Drei Resolutionen einstimmig beschlossen
Resolution 1: Starke Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027
Der Vorschlag der EU-Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen ist ein Schlag ins Gesicht für die hart arbeitende bäuerliche Bevölkerung in Österreich. Während die EU das Gesamtbudget um rund 65 % aufbläht, soll das EU-Agrarbudget um knapp 20 % gekürzt werden.
Zugleich verabschiedet sich die EU-Kommission von der Gemeinsamen Agrarpolitik, in dem sie vorschlägt, die bewährte Zwei-Säulen-Architektur zu zerschlagen. Insbesondere die geplante Abschaffung der „Ländlichen Entwicklung“, der zweiten Säule der Agrarpolitik, gefährdet den Erfolgsweg der heimischen Landwirtschaftspolitik – wurden doch aus diesen Mitteln bislang das Agrarumweltprogramm, die Bergbauernförderung, die Jungbauernförderung und viele Qualitätsprogramme finanziert. Gleichzeitig soll das bislang eigenständige Agrarbudget in einem einzigen Fonds mit weiteren Politikbereichen zusammengefasst werden. Die Entscheidung über die Verwendung der Geldmittel wird mit diesem Schritt in die Mitgliedstaaten verlagert – damit ist der Konkurrenzkampf um die Verwendung der Gelder voll entbrannt.
Es ist jedoch nicht einzusehen, warum die Bio-, Berg- und Almbauern mit Kindergärten oder dem Naturschutz um Gelder konkurrenzieren sollen. Denn die bäuerlichen Leistungen, die Einhaltung von hohen Umwelt- und Tierschutzauflagen sowie strengen Qualitätsnormen haben eine faire, eigenständige und vor allem inflationsgesicherte Abgeltung verdient.
Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher den zuständigen EU-Kommissar Christopher Hansen auf, sich innerhalb der EU-Kommission und insbesondere gegenüber der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einzusetzen – für
Zugleich verabschiedet sich die EU-Kommission von der Gemeinsamen Agrarpolitik, in dem sie vorschlägt, die bewährte Zwei-Säulen-Architektur zu zerschlagen. Insbesondere die geplante Abschaffung der „Ländlichen Entwicklung“, der zweiten Säule der Agrarpolitik, gefährdet den Erfolgsweg der heimischen Landwirtschaftspolitik – wurden doch aus diesen Mitteln bislang das Agrarumweltprogramm, die Bergbauernförderung, die Jungbauernförderung und viele Qualitätsprogramme finanziert. Gleichzeitig soll das bislang eigenständige Agrarbudget in einem einzigen Fonds mit weiteren Politikbereichen zusammengefasst werden. Die Entscheidung über die Verwendung der Geldmittel wird mit diesem Schritt in die Mitgliedstaaten verlagert – damit ist der Konkurrenzkampf um die Verwendung der Gelder voll entbrannt.
Es ist jedoch nicht einzusehen, warum die Bio-, Berg- und Almbauern mit Kindergärten oder dem Naturschutz um Gelder konkurrenzieren sollen. Denn die bäuerlichen Leistungen, die Einhaltung von hohen Umwelt- und Tierschutzauflagen sowie strengen Qualitätsnormen haben eine faire, eigenständige und vor allem inflationsgesicherte Abgeltung verdient.
Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher den zuständigen EU-Kommissar Christopher Hansen auf, sich innerhalb der EU-Kommission und insbesondere gegenüber der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einzusetzen – für
- eine starke und eigenständige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) mit der bewährten Zwei-Säulen-Architektur und dem Erhalt der „Ländlichen Entwicklung“
- ein starkes und eigenständiges Agrarbudget im EU-Gesamtbudget, welches der Inflation der vergangenen Jahre Rechnung trägt und auch in Zukunft an die Inflation angepasst wird.
Resolution 2: Nein zur Erhöhung der Grundsteuer
In den letzten Wochen wurde auf politischer Ebene intensiv über eine mögliche Erhöhung der Grundsteuer diskutiert. Ins Treffen geführt wird, dass sich die Grundsteuer seit dem Jahr 1983 nicht erhöht hat und auf veralteten Einheitswerten beruht. Dem ist entgegenzuhalten, dass
Eine höhere Grundsteuer würde jedoch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft massiv schwächen und zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen führen. Für Landwirtinnen und Landwirte besteht nicht die Möglichkeit, steigende Kosten über höhere Produktpreise am Markt zu kompensieren. Eine Erhöhung der Grundsteuer würde den strukturellen Wandel in der Landwirtschaft beschleunigen und insbesondere kleine und mittlere Betriebe in ihrer Existenz gefährden. Diese Betriebe sind jedoch unerlässlich für die regionale Versorgungssicherheit, die Pflege der Kulturlandschaft und die wirtschaftliche Stabilität ländlicher Räume.
Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert vor diesem Hintergrund von der Österreichischen Bundesregierung, der Forderung nach einer Erhöhung der Grundsteuer nicht nachzukommen und von einer Erhöhung der Grundsteuer Abstand zu nehmen.
- die Einheitswerte land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Jahr 2023 aktualisiert wurden.
- die Hebesätze, die auf die Einheitswerte angewendet werden, in den letzten Jahren immer wieder erhöht wurden.
- durch Umwidmungen und Neubauten die Einnahmen aus der Grundsteuer in den letzten Jahren massiv gestiegen sind.
Eine höhere Grundsteuer würde jedoch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft massiv schwächen und zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen führen. Für Landwirtinnen und Landwirte besteht nicht die Möglichkeit, steigende Kosten über höhere Produktpreise am Markt zu kompensieren. Eine Erhöhung der Grundsteuer würde den strukturellen Wandel in der Landwirtschaft beschleunigen und insbesondere kleine und mittlere Betriebe in ihrer Existenz gefährden. Diese Betriebe sind jedoch unerlässlich für die regionale Versorgungssicherheit, die Pflege der Kulturlandschaft und die wirtschaftliche Stabilität ländlicher Räume.
Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert vor diesem Hintergrund von der Österreichischen Bundesregierung, der Forderung nach einer Erhöhung der Grundsteuer nicht nachzukommen und von einer Erhöhung der Grundsteuer Abstand zu nehmen.
Resolution 3: Rechtssicherheit für Alm- und Weidesaison 2026
Ein vom Wiener Tierschutzverein bezahltes Gutachten (Wessely-Gutachten) schlägt eine Auslegung des § 19 des Tierschutzgesetzes vor, welche weder der Verwaltungspraxis Rechnung trägt noch der einschlägigen Rechtsprechung entspricht – jedoch für enorme Verunsicherung bei den Bezirksverwaltungsbehörden sorgt. Würde dem Gutachten Folge geleistet, wären bei entsprechender Wolfspräsenz Almbäuerinnen und Almbauern zu Herdenschutzmaßnahmen verpflichtet bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden dazu angehalten, Herdenschutz-Maßnahmen, bis hin zu einem Almabtrieb, per Bescheid vorzuschreiben.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine rechtliche Klarstellung notwendig, um Rechtssicherheit zu schaffen. In Kärnten liefert das Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz den Rechtsrahmen, welcher klar regelt, wie das Wolfsmanagement und der Schutz von Weidetieren in Kärnten umzusetzen sind. Zentraler Ausgangspunkt ist, dass Almen in Kärnten per Verordnung zu „Almschutzgebieten“ erklärt wurden, weil Herdenschutzmaßnahmen als nicht durchführbar, unzumutbar und nicht verhältnismäßig anzusehen sind. Des Weiteren zählt zu den Zielen des Gesetzes das Setzen von Maßnahmen, um Schäden in der Tierhaltung – und somit am Wohl der Nutztiere – zu verhüten. Damit entspricht das Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz der Vorgabe des § 19 des Tierschutzgesetzes, Tiere vor Raubtieren und sonstigen Gefahren für ihr Wohlbefinden zu schützen. Als derartige Schutzmaßnahmen sind die Vergrämung und die Entnahme von Risiko- bzw. Schadwölfen anzusehen.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert vor diesem Hintergrund Bundesminister Norbert Totschnig auf, in Verhandlungen mit der zuständigen Bundesministerin Korinna Schumann einen Durchführungserlass zu § 19 des Tierschutzgesetzes zu erwirken, der Rechtssicherheit für Almbäuerinnen und Almbauern und Behörden schafft, indem er die Nicht-Schützbarkeit von Almen anerkennt und Abschüsse von Wölfen als zulässige Herdenschutzmaßnahmen definiert.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine rechtliche Klarstellung notwendig, um Rechtssicherheit zu schaffen. In Kärnten liefert das Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz den Rechtsrahmen, welcher klar regelt, wie das Wolfsmanagement und der Schutz von Weidetieren in Kärnten umzusetzen sind. Zentraler Ausgangspunkt ist, dass Almen in Kärnten per Verordnung zu „Almschutzgebieten“ erklärt wurden, weil Herdenschutzmaßnahmen als nicht durchführbar, unzumutbar und nicht verhältnismäßig anzusehen sind. Des Weiteren zählt zu den Zielen des Gesetzes das Setzen von Maßnahmen, um Schäden in der Tierhaltung – und somit am Wohl der Nutztiere – zu verhüten. Damit entspricht das Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz der Vorgabe des § 19 des Tierschutzgesetzes, Tiere vor Raubtieren und sonstigen Gefahren für ihr Wohlbefinden zu schützen. Als derartige Schutzmaßnahmen sind die Vergrämung und die Entnahme von Risiko- bzw. Schadwölfen anzusehen.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert vor diesem Hintergrund Bundesminister Norbert Totschnig auf, in Verhandlungen mit der zuständigen Bundesministerin Korinna Schumann einen Durchführungserlass zu § 19 des Tierschutzgesetzes zu erwirken, der Rechtssicherheit für Almbäuerinnen und Almbauern und Behörden schafft, indem er die Nicht-Schützbarkeit von Almen anerkennt und Abschüsse von Wölfen als zulässige Herdenschutzmaßnahmen definiert.