FAQs: Blauzungenkrankheit (Bluetongue)
Allgemeines
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die fast weltweit vorkommt. Bislang sind mindestens 24 “Untergruppen” - sogenannte Serotypen - des Virus bekannt, die jeweils unterschiedlich starke Symptome verursachen können. Der aktuelle Ausbruch in Europa wird durch den Serotyp 3 (BTV-3) hervorgerufen, der schwerwiegende Symptome verursachen kann. Betroffene Tierarten sind Rinder, Schafe, Ziegen, Kamelartige (z.B. Alpakas) und Wildwiederkäuer (z.B. Rehe). Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige Tierseuche. Seit dem Jahr 2021 hat Österreich den Status “seuchenfrei” offiziell wiedererlangt, was die Blauzungenkrankheit betrifft.
Am 12. September 2024 wurde jedoch erneut die Blauzungenkrankheit in Österreich nachgewiesen. Dabei wurde bei einem Rind in Vorarlberg BTV-3 nachgewiesen und bei zwei Rindern in der Steiermark BTV-4. Damit hat das gesamte Bundesgebiet Österreich den BT-Freiheitsstatus verloren.
Durch die ersten bestätigten Fälle wurde in ganz Österreich der Status „frei von Blauzungenkrankheit“ ausgesetzt und das gesamte Bundesgebiet wird als „Blauzungenzone“ ausgewiesen.
Am 12. September 2024 wurde jedoch erneut die Blauzungenkrankheit in Österreich nachgewiesen. Dabei wurde bei einem Rind in Vorarlberg BTV-3 nachgewiesen und bei zwei Rindern in der Steiermark BTV-4. Damit hat das gesamte Bundesgebiet Österreich den BT-Freiheitsstatus verloren.
Durch die ersten bestätigten Fälle wurde in ganz Österreich der Status „frei von Blauzungenkrankheit“ ausgesetzt und das gesamte Bundesgebiet wird als „Blauzungenzone“ ausgewiesen.
Nein. Der Mensch kann grundsätzlich nicht infiziert werden.
Betroffene Tierarten sind Rinder, Schafe, Ziegen, Kamelartige (z.B. Lamas oder Alpakas) und Wildwiederkäuer (z.B. Rehe).
Ja, denn auch Wildwiederkäuer sind empfänglich für das Virus und können sich infizieren und erkranken. Dazu gehören z.B. Hirsche, Rotwild, Steinböcke, Gämsen.
Es gibt keine spezifische Behandlung. Erkrankte Tiere können nur symptomatisch behandelt werden.
Vorkommen und Übertragung
Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen (kleine Mücken) übertragen. Dabei nimmt die Gnitze das Virus über das Blut eines infizierten Tieres auf, nach einer Vermehrung des Virus in der Gnitze wandert es in die Speicheldrüse des Insekts und kann von dort in das nächste empfängliche Tier (z.B. Schaf) übertragen werden. Dadurch gibt es bei Auftreten der Blauzungenkrankheit eine gewisse Saisonalität – die Krankheit ist an das Vorkommen der Gnitzen gebunden. Diese kommen vor allem zwischen Juni und November vor. Durch warmes Wetter kann die Phase der Übertragung allerdings entsprechend verlängert werden.
Theoretisch ist auch eine Übertragung durch andere mechanische Vektoren möglich, wie z.B.: Stechmücken, oder Zecken - die Bedeutung von diesem Übertragungsweg ist allerdings unklar. Auch über das Sperma von infizierten Tieren ist eine Übertragung möglich. Experimentell ist auch eine Übertragung vom Muttertier auf das ungeborene Jungtier möglich. Über Fleisch oder Milch kann sich die Krankheit allerdings nicht verbreiten oder übertragen werden.
Theoretisch ist auch eine Übertragung durch andere mechanische Vektoren möglich, wie z.B.: Stechmücken, oder Zecken - die Bedeutung von diesem Übertragungsweg ist allerdings unklar. Auch über das Sperma von infizierten Tieren ist eine Übertragung möglich. Experimentell ist auch eine Übertragung vom Muttertier auf das ungeborene Jungtier möglich. Über Fleisch oder Milch kann sich die Krankheit allerdings nicht verbreiten oder übertragen werden.
Im Jahr 2024 (Stand September 2024) kam die Krankheit bislang in Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Andorra, Spanien und der Schweiz vor. Auch in Österreich wurden am 12.09. die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit bestätigt. Die Krankheit verbreitet sich rasant beispielsweise meldete Deutschland bis 12. September insgesamt 8.785 Nachweise der Krankheit. Die aktuellen Ausbruchszahlen aus Deutschland finden sich auf der Website des Friedrich-Löffler-Instituts. Im Herbst 2023 kam es außerdem zu einem massiven Blauzungen Ausbruch in den Niederlanden.
Für die Verbreitung des Erregers in Österreich kommen mehrere Wege infrage: Einerseits können die Überträger der Krankheit, die Gnitzen, bis zu 200 km durch Windbewegungen vertragen werden und sich so immer weiter bewegen. Andererseits kann auch eine Übertragung durch Tierverbringungen oder infiziertes Sperma erfolgen.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine exotische Tierseuche, die erstmals im Jahr 1905 in Südafrika entdeckt wurde. Von dort aus hat sie sich mit Hilfe von Merinoschafen in andere Teile Afrikas ausgebreitet. Aus Afrika hat sie sich dann auch über das Mittelmeer nach Südeuropa ausgebreitet. Auch in anderen Ländern, wie China, den USA oder Mexiko, ist die Krankheit nun vorhanden.
Im Jahr 2006 trat das Virus das erste Mal bei Schafen und Rindern in den Niederlanden und Deutschland auf - insgesamt wurden damals 885 Fälle gemeldet. Darauf folgten in den Jahren 2007-2008 noch zahlreiche weitere Fälle in den beiden Ländern. Auch Österreich war von BTV-Fällen im Jahr 2008 betroffen. Laut Analysen der Erbinformation des Virus stammte das damalige Virus nicht aus den Ausbrüchen im Mittelmeerraum. Woher und wie das Virus genau in die Niederlande kam, ist bis heute unklar. Auch 2015 gab es Blauzungen-Fälle in Ungarn und Österreich. Die neuesten Ausbrüche im Jahr 2023 wurden wieder aus den Niederlanden gemeldet, wo derzeit der Serotyp 3 vorkommt. Auch in Belgien und Deutschland hat sich dieser Serotyp bereits verbreitet.
Im Jahr 2006 trat das Virus das erste Mal bei Schafen und Rindern in den Niederlanden und Deutschland auf - insgesamt wurden damals 885 Fälle gemeldet. Darauf folgten in den Jahren 2007-2008 noch zahlreiche weitere Fälle in den beiden Ländern. Auch Österreich war von BTV-Fällen im Jahr 2008 betroffen. Laut Analysen der Erbinformation des Virus stammte das damalige Virus nicht aus den Ausbrüchen im Mittelmeerraum. Woher und wie das Virus genau in die Niederlande kam, ist bis heute unklar. Auch 2015 gab es Blauzungen-Fälle in Ungarn und Österreich. Die neuesten Ausbrüche im Jahr 2023 wurden wieder aus den Niederlanden gemeldet, wo derzeit der Serotyp 3 vorkommt. Auch in Belgien und Deutschland hat sich dieser Serotyp bereits verbreitet.
Ja, Österreich hatte im Jahr 2008 den ersten Blauzungenfall (Serotyp 8). Im Jahr 2015 wurde erneut die Blauzungenkrankheit in Österreich festgestellt, diesmal allerdings der Serotyp 4, der über Ungarn nach Österreich verschleppt wurde. Damals wurden insgesamt 7 Ausbrüche festgestellt. Seit April 2021 hat Österreich den Status “seuchenfrei” im Hinblick auf die Blauzungenkrankheit wieder erreicht, wobei die letzten Ausbrüche im Jahr 2016 festgestellt wurden. Am 12. September wurde die Blauzungenkrankheit in Österreich nachgewiesen.
Vorbeugung und Impfung
Da Gnitzen ihre Eier an feuchten Stellen (z.B. feuchtes Laub, Gülle, Wasserlacken, Regentonne..) ablegen, sollten diese Stellen am Hof beseitigt bzw. auf das Notwendige begrenzt werden. Auch die Stallhaltung von gefährdeten Tierbeständen in der Nacht bzw. während der Dämmerung kann helfen, die Übertragung über Gnitzen zu reduzieren, da diese insbesondere in der Dämmerung aktiv sind und geschlossene Räume eher meiden. Zur Vorbeugung sind außerdem regelmäßige Insektenbekämpfungsmaßnahmen im Stall zu empfehlen. Auch die Verwendung von Repellentien am Tier kann sinnvoll sein. Gegen Gnitzen eignen sich dafür insbesondere Insektizide aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide. Auch Impfungen in betroffenen Gebieten können eine sinnvolle Ergänzung sein. Außerdem ist es ratsam, den Tiertransport und Zukäufe von Tieren zu begrenzen.
Um seine Tiere vor den Vektoren (Gnitzen) zu schützen, kann es sinnvoll sein, Repellentien zu verwenden. Auch für Lebendtierverbringungen außerhalb Österreichs kann (unter anderem) eine Behandlung mit Repellentien vorgeschrieben sein. Eine Liste des Gesundheitsministeriums mit geeigneten Präparaten findet sich auf der Homepage des Gesundheitsministeriums und im Downloadbereich im unteren Bereich der FAQs.
Es gibt Impfungen gegen verschiedene Untergruppen (“Serotypen”) der Blauzungenkrankheit. Eine Impfung ist gesetzlich gegen alle Serotypen, sofern es einen zugelassenen Impfstoff gibt, gestattet. Es gibt in Österreich derzeit kein nationales Impfprogramm. Damit erfolgt die Impfung auf freiwilliger Basis auf Kosten der Tierhalter.
Gegen den aktuellen Serotyp 3 (BTV-3) gibt es drei Impfstoffe, die in Österreich angewendet werden dürfen. Diese Impfstoffe haben derzeit nur eine einzelstaatliche Notfallzulassung auf EU-Ebene für Schafe und Rinder. Solange es noch keine weiteren Daten der Hersteller insbesondere zur Dauer des Impfschutzes (Immunitätszeitraum) gibt, kann die Impfung nicht für eine Handelserleichterung herangezogen werden. Das bedeutet, dass derzeit (Stand: September 2024) für geimpfte Tiere bei Verbringungen dieselben Bedingungen gelten wie für nicht-geimpfte Tiere (siehe „Verbringungsmöglichkeiten“).
Bei den Impfstoffen handelt es sich um Totimpfstoffe, die die klinischen Symptome und die Virusausscheidung laut Herstellerangaben verringern. Sie schützen zwar nicht vor Ansteckung, sie sind aber dennoch die einzige wirksame Möglichkeit, die Tiere vor schweren Symptomen und dem Tod zu schützen. Impfnebenwirkungen kommen - laut Berichten aus den Einsatzgebieten - nur sehr selten vor. Vom Gesundheitsministerium wird die Impfung gegen den Serotyp 3 dringend empfohlen. Auch die in Deutschland ansässige ständige Impfkommission (Stiko Vet) empfiehlt eine unverzügliche Impfung gefährdeter Wiederkäuer mit „großer Dringlichkeit“. Um den Immunschutz zu erhöhen, empfiehlt das deutsche Referenzlabor für Blauzunge auch für Schafe in jedem Fall eine zweite Impfung. Für Ziegen ist der Impfstoff nicht zugelassen. Es sind keine Wartezeiten in Bezug auf Fleisch oder Milch nach der Impfung einzuhalten. Impfungen mit abgeschwächten Lebendimpfstoffen sind generell verboten.
Tierimpfungen gegen gelistete Tierseuchen dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies in einer Verordnung vorgesehen ist. Bei Blauzunge ist eine Impfung gesetzlich gegen alle Serotypen erlaubt. Betriebe, die eine Impfung bei den Tieren durchführen möchten, sollen sich rechtzeitig an ihren/ihre jeweiligen Betreuungstierarzt-/ärztin wenden, da der Impfstoff bestellt werden muss und ggf. mit Wartezeiten zu rechnen ist. Wichtig ist die Dokumentation der Impfung bei den einzelnen Tieren – denn diese können hinsichtlich ihrer Immunantwort („Antikörper“) nicht von infizierten Tieren unterschieden werden.
Momentan gibt es kein nationales Impfprogramm. Die Impfung erfolgt auf freiwilliger Basis und auf Kosten des Tierhalters.
Erkennen der Erkrankung
Der Schweregrad und die Ausprägung der Symptome sind je Serotyp und empfänglicher Tierart unterschiedlich. So erkranken Schafe oft schwerer als Rinder oder Ziegen. Auch zwischen Schafrassen gibt es Unterschiede in der Ausprägung der Krankheitssymptome . Laut Erfahrungsberichten aus den betroffenen Ländern, erkranken Tiere durch den Serotyp 3 zum Teil sehr schwer. Es sind auch symptomlose Krankheitsverläufe möglich, das heißt, dass die Tiere sich infizieren, aber keine offensichtlichen Krankheitssymptome sichtbar sind. Diese Tiere können aber trotzdem noch als Überträger fungieren.
Zu den typischen Symptomen zählen:
Zu den typischen Symptomen zählen:
- Fieber
- Fressunlust
- Speichelfluss
- Hyperämie der Mund- und Nasenschleimhäute, starker Speichelfluss
- Erosionen und Nekrosen der Schleimhäue des Kopfes (bei schwerwiegenden Fällen)
- Geschwollene Lippen
- Entzündungen im Bereich des Kronsaums, Lahmheiten (Lahmheiten bis zum „Ausschuhen“)
- Rückgang der Milchleistung (teilweise sehr deutlich)
- Aborte
Da es sich um eine meldepflichtige Tierseuche handelt, muss bereits bei Verdacht auf die Blauzungenkrankheit sofort der zuständige Amtstierarzt/-tierärztin verständigt werden.
Betroffene Tierarten sind Rinder, Schafe, Ziegen, Kamelartige (z.B. Alpakas) und Wildwiederkäuer (z.B. Rehe). Eine Übertragung des BTV erfolgt über Vektoren (Gnitzen) und ist nicht direkt von Tier zu Tier übertragbar. Andere Tierarten, außer den oben genannten, sind nicht gefährdet.
Das klinische Krankheitsbild kann an die Maul- und Klauenseuche erinnern (z. B. Fieber, Schleimhautrötungen/entzündungen, Lahmheit (Ausschuhen!)). Aufgrund der ähnlichen Symptome kommen außerdem noch Mucosal Disease, Bösartiges Katarrhalfieber, Infektiöse Bovine Rhinotracheitis sowie Epizootische Hämorrhagie infrage.
Bei Rindern wird ein amtliches Überwachungsprogramm durchgeführt, um sicher zu stellen, dass es keine Infektionen gibt und der Status „seuchenfrei“ aufrechterhalten werden kann. Weitere Informationen zu diesem Monitoring finden sich auf der Seite der AGES – dem nationalen Referenzlabor für die Blauzungenkrankheit.
Ein positiver Nachweis hat verschiedene Konsequenzen für den Betrieb. Einerseits kann ein Leistungsrückgang (Milchleistung!), sowie eine erhöhte Sterblichkeit im Bestand verzeichnet werden. Gerade beim derzeit kursierenden Serotyp 3 erkranken die Tiere (insbesondere Schafe) mit deutlichen Symptomen schwer. Außerdem gibt es zusätzliche Bestimmungen für den Handel mit lebenden Tieren für den Betrieb.
Bereits vor der Bestätigung des Falls muss der Tierhalter bzw. die Tierhalterin eine Erfassung und Zählung des Bestands vornehmen. Auch die bereits verendeten, infizierten oder ansteckungsverdächtigen Tiere müssen aufgezeichnet werden und die Zählung ist laufend am aktuellen Stand zu halten. Die Aufzeichnungen sind dem amtlichen Kontrollorgan auf Verlangen vorzulegen und können bei jeder Kontrolle überprüft werden.
Nach der Feststellung der Blauzungenkrankheit im Betrieb kann die Behörde eine Betriebssperre, die unterschiedliche Maßnahmen beinhalten kann, veranlassen. Diese Maßnahmen sind von der jeweiligen (Seuchen)Situation abhängig und können unterschiedlich ausfallen. Es werden in der Regel auch nicht alle rechtlich möglichen Maßnahmen von der Behörde angeordnet werden, sondern die zu setzenden Maßnahmen je nach Seuchensituation unterschiedlich bewertet werden. Solche Maßnahmen können z.B. ein Verbringungsverbot empfänglicher Tiere oder eine Insektizidbehandlung der Tiere beinhalten.
Verbringungsmöglichkeiten
Da das gesamte Bundesgebiet mit dem Ausbruch am 12. September 2024 zur Blauzungenzone erklärt wurde, sind Verbringungen aus nicht gesperrten Betrieben innerhalb Österreichs ohne Einschränkungen möglich, sofern die Tiere am Tag der Verbringung augenscheinlich gesund sind. Der Tierhalter muss dies allerdings (z.B. auf dem Viehverkehrsschein) bestätigen. Am AMA-VVS soll dabei im Feld „Nähere Angaben“ bzw. am VIS Begleitdokument im Feld „Sonstige Angaben“ der Buchstabe „G“ für „gesund“ und das Datum dieser Feststellung eingetragen werden. Nähere Informationen und eine Vorlage des ausgefüllten VVS finden sich auf der Website des Gesundheitsministeriums.
Es ist wichtig, dass auch im Ausbruchsfall Verbringungen von gefährdeten Tierarten weiterhin möglich sind. Daher gibt es spezielle Anforderungen für den Handel mit lebenden Tieren in andere EU-Mitgliedsstaaten. Die Verbringungsmöglichkeiten in andere Mitgliedsstaaten erfolgen nach den Bestimmungen der delegierten Verordnung (EU) 2020/688. Diese umfassen beispielsweise eine PCR-Untersuchung der Tiere und eine Behandlung mit Repellentien vor der Verbringung. Die genauen Bestimmungen der einzelnen Länder können auf der Website der Europäischen Kommission abgerufen werden. Eine Liste mit den aktuellen Verbringungsanforderungen der einzelnen Mitgliedsstaaten ist außerdem auf der Homepage des Gesundheitsministeriums abrufbar.
Werden die Tiere mit Repellentien vor der Verbringung behandelt, muss dies am AMA-VVS im Feld „Nähere Angaben“ mit dem Buchstaben „R“ für „Repellentien“ und Angabe des Behandlungstags (Wartezeit!) vermerkt werden.
Werden die Tiere mit Repellentien vor der Verbringung behandelt, muss dies am AMA-VVS im Feld „Nähere Angaben“ mit dem Buchstaben „R“ für „Repellentien“ und Angabe des Behandlungstags (Wartezeit!) vermerkt werden.
(Direkt)Vermarktung bei Seuchenausbruch
Ja, denn die speziellen Bedingungen bei Ausbruch von BTV beziehen sich nur auf die Verbringung von empfänglichen Lebendtieren und Zuchtmaterial (Samen, Embyronen).
Ja, denn die speziellen Bedingungen bei Ausbruch von BTV beziehen sich nur auf die Verbringung von empfänglichen Lebendtieren und Zuchtmaterial (Samen, Embyronen). Für Konsument:innen ist BTV nicht gefährlich – Menschen sind nicht empfänglich für das Virus, das heißt, sie können sich weder infizieren, noch daran erkranken.
Ja, denn die speziellen Bedingungen bei Ausbruch von BTV beziehen sich nur auf die Verbringung von empfänglichen Lebendtieren und Zuchtmaterial (Samen, Embyronen). Für Konsument:innen ist BTV nicht gefährlich – Menschen sind nicht empfänglich für das Virus, das heißt, sie können sich weder infizieren, noch daran erkranken.
Sowohl bei einem Verdachtsfall (das heißt vor Bestätigung im Labor), wie auch bei einem bereits bestätigten Seuchenfall gibt es Einschränkungen bei der Verbringung von empfänglichen Lebendtieren (Schafe, Ziegen, Rinder, Gatterwild,..). Die Verbringung zur unmittelbaren Schlachtung kann allerdings in beiden Fällen genehmigt werden. Grundsätzlich gilt, dass nur gesunde Tiere zur Schlachtung verbracht werden dürfen.
Ja, solange es sich um Tiere handelt, die für das Virus nicht empfänglich sind, dürfen diese ohne Einschränkungen verbracht werden.
Entschädigung und Versicherung
Für durch Blauzunge verendete Tiere gibt es keine staatliche Entschädigung. Es gibt nur eine Entschädigung vom Bund, falls eine behördliche Anordnung der Tötung erfolgt ist, was nur in sehr wenigen Fallkonstellationen zu erwarten ist. Sollte eine Impfung behördlich angeordnet worden sein oder wurde die Impfung behördlich untersagt und verstarben dadurch Tiere, werden auch diese entschädigt.
Ja, Betriebe mit Rindern, Schafen und Ziegen können sich in Österreich gegen definierte Ertragsausfälle beim Ausbruch der Krankheit versichern lassen. Der Bund trägt gemeinsam mit den Bundesländern 55 % der Versicherungsprämien für Tierseuchen und Infektionskrankheiten. Die angebotenen Produkte decken definierte Ertragsausfälle und erhöhte Aufwendungen, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgrund von Seuchen behördlich gesperrt wird und die Tiere und ihre Produkte nicht vermarktet werden können, ab. Definierte Ertragsausfälle aufgrund von behördlich getöteten Tieren und durch BTV verendeten Tieren sind bei behördlich gesperrten Betrieben mit Ausbrüchen versichert. Die Höhe der Entschädigung wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt, sodass diese vor einem Seuchenausbruch bekannt ist. Den Tierwert behördlich getöteter Tiere entschädigt die öffentliche Hand gemäß Werttarif-Verordnung.