Einstieg in Bio mit 2023 wieder möglich
Aufgrund des derzeitigen Auslaufens der aktuellen Förderperiode ist ein Einstieg in die Fördermaßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" gemäß ÖPUL 2014 nicht möglich. Allerdings beginnt mit 1. Jänner 2023 eine neue GAP-Periode und ein Neueinstieg kann wieder erfolgen.
Die Beantragung der entsprechenden Maßnahme wird laut derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich von Anfang November bis Ende Dezember 2022 möglich sein. Dies gilt sowohl für bestehende Biobetriebe, sofern sie weiterhin biologisch wirtschaften wollen, als auch für Neueinsteiger in die biologische Landwirtschaft.
Bis zur Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die EU-Kommission können zwar noch keine abschließenden Aussagen zum neuen Förderprogramm getätigt werden, da es noch zu kleineren Änderungen in der Maßnahmengestaltung kommen kann. Eine Umstellungsberatung aufgrund der derzeit vorliegenden Maßnahmenentwürfe ist, um eine ausreichende Vorbereitungszeit zu gewährleisten, natürlich bereits auch jetzt schon möglich und absolut empfehlenswert. Die aktuellen Maßnahmenentwürfe sind auf der LK-Homepage ersichtlich: Förderungen 2023-2027|LK Kärnten (lko.at)
Die Beantragung der entsprechenden Maßnahme wird laut derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich von Anfang November bis Ende Dezember 2022 möglich sein. Dies gilt sowohl für bestehende Biobetriebe, sofern sie weiterhin biologisch wirtschaften wollen, als auch für Neueinsteiger in die biologische Landwirtschaft.
Bis zur Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die EU-Kommission können zwar noch keine abschließenden Aussagen zum neuen Förderprogramm getätigt werden, da es noch zu kleineren Änderungen in der Maßnahmengestaltung kommen kann. Eine Umstellungsberatung aufgrund der derzeit vorliegenden Maßnahmenentwürfe ist, um eine ausreichende Vorbereitungszeit zu gewährleisten, natürlich bereits auch jetzt schon möglich und absolut empfehlenswert. Die aktuellen Maßnahmenentwürfe sind auf der LK-Homepage ersichtlich: Förderungen 2023-2027|LK Kärnten (lko.at)
Biokontrollvertrag
Unabhängig von der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise“ können Sie jederzeit einen Biokontrollvertrag bei einer Biokontrollstelle abschließen. Die Kombination aus Biokontrollabschluss und Teilnahme an der entsprechenden ÖPUL-Maßnahme ist grundsätzlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber sinnvoll und empfehlenswert. Der Biokontrollvertrag und das damit verbundene Biozertifikat geben Aufschluss über den Vermarktungsstatus Ihrer Produkte und ermöglichen Ihnen nach Abschluss der Umstellungszeit - diese beträgt normalerweise zwei Jahre- tierische und pflanzliche Produkte biologisch auszuloben und zu vermarkten. Durch die Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise“ werden Ihnen Fördermittel aufgrund des Mehraufwandes und des Minderertrages, die mit der biologischen Produktion verbunden sind, gewährt. Die Förderauflagen der AMA und die Produktionsrichtlinien laut EU-Bioverordnung decken sich zum Großteil; da und dort gibt es allerdings Unterschiede wie z.B. die zusätzlich verpflichtende Anlage von Biodiversitätsflächen im ÖPUL. Beides muss jedenfalls eingehalten werden.
Zusätzlich zur EU-Bio-Verordnung und zu den ÖPUL-Auflagen sind für diverse Vermarktungsschienen weitere Auflagen und Produktionsrichtlinien einzuhalten. So werden neben den Vereinsrichtlinien von Bio Austria (siehe www.bio-austria.at) auch privatrechtliche Standards eingefordert.
Zusätzlich zur EU-Bio-Verordnung und zu den ÖPUL-Auflagen sind für diverse Vermarktungsschienen weitere Auflagen und Produktionsrichtlinien einzuhalten. So werden neben den Vereinsrichtlinien von Bio Austria (siehe www.bio-austria.at) auch privatrechtliche Standards eingefordert.
Umstellungsberatung
Bei Interesse an einem Einstieg in die biologische Wirtschaftsweise ist die Inanspruchnahme einer Umstellungsberatung durch das Biozentrum Kärnten empfehlenswert. Inhalte der Umstellungsberatung sind unter anderem:
Bioneueinsteiger
Als zusätzliches Beratungsangebot des Biozentrums Kärnten wird im Rahmen einer Online-Sprechstunde am 17. Mai das Thema Bioeinstieg behandelt. Anmeldung unter der Tel.-Nr.: 0463/58 50-54 00 oder per E-Mail: kaernten@bio-austria.at.
Broschüre
Die wichtigsten Regelungen für Biobetriebe sind in der neuen online abrufbaren Beratungsbroschüre „Umstellung auf Biologische Landwirtschaft“ zusammengefasst (siehe Downloadbereich)
- Informationen zu Kontrollvertrag und Biorichtlinien
- Informationen zu Förderungen und Anforderungen seitens des ÖPUL-Programms
- Vermarktungsmöglichkeiten
- Aufzeigen notwendiger Umbaumaßnahmen bestehender Haltungssysteme
Bioneueinsteiger
Als zusätzliches Beratungsangebot des Biozentrums Kärnten wird im Rahmen einer Online-Sprechstunde am 17. Mai das Thema Bioeinstieg behandelt. Anmeldung unter der Tel.-Nr.: 0463/58 50-54 00 oder per E-Mail: kaernten@bio-austria.at.
Broschüre
Die wichtigsten Regelungen für Biobetriebe sind in der neuen online abrufbaren Beratungsbroschüre „Umstellung auf Biologische Landwirtschaft“ zusammengefasst (siehe Downloadbereich)