Emissionen bei Ammoniak verringern
Die NEC-RL (RL [EU] 2016/2284) über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe verpflichtet die Landwirtschaft dazu, Ammoniakemissionen zu reduzieren, denn diese stammen in Österreich zu 90% aus dem Sektor Landwirtschaft. Ausgehend vom Basisjahr 2005 sollen bzw. müssen die Ammoniakemissionen bis 2030 um 12% gesenkt werden. Bereits für das Jahr 2020 wurde ein Zwischenziel für die Ammoniakreduktion festgelegt - dieses wurde aber verfehlt. Somit ist die Zielvorgabe der erforderlichen Ammoniakreduktion bis 2030 höher als geplant. Mit der bodennahen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gülleseparation, mit der seit 2023 gesetzlich verankerten Einarbeitungsverpflichtung von Wirtschaftsdüngern und Anforderungen bei der Harnstoffdüngung soll die festgesetzte Ammoniakreduktion erreicht werden.
Bis Ende 2023 wurden in Österreich zirka 7,5 Mio. m3 flüssiger Wirtschaftsdünger bodennah ausgebracht (siehe Abbildung 1 und 2). Diese Menge sollte/muss bis 2025 auf ca. 12 Mio. m3 erhöht werden, um eine gesetzliche Verpflichtung zur bodennahen Ausbringung zu vermeiden und vor allem die Förderfähigkeit weiter zu ermöglichen.
Der Einstieg in die freiwillige ÖPUL 2023-Maßnahme zur Reduktion der Ammoniakemission "Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gülleseparation" ist für das kommende Jahr im Rahmen des MFA 2025 bis 31. Dezember 2024 möglich.
Der Einstieg in die freiwillige ÖPUL 2023-Maßnahme zur Reduktion der Ammoniakemission "Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gülleseparation" ist für das kommende Jahr im Rahmen des MFA 2025 bis 31. Dezember 2024 möglich.
Verpflichtung droht
Die derzeit noch mögliche Investitionsförderung für die Technik der bodennahen Gülleausbringung und Separierung und die Teilnahme an der ÖPUL 2023-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gülleseparation" unterstützen die teure und kostenintensive Technik (Siehe Artikel "Förderung für Technik der bodennahen Gülleausbringung").
Werden jedoch auf Basis der NEC-RL die Zielvorgaben der Senkung der Ammoniakemissionen ausgehend vom Basisjahr 2005 - 2030 um 12% nicht erreicht, droht die Gefahr, dass die derzeit noch freiwilligen und im Rahmen von ÖPUL 2023 prämienfähigen Maßnahmen gesetzlich verpflichtend werden.
Eine Zwischenzielbeurteilung der Vorgabe der Ammoniaksenkung durch die Ammoniakreduktionsverordnung erfolgt bereits im Jahr 2025 - also bleibt nicht mehr viel Zeit.
Sollte die Beurteilung nicht positiv ausfallen, ist nach derzeitigem Stand die Unterstützung durch die öffentliche Hand (z.B. Investitionsförderung, ÖPUL-Prämien) nicht mehr möglich. Daher ergeht der Appell an alle Bäuerinnen und Bauern, an der freiwilligen und prämienfähigen ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gülleseparation" teilzunehmen und dadurch ihren Beitrag zu leisten, damit es in Österreich bei der "Freiwilligkeit" bleibt.
Sollte die Beurteilung nicht positiv ausfallen, ist nach derzeitigem Stand die Unterstützung durch die öffentliche Hand (z.B. Investitionsförderung, ÖPUL-Prämien) nicht mehr möglich. Daher ergeht der Appell an alle Bäuerinnen und Bauern, an der freiwilligen und prämienfähigen ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gülleseparation" teilzunehmen und dadurch ihren Beitrag zu leisten, damit es in Österreich bei der "Freiwilligkeit" bleibt.