Einsatz von Nützlingen gefördert

Die Förderaktion ist eine Maßnahme aus dem Zukunftsprozess 2030. Das Ziel ist die Forcierung des integrierten Pflanzenschutzes und die Förderung der Biodiversität. Das Land Kärnten gewährt eine Förderung gemäß der Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2023 für den Ankauf von Nützlingen und Organismen gemäß Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamtes für Ernährungssicherheit im geschützten Anbau in der Höhe von 10.000 Euro. "Es braucht wirksame Strategien, um neue Schädlinge zu bekämpfen, die der Klimawandel zu uns gebracht hat. Genau dabei wollen wir durch die Nützlingsaktion unterstützen. Die heimischen Gartenbau-, Gemüse- und Obstbetriebe sind für unsere Versorgungssicherheit wichtig. Gerade für diese kann der Nützlingseinsatz eine Chance sein", betont LHStv. Martin Gruber. Die Antragsfrist dieser Förderaktion endet am 15. November 2025.
Kontakt
-
Dipl.-Ing. Gabriele Schrott-Moser
gabriele.schrott-moser@lk-kaernten.at; gartenbau@lk-kaernten.at
T 0463/5850-1426
F 0463/5850-91426