Farmwild: Alternative im Grünland
In erster Linie werden Dam-, Rot-, Sika- und Muffelwild gehalten. Genetisch gesehen handelt es sich dabei um eigene Linien, die durch langfristige Zuchtlenkung gezüchtet wurden und nicht mit der jeweiligen Wildtierpopulation im Austausch stehen. Farmwildgehege unterliegen dem Tierschutzrecht und stellen besondere Anforderungen an die Haltungsform bzw. an das Gehege.
Der Verkauf des Wildfleisches erfolgt fast ausschließlich direkt an den Endverbraucher. Für Konsumenten spielen die natürliche Haltung und die Regionalität sowie die Zusammensetzung des mit wenig Fett und günstigem Fettsäurenmuster ausgestatteten, feinfaserigen Fleisches eine besondere Rolle. Die Ab-Hof-Vermarktung bzw. die Vermarktung auf Bauernmärkten erfordert von den Betriebsführern jedoch eine entsprechende Qualifizierung sowie zugelassene Schlachtstätten bzw. Verarbeitungsräume.
Der Einstieg in die Haltung von Wildtieren im Gehege bedarf einer gesonderten Bewilligung seitens des Landes Kärnten. Zu beachten gilt eine Genehmigung nach dem Jagdgesetz, eine Rodungsbewilligung für den Einstand der Wildtiere sowie die Einhaltung des Tierschutzgesetzes.
Die landwirtschaftlichen Wildtierhalter Kärntens sind in einem Verein mit aktuell 52 Mitgliedern organisiert. Der Zweck und das Ziel ist die Förderung des Wildtierbestandes in Kärnten sowie die beratende Unterstützung der Farmwildhalter. Zukünftig sind Veranstaltungen und Seminare zu unterschiedlichsten Themen geplant. Tiergesundheit, Gehegemanagement sowie Wirtschaftlichkeit des Gehegebetriebes sollen mit Fachreferenten beleuchtet und analysiert werden.
Der Verkauf des Wildfleisches erfolgt fast ausschließlich direkt an den Endverbraucher. Für Konsumenten spielen die natürliche Haltung und die Regionalität sowie die Zusammensetzung des mit wenig Fett und günstigem Fettsäurenmuster ausgestatteten, feinfaserigen Fleisches eine besondere Rolle. Die Ab-Hof-Vermarktung bzw. die Vermarktung auf Bauernmärkten erfordert von den Betriebsführern jedoch eine entsprechende Qualifizierung sowie zugelassene Schlachtstätten bzw. Verarbeitungsräume.
Der Einstieg in die Haltung von Wildtieren im Gehege bedarf einer gesonderten Bewilligung seitens des Landes Kärnten. Zu beachten gilt eine Genehmigung nach dem Jagdgesetz, eine Rodungsbewilligung für den Einstand der Wildtiere sowie die Einhaltung des Tierschutzgesetzes.
Die landwirtschaftlichen Wildtierhalter Kärntens sind in einem Verein mit aktuell 52 Mitgliedern organisiert. Der Zweck und das Ziel ist die Förderung des Wildtierbestandes in Kärnten sowie die beratende Unterstützung der Farmwildhalter. Zukünftig sind Veranstaltungen und Seminare zu unterschiedlichsten Themen geplant. Tiergesundheit, Gehegemanagement sowie Wirtschaftlichkeit des Gehegebetriebes sollen mit Fachreferenten beleuchtet und analysiert werden.
- Info: Seminar „Landwirtschaftliche Wildtierhaltung“ am 13. August (Freitag), 14 bis 17 Uhr, Bildungshaus Krastowitz.
- Referent: Ing. Mag Jürgen Laban.
- Kontakt, Beratung: Dipl.-Ing. Bernhard Prunner, Referat 4, LK Kärnten, Tel. 0676/835 555 28 bzw. 0463/58 50-15 35.
Zahlen und Fakten
Immer mehr Betriebe in Österreich beschäftigen sich mit Farmwildhaltung. In Kärnten gibt es insgesamt 64 Betriebe mit Rotwild und 90 Betriebe mit Damwild. Es gibt dabei auch 15 Betriebe, welche beide Tierarten halten. In Summe gibt es in Kärnten rund 1700 Stück Rotwild und 2000 Stück Damwild. Die durchschnittliche Gehegegröße liegt bei 3,5 ha. Je Betrieb werden durchschnittlich 22 Stück Rotwild und 16 Stück Damwild gehalten. Die landwirtschaftliche Wildtierhaltung, insbesondere Gehege zur Fleischproduktion, nimmt in Kärnten jährlich um etwas mehr als drei Prozent zu. In letzter Zeit sind vor allem Betriebe eingestiegen, die in der extensiven Grünlandnutzung und in der Vermarktung von Wildfleisch eine sinnvolle Alternative sehen. Die landwirtschaftlichen Wildtierhalter haben in den Gehegen gewollt moderate Bestandszahlen, damit es in der Vegetationszeit kaum einer Zufütterung bedarf. Der Großteil der Farmwildbetriebe wird im Nebenerwerb und nach den biologischen Richtlinien geführt.