Einsatz von Nachtsichtgeräten bei Wolfsjagd beschlossen
Wölfe sind eine echte Bedrohung für die Sicherheit der Bevölkerung, aber auch für den Tourismus und natürlich die Almwirtschaft. Der Kärntner Landtag hat den Ernst der Lage erkannt. Ich bedanke mich bei den Abgeordneten aller Fraktionen, dass sie sich einstimmig dafür ausgesprochen haben, dass die Kärntner Jägerinnen und Jäger Nachtsichtgeräte für die Bejagung von Wölfen verwenden können!“, zeigt sich LK-Präsident Siegfried Huber erfreut über den Beschluss im Kärntner Landtag zur Novelle des Kärntner Jagdgesetzes.
Dem vorausgegangen war eine einstimmige Resolution der LK Kärnten, die genau diese Novellierung vom Kärntner Landtag gefordert hat. „Der Einsatz von Nachtsichtgeräten erleichtert nun die Bejagung und kann so einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit von Mensch und Tier leisten“, ist Huber überzeugt. In den vergangenen Wochen wurden immer wieder Wölfe im unmittelbaren Umkreis von Siedlungen, z. B. in der Nähe von Wohnhäusern, Bushaltestellen etc., gesichtet, und bereits mehr als 150 Schafe und Kälber wurden bei Wolfsangriffen getötet.
Dem vorausgegangen war eine einstimmige Resolution der LK Kärnten, die genau diese Novellierung vom Kärntner Landtag gefordert hat. „Der Einsatz von Nachtsichtgeräten erleichtert nun die Bejagung und kann so einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit von Mensch und Tier leisten“, ist Huber überzeugt. In den vergangenen Wochen wurden immer wieder Wölfe im unmittelbaren Umkreis von Siedlungen, z. B. in der Nähe von Wohnhäusern, Bushaltestellen etc., gesichtet, und bereits mehr als 150 Schafe und Kälber wurden bei Wolfsangriffen getötet.
Rückendeckung für die Jäger
Der LK-Präsident sieht mittlerweile für die Erlegung von Wölfen eine breite Akzeptanz in der Kärntner Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund ersucht Huber die Jägerschaft einmal mehr um volle Unterstützung in der Umsetzung der Wolfsverordnung: „Wir können diese Herausforderung nur gemeinsam meistern. Die Jäger haben die volle Rückendeckung der Landwirtschaft.“
Nach dem Beschluss einer Novelle des Jagdgesetzes im Kärntner Landtag muss die Landesregierung nun noch eine entsprechende Verordnung erlassen. Mit deren Beschluss ist jedoch wegen der gesetzlich vorgesehenen Begutachtungsfrist von vier Wochen erst Anfang September zu rechnen. Die Verordnung soll den Einsatz von Nachtsichtgeräten für alle Jagdausübungsberechtigten in jenen Gebieten vorsehen, in welchen die Voraussetzungen zur Entnahme von Wölfen aufgrund der Wolfsverordnung vorliegen.
Auf Grund der Dringlichkeit sieht die nun vorgesehene Novelle des Jagdgesetzes zusätzlich eine Zwischenlösung für den Monat August vor: Jagdausübungsberechtigte in Gebieten, für welche die Voraussetzungen zur Entnahme von Wölfen aufgrund der Wolfsverordnung vorliegen, können ab sofort mittels formlosen Ansuchen an die Agrarrechtsabteilung des Landes Kärnten (abt10.agrarrecht@ktn.gv.at) unter Bekanntgabe von Name, Jagdgebiet und der Art des Nachtsichtgeräts um Verwendung desselben ansuchen. Diese wird ab dem In-Kraft-Treten des Gesetzes (voraussichtlich im Laufe dieser Woche) zeitnah mittels Bescheid erteilt. Beschwerden gegen diese Bescheide haben keine aufschiebende Wirkung. Nach Beschluss der Verordnung in der Landesregierung entfällt die Notwendigkeit dieses Ansuchens.
„Wir hätten uns eine Vorgangsweise ohne Ansuchen ab In-Kraft-Treten des Gesetzes gewünscht. Das war rechtlich leider nicht möglich. Die Zwischenlösung via Bescheid gibt den Jägern aber die Möglichkeit, das Nachtsichtgerät ab sofort zu verwenden“, so Huber zu dieser Lösung.
Auf Grund der Dringlichkeit sieht die nun vorgesehene Novelle des Jagdgesetzes zusätzlich eine Zwischenlösung für den Monat August vor: Jagdausübungsberechtigte in Gebieten, für welche die Voraussetzungen zur Entnahme von Wölfen aufgrund der Wolfsverordnung vorliegen, können ab sofort mittels formlosen Ansuchen an die Agrarrechtsabteilung des Landes Kärnten (abt10.agrarrecht@ktn.gv.at) unter Bekanntgabe von Name, Jagdgebiet und der Art des Nachtsichtgeräts um Verwendung desselben ansuchen. Diese wird ab dem In-Kraft-Treten des Gesetzes (voraussichtlich im Laufe dieser Woche) zeitnah mittels Bescheid erteilt. Beschwerden gegen diese Bescheide haben keine aufschiebende Wirkung. Nach Beschluss der Verordnung in der Landesregierung entfällt die Notwendigkeit dieses Ansuchens.
„Wir hätten uns eine Vorgangsweise ohne Ansuchen ab In-Kraft-Treten des Gesetzes gewünscht. Das war rechtlich leider nicht möglich. Die Zwischenlösung via Bescheid gibt den Jägern aber die Möglichkeit, das Nachtsichtgerät ab sofort zu verwenden“, so Huber zu dieser Lösung.