EU-Rechnungshof bestätigt Kritik der LK Kärnten an GAP-Plänen
Nur wenige Wochen, nachdem die gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission (Joint Research Centre) den hohen Mehrwert einer starken, eigenständigen und vollständig ausfinanzierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für Bauern, Konsumenten und Klima wissenschaftlich belegt hat (der Kärntner Bauer berichtete darüber in seiner Ausgabe am 16. Jänner 2026), kommt der EU-Rechnungshof zu dem Schluss, dass der von der Europäischen Kommission im Juli 2025 vorgelegte Vorschlag für die GAP nach 2028 massive Unsicherheiten schafft und das von der Kommission erklärte Ziel der Vereinfachung untergräbt.
Die Anfang Februar erschienene Stellungnahme des EU-Rechnungshofs stellt eine unabhängige, fachkundige Analyse zu den neuen Regelungen hinsichtlich der Gestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und der GAP ab 2028 dar und soll dem Europäischen Parlament sowie dem Rat der EU als Grundlage für die nun startenden Verhandlungen dienen. Während der gesamte EU-Haushalt deutlich erhöht werden soll, hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die für die GAP zweckgebundenen Mittel massiv einzukürzen und die über Jahrzehnte bewährte Zwei-Säulen-Struktur mit den Direktzahlungen und der Ländlichen Entwicklung abzuschaffen. Das ist ein Vorhaben, welches nicht nur bei den europäischen Bauernverbänden die Alarmglocken schrillen lässt, sondern auch beim EU-Rechnungshof. So kommt dieser zu folgendem Prüfergebnis:
Die Anfang Februar erschienene Stellungnahme des EU-Rechnungshofs stellt eine unabhängige, fachkundige Analyse zu den neuen Regelungen hinsichtlich der Gestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und der GAP ab 2028 dar und soll dem Europäischen Parlament sowie dem Rat der EU als Grundlage für die nun startenden Verhandlungen dienen. Während der gesamte EU-Haushalt deutlich erhöht werden soll, hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die für die GAP zweckgebundenen Mittel massiv einzukürzen und die über Jahrzehnte bewährte Zwei-Säulen-Struktur mit den Direktzahlungen und der Ländlichen Entwicklung abzuschaffen. Das ist ein Vorhaben, welches nicht nur bei den europäischen Bauernverbänden die Alarmglocken schrillen lässt, sondern auch beim EU-Rechnungshof. So kommt dieser zu folgendem Prüfergebnis:
- Deutliche Unsicherheiten in der Umsetzung, mangelnde Vorhersehbarkeit für Begünstigte und Verzögerung in der Mittelbereitstellung untergraben das postulierte Ziel der Vereinfachung.
- Hohe Gefahr ungleicher Wettbewerbsbedingungen für Landwirte am EU-Binnenmarkt aufgrund deutlich reduzierter gemeinsamer Rahmenbedingungen.
- Nie dagewesene Planungsunsicherheit, da nur ein Teil der GAP-Mittel zweckgebunden ist und der Rest erst nach innerstaatlichem Verteilungskampf und Genehmigung der neuen nationalen und regionalen Partnerschaftspläne durch die EU-Kommission feststeht.
- Fragmentierung der Rechtvorschriften für die Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung auf mehrere Verordnungen schwächt den gemeinsamen Charakter der GAP.