Die neue GAP für Biogrünlandbetriebe
Mit 1. Jänner 2023 tritt die neue GAP-Periode in Kraft. Diese bringt für Biobetriebe einige Änderungen mit sich. Neu ist, dass alle Biobetriebe auch die Biodiversitätsauflagen einhalten müssen. Somit müssen Biobetriebe ab 2023 im Ausmaß von 7% der gemähten Grünlandfläche (ohne Bergmähder) Biodiversitätsflächen anlegen. Betriebe, die weniger als 2 ha gemähtes Grünland bewirtschaften, sind davon ausgenommen. Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten, die Biodiversitätsflächen am Grünland anzulegen.
- Verzögerter Nutzungstermin
- Nutzungsfreier Zeitraum von mindestens neun Wochen
- Belassen von Altgrasstreifen
- Neueinsaat mit regionaler Grünland-Saatgutmischung
- Nicht-Tierhalter (<0,3 RGV/ha): 70 Euro
- Tierhalter <1,4 RGVE/ha: 215 Euro
- Tierhalter ≥1,4 RGVE/ha: 205 Euro

Zuschläge
Werden über die allgemeinen Förderverpflichtungen hinaus zusätzliche Kriterien erfüllt, können betriebsindividuell nachstehende Zuschläge generiert werden:
Automatische Berechnung (keine Beantragung im MFA notwendig):
Zudem gibt es eine Reihe weiterer ÖPUL-Maßnahmen für das Grünland, die mit Bio kombiniert werden können:
Mehrjährige Maßnahmen:
Automatische Berechnung (keine Beantragung im MFA notwendig):
- Mehr als 7% echter Biodiversitätsflächen: 100 Euro/ha
- Biodiversitätsflächen auf Grünlandflächen mit durchschnittliche Grünlandzahl ab 30: 50 Euro/ha
- Mind. eine Biodiversitätsfläche je angefangene 3 ha gemähter Grünlandfläche (Schläge über 5 ar werden angerechnet): 50 Euro/ha
- Gemähte Steilflächen (Hangneigung >= 50%): 400 Euro/ha
- Neueinsaat von Biodiversitätsflächen mit regionaler Mischung auf Flächen mit Grünlandzahl ab 30 sowie Hangneigung unter 18%: 300 Euro/ha
- Punktförmiges Landschaftselement: 8 Euro/Element
- Streuobstbäume: 12 Euro/Element
- Mehrnutzenhecken: 800 Euro/ha
- Biobienenstöcke: 24 bis 28 Euro/Stock
Zudem gibt es eine Reihe weiterer ÖPUL-Maßnahmen für das Grünland, die mit Bio kombiniert werden können:
Mehrjährige Maßnahmen:
- Heuwirtschaft: Verzicht auf Silagebereitung und Fütterung sowie Lagerung am gesamten Betrieb
- Bewirtschaftung von Bergmähdern
- Almbewirtschaftung
- Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
- Naturschutz und/oder Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (für Flächen, die in diese Maßnahmen eingebracht werden, wird keine Bioprämie ausbezahlt)
- Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
- Tierwohl - Behirtung (nur in Kombination mit Almbewirtschaftung)
- Tierwohl - Weide
- Tierwohl - Stallhaltung Rinder
- Tierwohl - Stallhaltung Schweine

Tierwohl Stallhaltung Rinder
Die genauen Anforderungen, die je Maßnahme eingehalten werden müssen, sowie die Prämiensätze finden Sie auf der LK-Homepage www.ktn.lko.at unter: Förderungen – Förderungen 2023-2027- ÖPUL–Richtlinie. Für Biobetriebe, vor allem Mutterkuhbetriebe, ist die ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl – Stallhaltung Rinder“ sehr interessant. Haben die Tiere eingestreute Liegeflächen und wird die geforderte nutzbare Gesamtfläche je Tier eingehalten, kann eine Prämie in der Höhe von 150 Euro je RGVE gewährt werden. Förderbar sind alle Tiere unter sechs Monaten, die männlichen Tiere ab sechs Monaten sowie die weiblichen Tiere zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Betriebe mit Milchanlieferung sind von der Teilnahme an der Kategorie weibliche Tiere ab sechs Monaten ausgeschlossen. Eine gleichzeitige Teilnahme der Tiere an der Maßnahme "Tierwohl - Weide“ ist möglich.
Webinar: GAP und ÖPUL neu für Biogrünland und Tierhalter
Am 6. Oktober (Donnerstag) findet ab 19.30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum Thema "GAP und ÖPUL neu für Biogrünland und Tierhalter“ statt. Anmeldung: www.ktn.lfi.at,
Titel des Webinars: "GAP und ÖPUL neu für Biogrünland und Tierhaltung“. Außerdem wird es am 18. Oktober eine Bio-Online-Sprechstunde geben. Sie können Ihre Fragen zum Thema GAP und Bio-Grünland direkt an die Berater des Biozentrums stellen. Anmeldung: Tel.-Nr.: 0463/58 50-54 00 oder E.Mail: kaernten@bio-austria.at.
Titel des Webinars: "GAP und ÖPUL neu für Biogrünland und Tierhaltung“. Außerdem wird es am 18. Oktober eine Bio-Online-Sprechstunde geben. Sie können Ihre Fragen zum Thema GAP und Bio-Grünland direkt an die Berater des Biozentrums stellen. Anmeldung: Tel.-Nr.: 0463/58 50-54 00 oder E.Mail: kaernten@bio-austria.at.