EU-Entwaldungsverordnung – der aktuelle Stand

Die EU-Entwaldungsverordnung soll das Inverkehrbringen relevanter Rohstoffe und Erzeugnisse auf dem EU-Markt regeln. So muss z. B. für Holz, Soja, Rindfleisch, Palmöl, Kaffee, Kakao, Kautschuk und einige ihrer Folgeprodukte wie Leder, Schokolade, Reifen oder Möbel nachgewiesen werden, dass sie „entwaldungsfrei“ produziert wurden, d. h. nicht auf Flächen, wo Wald nach dem 30. Dezember 2020 in eine landwirtschaftliche Fläche umgewandelt wurde. Dazu entwickelt die EU-Kommission derzeit ein digitales Informationssystem, das unter anderem folgende Kernelemente enthält:
- Die Registrierung jedes Marktteilnehmers – auch jeder Waldbesitzer ist dies bei Inverkehrbringen von Holz
- Abgabe einer Sorgfaltserklärung vor dem Inverkehrbringen von Holz mit Angaben wie Erzeugerland, Holzart, Menge, Schlagort, Abnehmer etc.
- Einholen einer Referenznummer, die jede Holzlieferung zur Überprüfung der Sorgfaltserklärung und zur Rückverfolgbarkeit aufweisen muss. Auch Holz, das bereits im 4. Quartal geerntet, aber erst im Jänner 2026 aus dem Wald abtransportiert wird, bräuchte solch eine Referenznummer.