Entlastungspaket für Bauern
Für die heimischen Bäuerinnen und Bauern wird es aufgrund der Rekordinflation eine Anpassung der steuerlichen Umsatzgrenzen und damit einhergehend administrative Erleichterungen im Steuer- und Abgabensystem geben. Konkret ist eine Anhebung der Pauschalierungsgrenze von 400.000 auf 600.000 Euro geplant. Auf dieses Entlastungspaket einigte sich kürzlich die Bundesregierung. Es handelt sich um die erste Erhöhung seit der Einführung des Euros im Jahr 2002. Gleichzeitig wurde die Einheitswert-Grenze für die Teilpauschalierung von 130.000 Euro auf 165.000 Euro erhöht sowie die Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 Euro auf 45.000 Euro angepasst.
Damit soll der Verwaltungsaufwand für die Landwirtinnen und Landwirte reduziert werden, eine Anpassung an die Inflationsentwicklung bei Nebentätigkeiten erfolgen und die gesicherte Versorgung mit heimischen Lebensmittel aufrechterhalten werden. „In Zeiten multipler Krisen schaffen wir so eine dringend notwendige bürokratische Entlastung für unsere Familienbetriebe“, betonte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. „Mit der Anhebung der Umsatzgrenze auch bei Nebentätigkeiten wird auch hier die Teuerung entsprechend berücksichtigt“, sagte Josef Moosbrugger, Präsident der LK Österreich. „Es ist erfreulich, dass die Erhöhung der Pauschalierungs- und Umsatzgrenzen nun beschlossen wurde.
Damit kommt die Regierung der Forderung einer gemeinsam beschlossenen Resolution der LK Kärnten nach. Wichtig ist, dass dadurch der Verwaltungsaufwand auf den Höfen reduziert und auch der Teuerung Rechnung getragen wird“, hob der Präsident der LK Kärnten, Siegfried Huber, hervor.
Damit soll der Verwaltungsaufwand für die Landwirtinnen und Landwirte reduziert werden, eine Anpassung an die Inflationsentwicklung bei Nebentätigkeiten erfolgen und die gesicherte Versorgung mit heimischen Lebensmittel aufrechterhalten werden. „In Zeiten multipler Krisen schaffen wir so eine dringend notwendige bürokratische Entlastung für unsere Familienbetriebe“, betonte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. „Mit der Anhebung der Umsatzgrenze auch bei Nebentätigkeiten wird auch hier die Teuerung entsprechend berücksichtigt“, sagte Josef Moosbrugger, Präsident der LK Österreich. „Es ist erfreulich, dass die Erhöhung der Pauschalierungs- und Umsatzgrenzen nun beschlossen wurde.
Damit kommt die Regierung der Forderung einer gemeinsam beschlossenen Resolution der LK Kärnten nach. Wichtig ist, dass dadurch der Verwaltungsaufwand auf den Höfen reduziert und auch der Teuerung Rechnung getragen wird“, hob der Präsident der LK Kärnten, Siegfried Huber, hervor.