Der Lockdown-Umsatzersatz für Dezember 2020 kann bis zum 15.01.2021 beantragt werden
Laut einer Mitteilung der Agrarmarkt Austria (AMA) können land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Urlaub am Bauernhof, Heurige und Buschenschank), die direkt von den Schließungen gemäß der
COVID-19-Verordnungen betroffen sind, nun einen Umsatzersatz für Dezember 2020 über
www.eama.at beantragen.
Rahmenbedingungen
(Urlaub am Bauernhof, Heurige und Buschenschank), die direkt von den Schließungen gemäß der
COVID-19-Verordnungen betroffen sind, nun einen Umsatzersatz für Dezember 2020 über
www.eama.at beantragen.
Rahmenbedingungen
- Ein Umsatzersatz wird gewährt, sofern der Antragsteller gemäß COVID-19-Verordnunge direkt betroffen ist.
- Der Betrachtungszeitraum dafür ist der Dezember 2020 (07.12. – 31.12.2020).
- Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes entspricht 50% des zu ermittelnden Umsatzes des vergleichbaren Vorjahreszeitraums der erfassten Tätigkeitsbereiche.
- Die Inanspruchnahme dieses Umsatzersatzes führt nicht zu einem Ausschluss vom Härtefallfonds.
- Es gelten vom Härtefallfonds abweichende Anspruchsvoraussetzungen.
Antragstellung mit PIN-Code oder Handy-Signatur
Antragstellung mit PIN-Code oder Handy-Signatur
Neben dem PIN-Code ist es auch möglich mit der Handy-Signatur ins Serviceportal www.eama.at
einzusteigen. Voraussetzungen für die Beantragung sind eine LFBIS- Nummer der Statistik Austria
und eine Registrierung bei der AMA. Bei allen registrierten Bewirtschaftern sind die Stammdaten zum
Betrieb im EDV-System hinterlegt.
Wer noch keinen PIN-Code hat, kann diesen unter https://services.ama.at/servlet/pincodevergessen
anfordern.
Der PIN-Code wird umgehend per Post zugesandt. Die möglichen Registrierungsstellen der Handy-
Signatur sind auf www.handy-signatur.at aufgelistet.
Neben dem PIN-Code ist es auch möglich mit der Handy-Signatur ins Serviceportal www.eama.at
einzusteigen. Voraussetzungen für die Beantragung sind eine LFBIS- Nummer der Statistik Austria
und eine Registrierung bei der AMA. Bei allen registrierten Bewirtschaftern sind die Stammdaten zum
Betrieb im EDV-System hinterlegt.
Wer noch keinen PIN-Code hat, kann diesen unter https://services.ama.at/servlet/pincodevergessen
anfordern.
Der PIN-Code wird umgehend per Post zugesandt. Die möglichen Registrierungsstellen der Handy-
Signatur sind auf www.handy-signatur.at aufgelistet.
Weitere Informationen
Eine Ausfüllhilfe und ein Merkblatt (Stand: 18.12.2020) zur elektronischen Antragstellung steht
online zur Verfügung.
INFO: AMA unter E-Mail: einstiegshilfe@ama.gv.at; für fachliche Fragen unter
E-Mail: le-projekte@ama.gv.at sowie unter der Hotline: 050 3151 99 (Bereich Ländliche
Entwicklung/Projekte)
Wichtig: Die geänderte Richtlinie ist noch nicht veröffentlicht. Dies wird auf
www.ama.at/Fachliche-Informationen/Haertefallfonds-COVID veröffentlicht werden.
online zur Verfügung.
INFO: AMA unter E-Mail: einstiegshilfe@ama.gv.at; für fachliche Fragen unter
E-Mail: le-projekte@ama.gv.at sowie unter der Hotline: 050 3151 99 (Bereich Ländliche
Entwicklung/Projekte)
Wichtig: Die geänderte Richtlinie ist noch nicht veröffentlicht. Dies wird auf
www.ama.at/Fachliche-Informationen/Haertefallfonds-COVID veröffentlicht werden.