Förderung von nachhaltiger Energie verlängert
"Damit uns die Energiewende gelingt, braucht es klare Anreize", betont Landesrat Sebastian Schuschnig. Die bestehenden Förderungen wurden deshalb um ein weiteres Jahr verlängert. Weiterhin gefördert werden Photovoltaikanlagen mit den dazugehörigen PV-Stromspeichern, thermische Solaranlagen, Fernwärmeheizungsanlagen, Fernwärmeanschlüsse, Holzheizungsanlagen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen. Es werden beispielsweise Photovoltaikanlagen bei Einfamilienhäusern bis zu 10 kWp mit max. 480 Euro je kWp gefördert - ebenso Stromspeicher mit bis zu 350 Euro je kWh Nennkapazität. Bei Fernwärmeanschlüssen beteiligt sich das Land Kärnten bis zur Hälfte der Investitionskosten. Förderberechtigt sind Unternehmen, Privathaushalte, Landwirte, Privatzimmervermieter sowie Vereine und öffentliche Institutionen. Sanierungs- und Neubauförderungen im Wohnbaubereich bleiben bestehen. Ab 2024 werden bisher getrennte Programme zu einer neuen Energieförderungsrichtlinie gebündelt, um noch schneller und unbürokratischer die passende Unterstützung zu finden. "Alle Förderanträge für erneuerbare Ausbauprojekte werden damit erstmals bei einer Förderstelle zusammengefasst", so Schuschnig. Das Tempo der Bearbeitung soll durch digitale Unterstützung erhöht werden. Die Antragstellung werde digital über die Homepage des Amtes der Kärntner Landesregierung möglich sein.
Info: ab 1. Jänner 2024 unter www.energiewirtschaft.ktn.gv.at.