Düngesaison bei Wintergetreide – was zu beachten ist
Stickstoffdüngung laut Nitrataktionsprogramm
Auf Acker-, Grünland- und Ackerfutterflächen endet die Sperrfrist am 15. Februar. Auf Kulturen mit frühem Stickstoffbedarf, diese wären Gerste, Durumweizen, Raps sowie Kulturen unter Vlies oder Folie, ist eine Stickstoffdüngung ab 1. Februar zulässig. Sollte jedoch der Boden nach oben genannten Zeitpunkten schneebedeckt, gefroren, wassergesättigt sein, ist eine Düngung mit stickstoffhaltigen Düngemitteln verboten. Schneebedeckt ist ein Boden, wenn zum Zeitpunkt der Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln weniger als die Hälfte des Bodens des Schlages schneefrei ist. Wassergesättigt ist ein Boden, dessen Wasseraufnahmefähigkeit erschöpft ist.
Nach dem Ende des Verbotszeitraumes dürfen leichtlösliche stickstoffhaltige Düngemittel in einer Höhe von maximal 60 kg N ab Lager auf Böden aufgebracht werden, die durch Auftauen am Tag des Ausbringens aufnahmefähig und nicht wassergesättigt sind sowie eine lebende Pflanzendecke aufweisen.
Nach dem Ende des Verbotszeitraumes dürfen leichtlösliche stickstoffhaltige Düngemittel in einer Höhe von maximal 60 kg N ab Lager auf Böden aufgebracht werden, die durch Auftauen am Tag des Ausbringens aufnahmefähig und nicht wassergesättigt sind sowie eine lebende Pflanzendecke aufweisen.
Düngeempfehlung Wintergetreide
Bei der Wahl der Düngemittel im zeitigen Frühjahr ist neben den obengenannten Bestimmungen des Nitrataktionsprogramms der Entwicklungszustand des Bestandes ausschlaggebend.
- Schwach entwickelte Bestände benötigen einen rasch wirksamen Stickstoffdünger wie beispielsweise NAC (Nitramoncal) oder Kalkammonsalpeter (KAS). Diese haben den Vorteil, dass Nitrat von den Wurzeln rasch aufgenommen wird und rasch wirkt. Hierbei ist aber zu beachten, dass bei niedrigen Temperaturen die Frostgefahr der Pflanzen steigt (Nitratmengen über 40 kg pro ha).
- Normal bis gut entwickelte Bestände können mit Ammoniumdüngern, wie beispielsweise Gülle, oder mit Harnstoff angedüngt werden. Hier gilt, dass bei Vorhandensein der Kronenwurzel bzw. ab dem ersten Seitentrieb Ammonium von der Pflanze bzw. der Wurzel aufgenommen werden kann.
Getreide mit Schwefel versorgen
Eine ausreichende Versorgung des Getreides mit Schwefel sollte gewährleistet sein, denn dadurch wird die Stickstoffausnutzung verbessert bzw. gefördert.
Empfohlen wird bis spätestens der Schosserdüngung eine Schwefelgabe mit rund 20 bis 30 kg pro ha. Bevorzugt ist hierbei die Sulfatform, da diese gleich wirksam ist.
Darauf sollten Sie nicht vergessen
1| Abstandsauflagen bei der Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln zu Oberflächengewässern
Die Zielvorgabe des NAPV ist, einen direkten Eintrag von Nährstoffen in Oberflächengewässer zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass keine Abschwemmungen von Nährstoffen in Gewässer erfolgen. Bei der Ausbringung von stickstofaltigen Düngemitteln sind Mindestabstände zu Oberflächengewässern einzuhalten (siehe Tabelle).
Bei der Ausbringung von stickstofaltigen Düngemitteln gelten zu:
2| Betriebsbezogene Stickstoffbilanzierung für 2025 bis 31. Jänner 2026 erledigen!
3| Einhaltung des Phosphormindeststandards (GLÖZ 10)
Bei der Ausbringung von stickstofaltigen Düngemitteln gelten zu:
- stehendem Gewässer:
Der düngefreie Abstand zu stehendem Gewässer hat gemessen ab Böschungsoberkante mindestens 20 m zu betragen. Weist der zur Böschungsoberkante des Gewässers angrenzende Bereich von 20 m eine durch- schnittliche Neigung von unter 10 % auf, darf der düngefreie Abstand auf 10 m verringert werden – jedoch nur, wenn dieser Abstandstreifen ganzjährig mit lebenden Pflanzen bewachsen ist. - fließendem Gewässer:
Der düngefreie Abstand zu fließendem Gewässer hat gemessen ab Böschungsoberkante mindestens 10 m zu betragen. Weist der zur Böschungsoberkante des Gewässers angrenzende Bereich von 20 m eine durchschnittliche Neigung von- unter 10 % auf, darf der düngefreie Abstand auf 3 m reduziert werden,
- über 10 % auf, darf der düngefreie Abstand auf 5 m reduziert werden,
2| Betriebsbezogene Stickstoffbilanzierung für 2025 bis 31. Jänner 2026 erledigen!
- Angabe der Größe der landwirtschaſtlichen Nutzfläche des Betriebes und der Fläche, auf denen stickstofaltige Düngemittel ausgebracht wurden
- Stickstoffmenge aus Wirtschaſtsdünger (berechnet aufgrund der gehaltenen Tiere am Betrieb, Berücksichtigung des Wirtschaſtsdüngerzukaufs oder -verkaufs)
- Stickstoffmenge aus Mineraldünger, organischer Dünger, Klärschlamm usw.
- die Bilanzierung von zugeführtem Stickstoff aus Bewässerungswasser
- Bilanzierungswerte aus Vorfrüchten sind erweitert worden (genutzte und ungenutzte Zwischenfrüchte, Leguminosen und Erntereste).
- Bei Ackerkulturen ab der Ertragslage hoch 1 und der dementsprechend höheren Stickstoffdüngung muss die Erntemenge mittels Belege (Wiegeschein, Verkaufsbeleg) bzw. Ertragsermittlung über Kubatur (Silo) im betreffenden Jahr nachgewiesen werden – davon ausgenommen sind Ackerftterflächen.
- die Angabe, ob und wann eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung des „Mindestens-3-m-Gewässerrandstreifens“ unter Bezeich-nung des Schlages und des Zeitpunktes durchgeführt wurde
3| Einhaltung des Phosphormindeststandards (GLÖZ 10)
- Bei ausschließlichem Einsatz von Wirtschaſtsdüngern inklusive organischer Sekundärrohstoffe wie Biogasgülle, Klärschlamm: Wenn am Betrieb kein Phosphormineraldünger verwendet wird, ist bei der Einhaltung der Vorgaben des Nitrataktionsprogrammes für die Stickstoffdüngung aus Wirtschaſtsdünger bzw. Sekundärrohstoffen auszugehen, dass auch die Empfehlungen der Phosphordüngung eingehalten werden.
- Zusätzlicher Phosphordünger aus Mineral düngern (Wirtschaſtsdünger plus Mineraldünger plus Sekundärrohstoffe) über 100 kg Phosphor pro ha sind zu dokumentieren und zu begründen. Dies ist nur mit einer Bodenanalyse (Bodenuntersuchungszeugnis) möglich, die nicht älter als fünf Jahre ist.
Die Grenze von 100 kg je ha Phosphor ist einzelflächenbezogen zu sehen. Deshalb ist auch das Bodenuntersuchungszeugnis für die jeweilige Fläche (Feldstück) erforderlich.
Ein höherer Phosphorbedarf kann nur dann argumentiert werden, wenn im Bodenuntersuchungszeugnis der Phosphorgehalt mit Gehaltsstufe A oder B ausgewiesen ist. Werdenneben den Wirtschaſtsdüngern am Betrieb auch Phosphor-Mineraldünger eingesetzt, ist wie bei der Stickstofilanzierung auch beim Phosphor ein Minus- oder Nullsaldo zu erreichen.