Der süßeste Fruchtgenuss
Die Prämierung der besten Kärntner Marmeladen wird heuer wieder von der Landwirtschaftskammer gemeinsam mit dem Landesobstbauverband und dem Direktvermarkterverband Kärnten durchgeführt. Alle Marmeladeproduzenten sind eingeladen, die Qualität ihrer Produkte von einer fachkundigen Jury testen zu lassen. Es können auch Marmeladeköche, die nur für den Eigenbedarf produzieren, Produkte einreichen. Diese werden in einer eigenen Kategorie bewertet.
Kategorien
Zu dieser Bewertung sind sowohl Marmeladen (Konfitüren) als auch Fruchtaufstriche zugelassen. Diese werden in folgende Kategorien eingeteilt:
Für das Zustandekommen einer Kategorie sind mindestens zehn Einreichungen notwendig. Eine etwaige Zusammenlegung bzw. bei entsprechend großer Probenzahl eine weitere Unterteilung der Kategorien obliegt der Jury. Die eingereichten Produkte müssen den dafür vorgesehenen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen.
- reinsortige Marmeladen (hergestellt aus einer Fruchtart oder -sorte)
- Mischmarmeladen
- Gelee
- Raritäten-Spezialiäten
Für das Zustandekommen einer Kategorie sind mindestens zehn Einreichungen notwendig. Eine etwaige Zusammenlegung bzw. bei entsprechend großer Probenzahl eine weitere Unterteilung der Kategorien obliegt der Jury. Die eingereichten Produkte müssen den dafür vorgesehenen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen.
Organisatorische Details
Für eine Teilnahme an der Marmeladenprämierung ist eine schriftliche Anmeldung mittels Teilnahmeschein (zum Download am Ende dieses Artikels) an den Landesobstbauverband Kärnten, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt, per E-Mail an lovk@lk-kaernten.at oder Fax an 0463/58 50–14 29 zu richten. Anmeldeschluss: Montag 21. September 2020.
Ausgezeichnet werden die Siegerbetriebe und -produkte am 14. November im Rahmen der Brauchtumsmesse. Vorbehaltlich aller Änderungen bezüglich COVID–19.
Weitere Informationen: Landesobstbauverband Kärnten, Tel: 0463/58 50–14 27, E-Mail: lovk@lk-kaernten.at
Ausgezeichnet werden die Siegerbetriebe und -produkte am 14. November im Rahmen der Brauchtumsmesse. Vorbehaltlich aller Änderungen bezüglich COVID–19.
Weitere Informationen: Landesobstbauverband Kärnten, Tel: 0463/58 50–14 27, E-Mail: lovk@lk-kaernten.at
Teilnahmebedingungen
- Einreichmenge: zwei Gläser mit mindestens 200 g, wobei ein Glas nicht etikettiert sein darf, jedoch zuordenbar sein muss (gleicher Deckel, Kennzeichnung). Jede Probe wird auf den Trockensubstanzgehalt untersucht.
- Probenabgabe: Persönlich oder per Post möglich, Obst-und Weinbauzentrum, Schulstr. 9, 9433 St. Andrä/Lav. Jede Probe muss mit einem Probenbegleitschein versehen sein.
- Abgabetermin: Die Proben inklusive Probenbegleitschein sind am 24. September (Donnerstag) in der jeweiligen LK-Außenstelle oder im Obst- und Weinbauzentrum von 9.30 bis 11 Uhr abzugeben. Nachreichungen zu einem späteren Termin sind nicht möglich.
- Teilnahmegebühr: 40 Euro pro Produkt, 35 Euro für Mitglieder des Landesobstbauverbandes, Direktvermarkterverbandes, Bio Austria und 30 Euro für GvB-Betriebe.