Erfüllte Abschüsse „sagen nichts aus“
Dellach im Gailtal war Schauplatz einer Informationsveranstaltung zum Thema Wildschäden. Anwesend waren sowohl Grundbesitzer als auch Jäger.
Dipl.-Ing. Wilfried Strasser, Leiter der Bezirksforstinspektion Hermagor, betonte in seinem Vortrag, dass die Auswirkungen des Klimawandels stabile, klimafitte Wälder erfordern. Mischbaumarten wie Tanne, Lärche, Buche, Ahorn und Eiche sind zur Stabilisierung der Wälder notwendiger denn je. Das österreichweit durchgeführte Wildeinflussmonitoring weist für den Bezirk Hermagor auf 61 % der Waldfläche einen starken Wildeinfluss auf, bei dem die erforderlichen Mischbaumarten nicht aufkommen können. Tanne und Eiche haben verbissbedingt keine Chance, in zukünftige Bestände einzuwachsen. Biotopangepasste Wildstände sollen örtlichen Jägern zu einer Minderung des Jagdpachtes verhelfen. Der durchschnittliche Abschuss von 3,9 Stück Schalenwild je 100 ha Jagdgebietsfläche und Jahr soll deutlich angehoben werden.
Dipl.-Ing. Wilfried Strasser, Leiter der Bezirksforstinspektion Hermagor, betonte in seinem Vortrag, dass die Auswirkungen des Klimawandels stabile, klimafitte Wälder erfordern. Mischbaumarten wie Tanne, Lärche, Buche, Ahorn und Eiche sind zur Stabilisierung der Wälder notwendiger denn je. Das österreichweit durchgeführte Wildeinflussmonitoring weist für den Bezirk Hermagor auf 61 % der Waldfläche einen starken Wildeinfluss auf, bei dem die erforderlichen Mischbaumarten nicht aufkommen können. Tanne und Eiche haben verbissbedingt keine Chance, in zukünftige Bestände einzuwachsen. Biotopangepasste Wildstände sollen örtlichen Jägern zu einer Minderung des Jagdpachtes verhelfen. Der durchschnittliche Abschuss von 3,9 Stück Schalenwild je 100 ha Jagdgebietsfläche und Jahr soll deutlich angehoben werden.
Erlegte Stücke je 100 Hektar
Dipl.-Ing. Walter Suppnig, Bringungstechniker der Abteilung 10 beim Amt der Kärntner Landesregierung und Pächter der Gemeindejagd Kirchbach Süd im oberen Gailtal, stellte sein Jagdgebiet vor. Kirchbach Süd umfasst rund 730 ha schattseitig von den Gailauen und liegt auf 630 bis rund 1400 m Seehöhe. Durch den hohen Buchenanteil und die traditionelle, einzelstammweise Bewirtschaftung – geringe Sicht, keine Schlagflächen – gestaltet sich die Jagd schwierig. Vor zehn Jahren hat er wegen der vorhandenen eklatanten Wildschäden die Jagd gepachtet – mit der Anforderung, den Wildbestand zu reduzieren und so das Wildschadensproblem zu lösen. Die Abschusszahlen zeigen eine jährliche Steigerung und gipfeln bei rund 15 Stück pro Jahr und 100 ha im Jahr 2019 (siehe Tabelle oben).
Suppnig wies ausdrücklich darauf hin, dass die Erfüllung des Abschussplanes keinerlei Aussagekraft besitzt – Abschusspläne spiegeln mehr oder weniger den Wunsch des Jagdausübungsberechtigten wider. Er forderte vielmehr objektive Vergleichszahlen, die da sind: erlegte Stücke je 100 ha und Jahr.
An Hand eines konkreten Beispiels aus der Periode 2017/2018 zeigte er auf, dass die Gemeindejagd X bei einem Abschuss von 3,68 Stück je 100 ha und Jahr eine 100 %ige Abschusserfüllung erreicht hat, während die Gemeindejagd Y bei Abschuss von 10,11 Stück je 100 ha und Jahr eine 100 %ige Abschusserfüllung nicht erreichen konnte. Das bedeutet, wenn eine Jagd geringe Abschusszahlen beantragt, gelingt es leicht, 100 % des Abschusses zu erreichen. Die Abschusserfüllungsprozente sagen aber nichts darüber aus, wie stark in den Wildbestand eingegriffen wird.
Darüber hinaus ist es möglich, Abschüsse über den Abschussplan hinaus zu tätigen. Diese Möglichkeit steht jedem Jäger durch die sogenannten „Abschusstöpfe“ offen. Der Zugriff auf diese zusätzlichen Abschüsse ist komplikationslos.
Suppnig berichtete über die Abschusszahlen der Gemeindejagden im Bezirk Hermagor. Er stellte fest, dass in der Abschussplanperiode 2017/2018 durchschnittlich 3,87 Stück je 100 ha und Jahr erlegt wurden. Auf Grund der schlechten Bezirksergebnisse des letzten Wildeinflussmonitorings regte er an, die Abschusszahlen zukünftig auf sechs Stück pro 100 ha und Jahr anzuheben, um ein Überleben der natürlich vorkommenden Mischbaumarten (speziell der Tanne) zu gewährleisten.
Gleichzeitig wies er auf die gewichtige Einflussmöglichkeit der Jagdbeiräte vor der anstehenden Verpachtung hin. Suppnig regte an, dass Grundbesitzervertreter die Höhe der Pachtpreise an die Höhe der Abschüsse koppeln. Das Ziel wäre, wie im Kärntner Jagdgesetz festgeschrieben, „die Entwicklung und Erhaltung eines gesunden, der Größe und den natürlichen Äsungsverhältnissen des Jagdgebietes entsprechenden Wildbestandes“.
Suppnig wies ausdrücklich darauf hin, dass die Erfüllung des Abschussplanes keinerlei Aussagekraft besitzt – Abschusspläne spiegeln mehr oder weniger den Wunsch des Jagdausübungsberechtigten wider. Er forderte vielmehr objektive Vergleichszahlen, die da sind: erlegte Stücke je 100 ha und Jahr.
An Hand eines konkreten Beispiels aus der Periode 2017/2018 zeigte er auf, dass die Gemeindejagd X bei einem Abschuss von 3,68 Stück je 100 ha und Jahr eine 100 %ige Abschusserfüllung erreicht hat, während die Gemeindejagd Y bei Abschuss von 10,11 Stück je 100 ha und Jahr eine 100 %ige Abschusserfüllung nicht erreichen konnte. Das bedeutet, wenn eine Jagd geringe Abschusszahlen beantragt, gelingt es leicht, 100 % des Abschusses zu erreichen. Die Abschusserfüllungsprozente sagen aber nichts darüber aus, wie stark in den Wildbestand eingegriffen wird.
Darüber hinaus ist es möglich, Abschüsse über den Abschussplan hinaus zu tätigen. Diese Möglichkeit steht jedem Jäger durch die sogenannten „Abschusstöpfe“ offen. Der Zugriff auf diese zusätzlichen Abschüsse ist komplikationslos.
Suppnig berichtete über die Abschusszahlen der Gemeindejagden im Bezirk Hermagor. Er stellte fest, dass in der Abschussplanperiode 2017/2018 durchschnittlich 3,87 Stück je 100 ha und Jahr erlegt wurden. Auf Grund der schlechten Bezirksergebnisse des letzten Wildeinflussmonitorings regte er an, die Abschusszahlen zukünftig auf sechs Stück pro 100 ha und Jahr anzuheben, um ein Überleben der natürlich vorkommenden Mischbaumarten (speziell der Tanne) zu gewährleisten.
Gleichzeitig wies er auf die gewichtige Einflussmöglichkeit der Jagdbeiräte vor der anstehenden Verpachtung hin. Suppnig regte an, dass Grundbesitzervertreter die Höhe der Pachtpreise an die Höhe der Abschüsse koppeln. Das Ziel wäre, wie im Kärntner Jagdgesetz festgeschrieben, „die Entwicklung und Erhaltung eines gesunden, der Größe und den natürlichen Äsungsverhältnissen des Jagdgebietes entsprechenden Wildbestandes“.
Abschusszahlen Jagdgeiet Kirchbach Süd
Jahr | Schalenwild/Stück | je 100 ha/Jahr |
2011/2012 | 70 | 4,81 |
2013/2014 | 90 | 6,19 |
2015/2016 | 101 | 6,95 |
2017/2018 | 154 | 10,59 |
2019 | 107 | 14,72 |
Summe | 522 |
Bonus-Malus bei Gemeindejagden
Dipl.-Ing. Ernst Herzog, Leiter der Forstagentur Herzog, sprach über die Verpachtung von Gemeindejagden. Diese können aus „freier Hand“ verpachtet oder öffentlich versteigert werden. Nahezu alle Gemeindejagden werden aus „freier Hand“ verpachtet. Dies setzt jedoch einen Konsens von Gemeinderat und Jagdverwaltungsbeirat voraus.
Die Kärntner Landesregierung hat im Juli neue Musterpachtverträge verordnet – diese sind als Pachtverträge zwischen Gemeinde und Pächtern heranzuziehen, da sie die jagdrechtlichen Mindesterfordernisse beinhalten. Zusatzvereinbarungen, wie Bonus-Malus-System, regelmäßige Übermittlung der Abschusszahlen, Anlage von Wildverbisskontrollzäunen zur Dokumentation der Verbissbelastung, fixe jährliche Aussprachen zwischen Jägern und Grundeigentümern, Frischvorlage zum Nachweis des Abschusses und so weiter können in den Jagdpachtvertrag mitaufgenommen werden.
Aufgrund der zu hohen Verbissbelastung in unseren Wäldern ist eine Absenkung des Wildbestandes dringend erforderlich. Mit dem Bonus-Malus-System kann eine deutliche Absenkung des Jagdpachtes erreicht werden, wenn Jäger mehr Wild erlegen. „Der erhöhte Aufwand für die Jäger soll durch eine niedrige Jagdpacht abgegolten werden“, so Herzog.
Die Kärntner Landesregierung hat im Juli neue Musterpachtverträge verordnet – diese sind als Pachtverträge zwischen Gemeinde und Pächtern heranzuziehen, da sie die jagdrechtlichen Mindesterfordernisse beinhalten. Zusatzvereinbarungen, wie Bonus-Malus-System, regelmäßige Übermittlung der Abschusszahlen, Anlage von Wildverbisskontrollzäunen zur Dokumentation der Verbissbelastung, fixe jährliche Aussprachen zwischen Jägern und Grundeigentümern, Frischvorlage zum Nachweis des Abschusses und so weiter können in den Jagdpachtvertrag mitaufgenommen werden.
Aufgrund der zu hohen Verbissbelastung in unseren Wäldern ist eine Absenkung des Wildbestandes dringend erforderlich. Mit dem Bonus-Malus-System kann eine deutliche Absenkung des Jagdpachtes erreicht werden, wenn Jäger mehr Wild erlegen. „Der erhöhte Aufwand für die Jäger soll durch eine niedrige Jagdpacht abgegolten werden“, so Herzog.
Das Resümee
Durch zu hohe Wildbestände kommt es zur Entmischung unserer Wälder. Die Mischbaumarten, allen voran die Tanne, fallen zusehends aus. Das bedeutet sowohl einen ökologischen als auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden in der Zukunft.
Grundeigentümer und Jäger sind gemeinsam gefordert, an der Umsetzung der Ziele klimafitter Wald und zukunftsorientierte Jagd mitzuarbeiten.
Grundeigentümer und Jäger sind gemeinsam gefordert, an der Umsetzung der Ziele klimafitter Wald und zukunftsorientierte Jagd mitzuarbeiten.