Borkenkäfer in Oberkärnten: Waldbauern nicht alleine lassen!
Zuerst der Sturm und jetzt der Käfer. Die Waldbauern können die Folgen des Klimawandels nicht alleine tragen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung!“, bezieht LK-Präsident Siegfried Huber für die vom Borkenkäfer geschädigten Waldbauern in Oberkärnten Stellung. Die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben in den ehemaligen Windwurf- und Schadholzgebieten des oberen Mölltales und des Lesachtales dazu geführt, dass sich der Schädling explosionsartig vermehrt. Neben kleineren Käfernestern stellt vor allem der großflächige Befall von Flächen bis zu 30 ha die Bauern vor eine enorme Herausforderung.
Viele dieser Flächen sind nur mit Seilbahnen bzw. Langstreckenseilbahnen zu erschließen. Darauf spezialisierte Forstunternehmen sind derzeit jedoch Mangelware. Denn viele Firmen führen auf Grund der hohen Nachfrage am Holzmarkt vor allem Schlägerungen von Frischholz in leichter zugänglichen Gebieten durch. Die Landwirtschaftskammer will nun umgehend Gespräche mit Kärntner Forstunternehmen aufnehmen und Möglichkeiten suchen, um Seilbahnen und Personal für die betroffenen Gebiete zu mobilisieren. Zusätzlich wird die LK auch in den angrenzenden Bundesländern sowie in Bayern und Südtirol Möglichkeiten ausloten, um Seilbahnen in die Region zu bekommen.
Auf Grund des hohen Borkenkäferdrucks hat die Forstbehörde angekündigt, die betroffenen Waldbesitzer per Bescheid zu Schlägerungen aufzufordern. Im Hinblick darauf fordert die Interessenvertretung, von Strafen abzusehen, wenn das Holz auf Grund des Geländes oder fehlender technischer Ausrüstung – wie eben Seilbahnen – unbringbar ist.
Für alle Beteiligten ist klar, dass die befallenen Flächen möglichst rasch geschlägert werden müssen. Dennoch muss bei der Aufarbeitung des Borkenkäferholzes die Sicherheit an oberster Stelle stehen, um Schaden an Leib und Leben zu verhindern. „Aus meiner Erfahrung in der Sozialversicherung weiß ich, wie gefährlich die Waldarbeit ist“, appelliert Huber an die Waldbesitzer, die eigene Sicherheit an oberste Stelle zu rücken.
Viele dieser Flächen sind nur mit Seilbahnen bzw. Langstreckenseilbahnen zu erschließen. Darauf spezialisierte Forstunternehmen sind derzeit jedoch Mangelware. Denn viele Firmen führen auf Grund der hohen Nachfrage am Holzmarkt vor allem Schlägerungen von Frischholz in leichter zugänglichen Gebieten durch. Die Landwirtschaftskammer will nun umgehend Gespräche mit Kärntner Forstunternehmen aufnehmen und Möglichkeiten suchen, um Seilbahnen und Personal für die betroffenen Gebiete zu mobilisieren. Zusätzlich wird die LK auch in den angrenzenden Bundesländern sowie in Bayern und Südtirol Möglichkeiten ausloten, um Seilbahnen in die Region zu bekommen.
Auf Grund des hohen Borkenkäferdrucks hat die Forstbehörde angekündigt, die betroffenen Waldbesitzer per Bescheid zu Schlägerungen aufzufordern. Im Hinblick darauf fordert die Interessenvertretung, von Strafen abzusehen, wenn das Holz auf Grund des Geländes oder fehlender technischer Ausrüstung – wie eben Seilbahnen – unbringbar ist.
Für alle Beteiligten ist klar, dass die befallenen Flächen möglichst rasch geschlägert werden müssen. Dennoch muss bei der Aufarbeitung des Borkenkäferholzes die Sicherheit an oberster Stelle stehen, um Schaden an Leib und Leben zu verhindern. „Aus meiner Erfahrung in der Sozialversicherung weiß ich, wie gefährlich die Waldarbeit ist“, appelliert Huber an die Waldbesitzer, die eigene Sicherheit an oberste Stelle zu rücken.
Vier Tipps zu Käferkalamitäten
Nachfolgende Maßnahmen und Hilfestellungen sollten Waldbauern bei Borkenkäferbefall beachten.
Im weiteren Verlauf nimmt die Krone meist eine fahle Nadelfarbe an, die Rinden beginnt sich abzulösen. Es kommt zur Braunfärbung der Nadeln und schließlich zum vollständigen Nadelabfall. Zu diesem Zeitpunkt haben die Käfer den Baum aber bereits verlassen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der 20-seitige Weiterbildungsbroschüre „Borkenkäfer – Vorbeugung und Bekämpfung“ des Waldverbandes Österreich, abrufbar über www.waldverband.at.
Die Gesetzeslage dazu lautet: Nach dem Österreichischen Forstgesetz 1975 i.d.g.F. besteht für den Waldeigentümer und seine Forst- und Forstschutzorgane die Verpflichtung, Wahrnehmungen über eine gefahrdrohende Vermehrung von Borkenkäfern der Forstbehörde umgehend zu melden. Darüber hinaus hat der Waldeigentümer in geeigneter, ihm zumutbarer Weise einer gefährlichen Schädigung des Waldes durch Forstschädlinge vorzubeugen und Forstschädlinge, die sich bereits in gefahrdrohender Weise vermehren, wirksam zu bekämpfen.
- Frühes Erkennen von Borkenkäferbefall
Im weiteren Verlauf nimmt die Krone meist eine fahle Nadelfarbe an, die Rinden beginnt sich abzulösen. Es kommt zur Braunfärbung der Nadeln und schließlich zum vollständigen Nadelabfall. Zu diesem Zeitpunkt haben die Käfer den Baum aber bereits verlassen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der 20-seitige Weiterbildungsbroschüre „Borkenkäfer – Vorbeugung und Bekämpfung“ des Waldverbandes Österreich, abrufbar über www.waldverband.at.
- Zügige Aufarbeitung und Abfuhr aus dem Wald
Die Gesetzeslage dazu lautet: Nach dem Österreichischen Forstgesetz 1975 i.d.g.F. besteht für den Waldeigentümer und seine Forst- und Forstschutzorgane die Verpflichtung, Wahrnehmungen über eine gefahrdrohende Vermehrung von Borkenkäfern der Forstbehörde umgehend zu melden. Darüber hinaus hat der Waldeigentümer in geeigneter, ihm zumutbarer Weise einer gefährlichen Schädigung des Waldes durch Forstschädlinge vorzubeugen und Forstschädlinge, die sich bereits in gefahrdrohender Weise vermehren, wirksam zu bekämpfen.
- Fördermöglichkeiten nach dem Waldfondsgesetz
- Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen
- Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz
- Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen
- Alle Details zu den Maßnahmen und Förderanträgen sind auf www.waldfonds.at zu finden.
- Wertfortschreibung forstlicher Einheitswert