für den durch Borkenkäfer verursachten Wertverlust in der Forstwirtschaft.
Schwerpunkt
Aufgrund bundeslandspezifischer Besonderheiten und der Möglichkeit einer gezielten Steuerung der eingesetzten Finanzmittel hat in Kärnten der Landesforstdienst von Beginn eine eigene Schwerpunktsetzung definiert. Die komplexe und dynamische Entwicklung der Situation in Kärntens Wäldern in den vergangenen Jahren erforderte eine Aktualisierung der Schwerpunktsetzungen, um diese an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Im Zuge eines gesamtheitlichen Vorgehens aller Bezirksforstinspektionen und der Landesforstdirektion konnte eine abgestimmte Priorisierung der forstlichen Förderung erarbeitet werden. Die Änderungen wurden im Rahmen einer Landesförderkonferenz mit Vertretern des Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, der Wildbach- und Lawinenverbauung, der Landwirtschaftskammer Kärnten sowie der Kärntner Landesregierung beschlossen. Im Zuge dieser Konferenz wurde zudem in Hinblick auf die derzeitige budgetäre Situation von allen Seiten die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung der Kärntner Forstwirtschaft hervorgehoben.
Waldfonds
Der Hauptschwerpunkt der forstlichen Förderung in Kärnten, die über den Waldfonds abgewickelt wird, liegt auf derWiederaufforstung der unzähligen Schadholzflächen sowie dem Umbau bzw. der Schaffung zukunftsgerichteter, stabiler und klimafitter Mischwälder. Konkrete Maßnahmen wie Aufforstungen, Jungbestandspflege und Erstdurchforstung als Teile der Schwerpunktsetzung können über den sogenannten "gemeinschaftlichen Rahmenantrag" mithilfe des Kärntner Waldpflegevereins umgesetzt werden. Diese vereinfachte Antragstellung bietet aufgrund eines geringen bürokratischen Aufwandes enorme Vorteile für die Waldeigentümer. Alle weiteren Fördermaßnahmen sind wie bisher einzeln zu beantragen.
Besteht für Waldbesitzer:innen der Bedarf einer Förderung über den Waldfonds, ist in einem ersten Schritt Kontakt zur forstlichen Aufsichtsstation (Bezirksförster oder Mitarbeiter des Kärntner Waldpflegevereins) aufzunehmen. Kann die Maßnahme im Zuge des gemeinschaftlichen Rahmenantrags gestellt werden, wird im Zuge einer ausführlichen Beratung der Antrag gestellt. Für Einzelanträge der Maßnahmen M4 und M6 ist ein eigenständiger Onlineantrag (über das "Digital Service Tirol") zu stellen. Darüber hinaus ist auch hierbei eine Beratung seitens der forstlichen Aufsichtsstation erforderlich.
Die Erfahrungen und Daten der vergangenen fünf Jahre zeigen, dass die forstliche Förderung in Kärnten ein wichtiges Instrument ist, um die finanzielle Sicherheit sowie einen wirtschaftlichen Betrieb der Waldbesitzer zu ermöglichen. Dies zeigt sich insbesondere bei der Maßnahme 5 hinsichtlich des Forstschutzes. Hier wurde das Budget in den vergangenen Jahren bereits ausgeschöpft, weshalb diverse Forstschutzmaßnahmen nur über die neue EU-kofinanzierte Förderung (LE 23 - 27) beantragt werden können. Zudem konnte der bürokratische Aufwand durch die Unterstützung des Kärntner Waldpflegevereins infolge einer effizienten Abwicklung geringgehalten werden. Die Voraussetzungen hinsichtlich der Einbringung von klimafitten Mischbaumarten stellen einen wichtigen Bestandteil der Förderung dar und ermöglichen einen schrittweisen aber konsequenten Umbau des zukünftigen Waldes. Weitere Infos zur Waldfonds-Förderung bekommen Sie im nächsten Kärntner Bauer. Außerdem sind weiterführende Verlinkungen für die Einzelbeantragung auf der Homepage der Landesforstdirektion zu finden.
Besteht für Waldbesitzer:innen der Bedarf einer Förderung über den Waldfonds, ist in einem ersten Schritt Kontakt zur forstlichen Aufsichtsstation (Bezirksförster oder Mitarbeiter des Kärntner Waldpflegevereins) aufzunehmen. Kann die Maßnahme im Zuge des gemeinschaftlichen Rahmenantrags gestellt werden, wird im Zuge einer ausführlichen Beratung der Antrag gestellt. Für Einzelanträge der Maßnahmen M4 und M6 ist ein eigenständiger Onlineantrag (über das "Digital Service Tirol") zu stellen. Darüber hinaus ist auch hierbei eine Beratung seitens der forstlichen Aufsichtsstation erforderlich.
Die Erfahrungen und Daten der vergangenen fünf Jahre zeigen, dass die forstliche Förderung in Kärnten ein wichtiges Instrument ist, um die finanzielle Sicherheit sowie einen wirtschaftlichen Betrieb der Waldbesitzer zu ermöglichen. Dies zeigt sich insbesondere bei der Maßnahme 5 hinsichtlich des Forstschutzes. Hier wurde das Budget in den vergangenen Jahren bereits ausgeschöpft, weshalb diverse Forstschutzmaßnahmen nur über die neue EU-kofinanzierte Förderung (LE 23 - 27) beantragt werden können. Zudem konnte der bürokratische Aufwand durch die Unterstützung des Kärntner Waldpflegevereins infolge einer effizienten Abwicklung geringgehalten werden. Die Voraussetzungen hinsichtlich der Einbringung von klimafitten Mischbaumarten stellen einen wichtigen Bestandteil der Förderung dar und ermöglichen einen schrittweisen aber konsequenten Umbau des zukünftigen Waldes. Weitere Infos zur Waldfonds-Förderung bekommen Sie im nächsten Kärntner Bauer. Außerdem sind weiterführende Verlinkungen für die Einzelbeantragung auf der Homepage der Landesforstdirektion zu finden.