Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz beschlossen
Nach zähem Ringen hat der Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien und den Grünen das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Das Ziel für den Erneuerbaren-Ausbau für 2030 wurde demnach um drei Terawattstunden (TWh) auf 30 TWh erhöht, bis 2035 liegt der Zielwert bei mindestens 40 TWh. Ausbauziele gibt es neben Wind, Sonne und Wasser auch für Batteriespeicher. Geschützt werden sollen allerdings die letzten verbliebenen unberührten Gewässer.
Die Grundlage dafür soll eine Verordnung sein, die spätestens in drei Jahren auch verbindliche Ziele für die Bundesländer festlegt. Damit sollen auch im Westen Österreichs Windräder errichtet werden. Die Bundesländer werden ab 2027 verpflichtet, über den Fortschritt beim Ausbau zu berichten. Bei Nichterreichen der Ziele werden Gelder aus dem Technologiefonds gestrichen. Ab 2029 ist überdies ein Eingriffsrecht des Energieministers vorgesehen.
Mit dem EABG wird auch die Erneuerbaren-Richtlinie der EU (RED III) national umgesetzt. Geplant ist die Einführung eines “überragenden öffentlichen Interesses“ für erneuerbare Energieanlagen, Netze und Speicher, womit “unnötige“ Verzögerungen verhindert werden sollen. Künftig sollen Genehmigungen stärker gebündelt und über digitale Plattformen abgewickelt werden.
Die Grundlage dafür soll eine Verordnung sein, die spätestens in drei Jahren auch verbindliche Ziele für die Bundesländer festlegt. Damit sollen auch im Westen Österreichs Windräder errichtet werden. Die Bundesländer werden ab 2027 verpflichtet, über den Fortschritt beim Ausbau zu berichten. Bei Nichterreichen der Ziele werden Gelder aus dem Technologiefonds gestrichen. Ab 2029 ist überdies ein Eingriffsrecht des Energieministers vorgesehen.
Mit dem EABG wird auch die Erneuerbaren-Richtlinie der EU (RED III) national umgesetzt. Geplant ist die Einführung eines “überragenden öffentlichen Interesses“ für erneuerbare Energieanlagen, Netze und Speicher, womit “unnötige“ Verzögerungen verhindert werden sollen. Künftig sollen Genehmigungen stärker gebündelt und über digitale Plattformen abgewickelt werden.