Entlastung beim Agrardiesel kommt
Die Koalitionspartner der Bundesregierung haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine Entlastung beim Thema Agrardiesel geeinigt. Sie sind damit – zumindest teilweise – einer zentralen Forderung der Interessenvertretung nachgekommen. Angesichts der schwierigen Einkommenssituation in der Land- und Forstwirtschaft aufgrund gestiegener Kosten und großteils fallender Preise ein wichtiger Schritt, der eine spürbare Entlastung bringen soll.
Für Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig gehe es vor allem darum, die Land- und Forstwirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Versorgung mit Lebensmitteln nachhaltig gewährleistet sei. „Unsere Bäuerinnen und Bauern stehen vor großen Herausforderungen und in einem harten, internationalen Wettbewerb. Es ist daher unsere gemeinsame Aufgabe, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft mit zielgerichteten Maßnahmen zu unterstützen. Eine Versorgung mit hochwertigen, frischen und regionalen Lebensmitteln ist keine Selbstverständlichkeit, sondern bedarf dort an Entlastung, wo der Schuh drückt“, erklärt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger begrüßte die Entlastungen und unterstrich die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. Damit werde ein klares Bekenntnis für die Ernährungssicherung Österreichs abgelegt und die Sorgen und Nöte der Bäuerinnen und Bauern ernst genommen. Er betonte jedoch, dass auch die europäische Politik gefordert sei und die Probleme in der Landwirtschaft Gehör finden müssten: „Unsere bäuerlichen Familienbetriebe brauchen am Binnenmarkt einen deutlich besseren Schutz vor industriellen Agrarexportriesen und eine Anpassung der Ausgleichszahlungen für die immer höheren Umwelt- und Klimaleistungen. Entscheidend ist aber vor allem auch, dass der Erzeugerpreisanteil in den Wertschöpfungsketten nachhaltig steigt.“
Grundsätzlich liegen nun insgesamt drei Maßnahmen zur Entlastung bzw. Steuer- und Abgabenrückvergütung beim Diesel vor:
Die Entlastungs- bzw. Rückvergütungsbeträge werden – wie schon im Jahr 2022 – auf der Grundlage von pauschalen, durchschnittlichen Dieselverbrauchswerten je ha berechnet. Diese Werte (in l je ha) sollen die gleichen wie 2022 beim temporären Agrardiesel sein (siehe Tabelle).
Die rechtlichen und technischen Details sollen analog zu denen im Jahr 2022 umgesetzt werden. Ziel ist es, alle drei Maßnahmen im Dezember 2024 gleichzeitig auszuzahlen. In der Ausgestaltung der Auszahlungsmodalitäten setzt sich die LK Kärnten vehement dafür ein, dass auch Beträge unter 50 Euro je Betrieb zur Auszahlung gelangen.
- Temporärer Agrardiesel in der Höhe von ca. 7 Cent pro l jährlich rückwirkend ab dem zweiten Halbjahr 2023 und zunächst bis 2025 befristet. Das entspricht in Summe 75 Mio. Euro.
- Bodenbewirtschaftungsbeitrag in der Höhe von ca. 17 Cent pro l für das Jahr 2024. Dies entspricht in Summe ca. 50 Mio. Euro.
- CO2-Abgaben-Rückvergütung in der Höhe von ca. 13,5 Cent pro l, die bereits im Zuge der Ökosozialen Steuerreform 2022 beschlossen wurde. Das sind 134 Mio. Euro für 2022 bis 2025.
Die Entlastungs- bzw. Rückvergütungsbeträge werden – wie schon im Jahr 2022 – auf der Grundlage von pauschalen, durchschnittlichen Dieselverbrauchswerten je ha berechnet. Diese Werte (in l je ha) sollen die gleichen wie 2022 beim temporären Agrardiesel sein (siehe Tabelle).
Die rechtlichen und technischen Details sollen analog zu denen im Jahr 2022 umgesetzt werden. Ziel ist es, alle drei Maßnahmen im Dezember 2024 gleichzeitig auszuzahlen. In der Ausgestaltung der Auszahlungsmodalitäten setzt sich die LK Kärnten vehement dafür ein, dass auch Beträge unter 50 Euro je Betrieb zur Auszahlung gelangen.
Bewirtschaftungsart | Dieselverbrauch (l pro ha) |
Ackerfläche | 110 |
Hackfrüchte, Feldgemüse, Gemüse im Freiland: Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Erdbeeren | 195 |
Feldfutterbau | 173 |
Weingärten, Obstanlagen, sonstige Dauerkulturen (Holunder), Reb- und Baumschulen | 310 |
Mähwiese, Weide mit zwei Nutzungen und Mähwiese, Weide mit drei und mehr Nutzungen | 145 |
Einmähdige Wiesen, Kulturweiden | 61 |
Almen, Bergmähder, Hutweiden, Streuwiesen, Grünlandbrache | 19 |
Forstwirtschaftlich genutzte Flächen | 12 |
Beispiel 1:
- Betrieb mit 30 ha Acker (davon 10 ha Feldfutter), 10 ha mehrmähdiges Grünland und 5 ha Wald:
- Erstattungs- und Rückvergütungsbetrag über alle drei vereinbarten Maßnahmen für 2024 von in Summe rund 2000 Euro.
- Ein Grünlandbetrieb mit 30 ha (davon 20 ha Mähwiesen und 10 ha einmähdige Wiesen) erhält rund 720 Euro Entlastung
- Erstattungs- und Rückvergütungsbetrag über alle drei vereinbarten Maßnahmen für 2024 von in Summe rund 720 Euro