Bodenprobenaktion: 10 Fragen und Antworten

1| Wozu überhaupt eine Bodenprobe?
Bodenuntersuchungen, die in regelmäßigen Abständen getätigt werden, sind eine wertvolle Orientierung im Düngemanagement. Damit können die wertvollen Düngemittel in organischer und mineralischer Form sachgerecht und umweltgerecht eingesetzt werden.
2| Wer kommt im Rahmen der Bodenprobenaktion als Förderungswerber in Frage?
Als Förderungswerber kommen natürliche und juristische Personen in Betracht, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen auf eigene Rechnung in Kärnten bewirtschaften. Die Bodenuntersuchung umfasst die Grunduntersuchung (Bodenschwere, pH-Wert, Kalium, Phosphor), Magnesium und den Humusgehalt.
Betriebe, die bereits bei der Bodenprobenaktion 2021 teilgenommen haben, können an dieser Bodenprobenaktion nicht mehr teilnehmen.
3| Welche Änderungen gibt es heuer zu den bisher gewohnten Bodenprobenaktionen?
Neu ist, dass diese Aktion im Rahmen der Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie gefördert wird. Dies bedeutet, dass die drei Bodenproben mit 80 % aus Landesmitteln gefördert werden und der Selbstbehalt für den Landwirt 20 % beträgt. Die Bodenprobenanalyse kostet 28 Euro (ausverhandelter Aktionspreis anstatt regulär 48,66 Euro). Wie schon eingangs ausgeführt, können pro Betrieb drei Bodenproben mit 80 % gefördert werden. Natürlich können auch mehr als drei Bodenproben analysiert werden – jedoch ab der vierten Bodenprobe trägt der Landwirt die Gesamtkosten von 28 Euro je Probe.
Beispiel: Ein Landwirt gibt fünf Bodenproben zur Analyse. Davon werden drei Bodenproben mit 80 % gefördert – 28 Euro mal 3 = 84 Euro, davon 80 % Förderung sind 67,20 Euro. Der Selbstbehalt beträgt 16,80 Euro. Die restlichen zwei Proben werden mit 56 Euro verrechnet (28 Euro pro Probe). In Summe hat der Landwirt 72,80 Euro für die fünf gestellten Proben zu bezahlen. Das bedeutet, der Betrieb mit fünf Bodenproben erspart sich durch die Bodenprobeaktion in Summe 170,50 Euro.
Zu beachten ist, dass die Rechnung von der ILV an den Landwirt auf den Gesamtbetrag für fünf Bodenproben à 28 Euro = 140 Euro gestellt wird und diese vom Landwirt bezahlt werden muss. Von der ILV wird mit der Gesamtrechnung auch der Antrag auf Auszahlung der Förderung an den Landwirt übermittelt. Mit dem beigelegten Antrag auf Auszahlung der Förderung und Beilage der Originalrechnung und des Originalzahlungsbeleges kann die Förderung in der Höhe von maximal 67,20 Euro beantragt werden. (Genauer Ablauf siehe unter Punkt 6: Was muss ich tun, wenn ich die Bodenprobenanalysenergebnisse, die Rechnung und den Auszahlungsantrag von der ILV übermittelt bekomme?)
4| Wie läuft die Bodenprobenaktion ab?
Da die Aktion durch öffentliche Gelder gefördert wird, sind die nachfolgenden Fördervoraussetzungen genau einzuhalten:
Die Bodenprobenaktion läuft ausnahmslos vom 1. März bis einschließlich 29. April 2022. Sollte das Fördervolumen vor Ablauf der Frist ausgeschöpft werden, sind die eingelangten Bodenproben vom Landwirt selbst zu tragen (28 Euro pro Bodenprobe). Im Kärntner Bauer informieren wir rechtzeitig vor Ausschöpfung der Fördermittel.
Die Bodenproben müssen vom jeweiligen Förderungswerber (Landwirt) selbst mit dem Förderungsantrag und Erhebungsbogen an das Institut für Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin und Umwelt (ILV) übermittelt werden.
Der Förderungsantrag ist auf der Website der LK Kärnten unter www.lko.ktn.at abrufbar oder im Referat Pflanzliche Produktion der Landwirtschaftskammer Kärnten und in der jeweiligen LK-Außenstelle erhältlich.
5| Wie ziehe ich eine Bodenprobe?
Die Probennahme kann grundsätzlich während des gesamten Jahres erfolgen. Der Feuchtigkeitszustand des Bodens zum Zeitpunkt der Probennahme soll aber jedenfalls eine Pflugarbeit zulassen. Bei zu trockenen oder vernässten Böden sind die Ergebnisse mancher Parameter nämlich nicht aussagekräftig.
Die letzte Ausbringung mineralischer Dünger soll mindestens einen Monat, die letzte Ausbringung organischer Düngemittel (Mist, Gülle, Gründüngung) etwa zwei Monate zurückliegen. Im Grünland wird die Probennahme im Frühjahr vor der ersten Düngung empfohlen. Damit Untersuchungsergebnisse aus unterschiedlichen Jahren gut vergleichbar sind, soll die Beprobung in den einzelnen Jahren jeweils zum selben Zeitpunkt erfolgen.
Bodenuntersuchungen, die in regelmäßigen Abständen getätigt werden, sind eine wertvolle Orientierung im Düngemanagement. Damit können die wertvollen Düngemittel in organischer und mineralischer Form sachgerecht und umweltgerecht eingesetzt werden.
2| Wer kommt im Rahmen der Bodenprobenaktion als Förderungswerber in Frage?
Als Förderungswerber kommen natürliche und juristische Personen in Betracht, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen auf eigene Rechnung in Kärnten bewirtschaften. Die Bodenuntersuchung umfasst die Grunduntersuchung (Bodenschwere, pH-Wert, Kalium, Phosphor), Magnesium und den Humusgehalt.
Betriebe, die bereits bei der Bodenprobenaktion 2021 teilgenommen haben, können an dieser Bodenprobenaktion nicht mehr teilnehmen.
3| Welche Änderungen gibt es heuer zu den bisher gewohnten Bodenprobenaktionen?
Neu ist, dass diese Aktion im Rahmen der Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie gefördert wird. Dies bedeutet, dass die drei Bodenproben mit 80 % aus Landesmitteln gefördert werden und der Selbstbehalt für den Landwirt 20 % beträgt. Die Bodenprobenanalyse kostet 28 Euro (ausverhandelter Aktionspreis anstatt regulär 48,66 Euro). Wie schon eingangs ausgeführt, können pro Betrieb drei Bodenproben mit 80 % gefördert werden. Natürlich können auch mehr als drei Bodenproben analysiert werden – jedoch ab der vierten Bodenprobe trägt der Landwirt die Gesamtkosten von 28 Euro je Probe.
Beispiel: Ein Landwirt gibt fünf Bodenproben zur Analyse. Davon werden drei Bodenproben mit 80 % gefördert – 28 Euro mal 3 = 84 Euro, davon 80 % Förderung sind 67,20 Euro. Der Selbstbehalt beträgt 16,80 Euro. Die restlichen zwei Proben werden mit 56 Euro verrechnet (28 Euro pro Probe). In Summe hat der Landwirt 72,80 Euro für die fünf gestellten Proben zu bezahlen. Das bedeutet, der Betrieb mit fünf Bodenproben erspart sich durch die Bodenprobeaktion in Summe 170,50 Euro.
Zu beachten ist, dass die Rechnung von der ILV an den Landwirt auf den Gesamtbetrag für fünf Bodenproben à 28 Euro = 140 Euro gestellt wird und diese vom Landwirt bezahlt werden muss. Von der ILV wird mit der Gesamtrechnung auch der Antrag auf Auszahlung der Förderung an den Landwirt übermittelt. Mit dem beigelegten Antrag auf Auszahlung der Förderung und Beilage der Originalrechnung und des Originalzahlungsbeleges kann die Förderung in der Höhe von maximal 67,20 Euro beantragt werden. (Genauer Ablauf siehe unter Punkt 6: Was muss ich tun, wenn ich die Bodenprobenanalysenergebnisse, die Rechnung und den Auszahlungsantrag von der ILV übermittelt bekomme?)
4| Wie läuft die Bodenprobenaktion ab?
Da die Aktion durch öffentliche Gelder gefördert wird, sind die nachfolgenden Fördervoraussetzungen genau einzuhalten:
Die Bodenprobenaktion läuft ausnahmslos vom 1. März bis einschließlich 29. April 2022. Sollte das Fördervolumen vor Ablauf der Frist ausgeschöpft werden, sind die eingelangten Bodenproben vom Landwirt selbst zu tragen (28 Euro pro Bodenprobe). Im Kärntner Bauer informieren wir rechtzeitig vor Ausschöpfung der Fördermittel.
Die Bodenproben müssen vom jeweiligen Förderungswerber (Landwirt) selbst mit dem Förderungsantrag und Erhebungsbogen an das Institut für Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin und Umwelt (ILV) übermittelt werden.
Der Förderungsantrag ist auf der Website der LK Kärnten unter www.lko.ktn.at abrufbar oder im Referat Pflanzliche Produktion der Landwirtschaftskammer Kärnten und in der jeweiligen LK-Außenstelle erhältlich.
5| Wie ziehe ich eine Bodenprobe?
Die Probennahme kann grundsätzlich während des gesamten Jahres erfolgen. Der Feuchtigkeitszustand des Bodens zum Zeitpunkt der Probennahme soll aber jedenfalls eine Pflugarbeit zulassen. Bei zu trockenen oder vernässten Böden sind die Ergebnisse mancher Parameter nämlich nicht aussagekräftig.
Die letzte Ausbringung mineralischer Dünger soll mindestens einen Monat, die letzte Ausbringung organischer Düngemittel (Mist, Gülle, Gründüngung) etwa zwei Monate zurückliegen. Im Grünland wird die Probennahme im Frühjahr vor der ersten Düngung empfohlen. Damit Untersuchungsergebnisse aus unterschiedlichen Jahren gut vergleichbar sind, soll die Beprobung in den einzelnen Jahren jeweils zum selben Zeitpunkt erfolgen.
- Stellen, deren Bodenbeschaffenheit deutlich von der übrigen Fläche abweichen, z. B. Mietenplätze, Fahrgassen, Randstreifen, Vorgewende, Tränke- und Eintriebstellen auf Weiden, von einer Probennahme ausschließen.
- Je ausgewählter Fläche werden an mindestens 25 gut verteilten Stellen Einzelproben gezogen und zu einer Durchschnittsprobe vereinigt. Die Größe der Fläche für die Gewinnung einer Durchschnittsprobe soll im Ackerbau und im Grünland 5 ha nicht überschreiten. Bei großen, weitgehend homogenen Flächen kann die Probennahme zur Arbeitserleichterung auch auf einer kleineren, für die Gesamtfläche repräsentativen Teilfläche (z. B. 1000 m²) erfolgen.
- Die Entnahmetiefe soll im Ackerbau mit der Bearbeitungstiefe übereinstimmen, zumindest aber den Horizont von 0 bis 20 cm umfassen, sofern dies aufgrund der Bodenmächtigkeit möglich ist. Diese Mindesttiefe gilt auch für Flächen, die ohne Bodenbearbeitung kultiviert werden. Die Entnahmetiefe für Grünland liegt bei maximal 10 cm.
- Zur Probennahme können Bodenstecher oder ein Spaten verwendet werden. Die Einzelproben werden in einem sauberen Gefäß, z. B. Plastikkübel, gesammelt und gut durchmischt. Steine und Pflanzenreste sind aus der Probe zu entfernen. Anschließend eine repräsentative Teilmenge in eine Bodenprobenschachtel oder in ein Plastiksackerl füllen (ca. 300 bis 1000 g) und diese gut sichtbar und leserlich beschriften.
- Für die Bodenprobenaktion 2022 muss ausnahmslos der „Förderungsantrag und Erhebungsbogen für die Bodenprobenaktion 2022“ verwendet werden. Bodenprobenerhebungsbögen aus vergangenen Aktionen und des letzten Jahres werden nicht akzeptiert. Solche Proben werden den Landwirten vollständig verrechnet.
6| Was muss ich am Förderungsantrag und Erhebungsbogen für die Bodenprobenaktion 2022 ausfüllen?
Auf der ersten Seite – Angaben zum Förderungswerber (Landwirt)
Die gezogenen Bodenproben, werden in den beschrifteten Probeschachteln (Betriebsnummer, Name, Adresse, Probennummer laut Erhebungsbogen) mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Förderungsantrag und Erhebungsbogen 2022 vom Landwirt an das
Nach der Analyse der Bodenprobe erhält der Landwirt die Bodenprobenanalysenergebnisse, die Gesamtrechnung für die eingereichten Bodenproben zum Aktionspreis von 28 Euro pro Probe und den „Antrag auf Auszahlung der Förderung für die Bodenprobenaktion 2022“. Der Landwirt muss den Gesamtrechnungsbetrag einzahlen. Nach erfolgter Bezahlung ist der vom Landwirt (Förderungswerber) vollständig ausgefüllte „Antrag auf Auszahlung der Förderung für die Bodenprobenaktion 2022“ an die
9| Wann bekomme ich die 80 %-Förderung für die drei Bodenproben rückerstattet?
Da die Landesmittel erst nach Ablauf und Versand aller Bodenprobenanalysenermittlung an die Landwirte ausbezahlt werden dürfen, ist mit der Auszahlung der Förderung im Sommer 2022 zu rechnen.
10| Wie ziehe ich eine Bodenprobe richtig?
Eine Anleitung zur Bodenprobenentnahme finden SIe im beigefügten Video.
Auf der ersten Seite – Angaben zum Förderungswerber (Landwirt)
- Vor- und Nachname
- Betriebsnummer
- Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Unterschrift, Ort und Datum
- Probennummer (z. B. 1, 2, 3 usw.)
- Nutzungsart (Acker oder Grünland)
- Name des beprobten Feldstückes/Schlages (Bezeichnung laut MFA)
- Größe des beprobten Feldstückes/Schlages
- Hauptkultur für das Erntejahr 2022 (inkl. einzuschätzender Ertrag und Vorfrucht 2021)
- Selbsteinschätzung des beprobten Feldstückes – ist es ein leichter, mittlerer oder schwerer Boden?
Die gezogenen Bodenproben, werden in den beschrifteten Probeschachteln (Betriebsnummer, Name, Adresse, Probennummer laut Erhebungsbogen) mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Förderungsantrag und Erhebungsbogen 2022 vom Landwirt an das
- Institut für Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin und Umwelt Kärnten (ILV), Kirchengasse 43, 9020 Klagenfurt gesendet.
Nach der Analyse der Bodenprobe erhält der Landwirt die Bodenprobenanalysenergebnisse, die Gesamtrechnung für die eingereichten Bodenproben zum Aktionspreis von 28 Euro pro Probe und den „Antrag auf Auszahlung der Förderung für die Bodenprobenaktion 2022“. Der Landwirt muss den Gesamtrechnungsbetrag einzahlen. Nach erfolgter Bezahlung ist der vom Landwirt (Förderungswerber) vollständig ausgefüllte „Antrag auf Auszahlung der Förderung für die Bodenprobenaktion 2022“ an die
- Landwirtschaftskammer Kärnten, Referat Pflanzliche Produktion, Bodenprobenaktion, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt zu senden.
9| Wann bekomme ich die 80 %-Förderung für die drei Bodenproben rückerstattet?
Da die Landesmittel erst nach Ablauf und Versand aller Bodenprobenanalysenermittlung an die Landwirte ausbezahlt werden dürfen, ist mit der Auszahlung der Förderung im Sommer 2022 zu rechnen.
10| Wie ziehe ich eine Bodenprobe richtig?
Eine Anleitung zur Bodenprobenentnahme finden SIe im beigefügten Video.
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Reaktionen
LK-Präsident Siegfried Huber hob die Bedeutung dieser Maßnahme für die Landwirtschaft hervor. „Ich freue mich, dass es auch heuer gelungen ist, die Bodenprobenaktion durchzuführen“, sagte er. Die Bodenprobenaktion 2022 sei ein umfassendes Serviceangebot, das zu einer guten Bodenqualität in der Kärntner Landwirtschaft beitragen soll, kommentierte Agrarlandesrat Martin Gruber die Initiative. „Das Land möchte die Bauern dabei unterstützen, den Ertrag ihrer Böden nachhaltig zu verbessern“, so Gruber.
Antrag für 2021 einreichen
Viele Landwirte haben den „Antrag auf Auszahlung der Förderung“ für die Bodenprobenaktion 2021 mit der Originalrechnung der ILV (Institut für Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin und Umwelt Kärnten) und den Originalzahlungsbeleg noch nicht bei der LK Kärnten eingereicht. Ohne den erwähnten Förderungsantrag, der Originalrechnung der ILV und den Originalzahlungsbeleg kann der Förderbetrag (80 % für drei Bodenproben) nicht ausbezahlt werden. Die Einreichfrist endet mit 31. März 2022!