Eigentum nutzen und schützen
Immer häufiger sind Grundeigentümer mit unterschiedlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Natur zu Erholungszwecken konfrontiert. Dabei sind die Arten der Benützung der Natur vielfältig – wie z. B. Radfahren, Reiten, Wandern, Klettern, Paragleiten, Schilanglauf und Rodeln. In diversen Gesetzesmaterien gibt es zahlreiche Regelungen in Form von Betretungsrechten und Verboten. Generell gibt es ja kein Recht zur Betretung fremden Grund und Bodens, da der Eigentümer nach § 354 ABGB die rechtliche Befugnis hat, jeden anderen von der Benutzung seines Eigentums auszuschließen.
In gemeinsamen Informationsveranstaltungen der Stabstelle Recht und des Forstreferats der Landwirtschaftskammer Kärnten werden von Mag. Dr. Gernot Gallor und Mag. Dipl.-Ing. Dr. Elisabeth Schaschl, MSc, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entstehung (Begründung) von Wegerechten, die Möglichkeit des Eigentumsschutzes mit Warn- und Hinweistafeln sowie der Wegehalterhaftung und der Verjährung von Wegerechten erörtert und dargelegt.
Ebenso werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zu unterschiedlichen Freizeitaktivitäten hinsichtlich des Betretens des Waldes zu Erholungszwecken bzw. die Wegehalterhaftung und Tierhalterhaftung im Bereich bewirtschafteter Almen vermittelt. Die Möglichkeit des Abschlusses von Musterverträgen, welche von der Landwirtschaftskammer Kärnten erarbeitet wurden, um etwaige schadenersatzrechtliche Ansprüche aus dem Titel der Wegehalterhaftung auszuschließen, wird ebenso dargelegt.
In gemeinsamen Informationsveranstaltungen der Stabstelle Recht und des Forstreferats der Landwirtschaftskammer Kärnten werden von Mag. Dr. Gernot Gallor und Mag. Dipl.-Ing. Dr. Elisabeth Schaschl, MSc, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entstehung (Begründung) von Wegerechten, die Möglichkeit des Eigentumsschutzes mit Warn- und Hinweistafeln sowie der Wegehalterhaftung und der Verjährung von Wegerechten erörtert und dargelegt.
Ebenso werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zu unterschiedlichen Freizeitaktivitäten hinsichtlich des Betretens des Waldes zu Erholungszwecken bzw. die Wegehalterhaftung und Tierhalterhaftung im Bereich bewirtschafteter Almen vermittelt. Die Möglichkeit des Abschlusses von Musterverträgen, welche von der Landwirtschaftskammer Kärnten erarbeitet wurden, um etwaige schadenersatzrechtliche Ansprüche aus dem Titel der Wegehalterhaftung auszuschließen, wird ebenso dargelegt.
Info: Zur genannten Informationsveranstaltung „Eigentum nutzen und schützen“ gibt es folgende Termine: 30. Oktober 2025, 3. November 2025, 11. November 2025 und 21. November 2025 (Details siehe hier).