Erhebung der Agrarstruktur als Stichprobe

In der Landwirtschaft nehmen statistische Erhebungen einen wichtigen Stellenwert ein. Diese sind auf nationaler und europäischer Ebene die Grundlage für agrarpolitische Entscheidungen und werden in regelmäßigen Abständen von der Statistik Austria erhoben. Von der nunmehrigen Teilerhebung der Agrarstruktur sind rund ein Drittel der Kärntner Betriebe betroffen. Erhoben werden die entsprechenden Daten mittels Online-Fragebogen, es besteht Auskunftspflicht. Ende März sendet die Statistik Austria alle relevanten Unterlagen (Infoschreiben mit Zugangscode und Ausfüllanleitung) zu, um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Nachstehend werden verschiedene Möglichkeiten beschrieben, um die Abwicklung des Fragebogens positiv bewerkstelligen zu können:
1. Wie bearbeite ich den Fragebogen?
Die ausgewählten Landwirte können den elektronischen Fragebogen selbst von zu Hause aus mittels PC bis 15. Mai 2023 vollständig ausfüllen. Innerhalb dieser Frist ist der Fragebogen jedoch verpflichtend an die Statistik Austria zu retournieren. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossener Mehrfachantrag. Bei der Eingabe der Daten werden gezielte Prüfungen vorgenommen und nicht plausible Eintragungen mittels Warn- und Fehlerhinweisen kenntlich gemacht. Das Ausfüllen kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Das regelmäßige Speichern der Daten verhindert, dass Informationen verloren gehen.
2. An wen kann ich mich wenden?
Ist eine selbstständige Bearbeitung des Fragebogens nicht möglich oder ergeben sich dabei diverse Fragen, so stehen folgende Hilfestellungen zur Auswahl:
- Telefonische Erhebung für Nicht-MFA-Betriebe: Für all jene Betriebe, die keinen MFA abgeben, aber für die kein eigenständiges Befüllen des Fragebogens möglich ist, bietet die Statistik Austria ein Telefoninterview an. Dabei können die Daten einem Mitarbeiter der Statistik Austria einfach und vertraulich weitergegeben werden. Wird ein solches Telefoninterview benötigt, so muss binnen zwei Wochen nach Erhalt der Zugangsberechtigung für den elektronischen Fragebogen ein Termin mit der Statistik Austria vereinbart werden. Der Befüllung des Fragebogens mittels Telefoninterview ist binnen 15 Wochen nach Erhalt der Zugangsberechtigung nachzukommen.
- Hilfestellung der LK-Kärnten für MFA-Betriebe: Wurde 2023 ein Mehrfachantrag (MFA) gestellt und ist eine selbständige Bearbeitung nicht möglich, so bietet Ihnen Ihre zuständige LK-Außenstelle die nötige Hilfestellung zur Befüllung des Fragebogens an. Dies ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung ab Mitte April möglich. Diese Hilfestellung kann nur nach entsprechender Vorbereitung mit den von der Statistik Austria zugesandten Dokumenten erfolgen und ist erst nach Abschluss der Abwicklung des MFA 2023 möglich. Die Bearbeitung des Fragebogens ist in den Außenstellen bis spätestens 30. Juni möglich.
- Telefonische Auskunft: Eine kostenfreie Hotline der Statistik Austria steht ab 1. April 2023 für fachliche und technische Fragen zur Verfügung.
3. Welche Daten werden abgefragt?
Zur Entlastung der Erhebungspflichtigen werden sämtliche Verwaltungsdaten der AMA und der Sozialversicherung genutzt, die der Statistik Austria zur Verfügung stehen. Zusätzlich werden Daten zu den Bereichen Arbeitskräfte, sonstige Erwerbstätigkeiten, Bewässerung und Bodenbewirtschaftungspraktiken etc. abgefragt.
4. Ist der Datenschutz garantiert?
Persönliche sowie betriebliche Daten preiszugeben, weckt bei manchen Betroffenen ein mulmiges Gefühl. Aber keine Sorge, Datenschutz steht bei der Agrarstrukturerhebung an oberster Stelle. Die Daten werden im Anschluss an die Erhebung anonymisiert und weiterverarbeitet.