Einkommensermittlung
Ihre Situation:
Die Landwirtin bzw. der Landwirt ist einkommensteuerlich pauschaliert und muss ihre/seine Einkünfte offen legen (Bank, Gericht, …). Wird diese Berechnung vom Gericht anerkannt?
Unser Angebot für Sie:
Objektive Einkünfteermittlung mit Hilfe des Tools „elektronisches Betriebskonzept (eBK)“ auf Basis der Angaben der Landwirtin bzw. des Landwirten betreffend Leistungsniveau und Produktionsumfang.
Ihr Nutzen:
- Stärkung der Verhandlungsposition bei Kreditverhandlungen
- Argumentationshilfe und Mittel zum Nachkommen der Offenlegungspflicht
- Einblick in die eigene Einkommenssituation
- Mittel zum Aufzeigen von Ungereimtheiten in Gutachten die eigene Einkommenssituation betreffend
Ihr Ansprechpartner
Betriebswirtschaftsberater:in Ihrer Bezirksbauernkammer oder
Landwirtschaftskammer, 05 0259 25000; betriebswirtschaft@lk-noe.at
Landwirtschaftskammer, 05 0259 25000; betriebswirtschaft@lk-noe.at
Kontakt
Beratungsort:
am Hof
Kostenbeitrag:
160 Euro, 40 Euro Hofpauschale