Blauzungenkrankheit – Phase II in Österreich

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT) der Serotypen 3 und 4 verbreitet sich seit September 2024 in ganz Österreich. Auf Grund der fortschreitenden Ausbreitung wird nun die Phase II für das gesamte Staatsgebiet festgelegt.
Wenn die Blauzungenkrankheit von einem Tierarzt festgestellt wird, ist eine labordiagnostische Untersuchung nicht mehr zwingend notwendig. Eine Sperre des Betriebes oder Einzeltieres ist nicht mehr vorgesehen. Der Tierarzt hat den Ausbruch online zu melden, bei unklarer Symptomatik und Epidemiologie ist jedenfalls die Bezirksverwaltungsbehörde zu kontaktieren, auch um Differenzialdiagnosen (andere anzeigepflichtige Erkrankungen) nicht außer Acht zu lassen.
Das Verbringen von klinisch erkrankten Tieren innerhalb Österreichs und in den innergemeinschaftlichen Handel ist nicht zulässig.
Wenn die Blauzungenkrankheit von einem Tierarzt festgestellt wird, ist eine labordiagnostische Untersuchung nicht mehr zwingend notwendig. Eine Sperre des Betriebes oder Einzeltieres ist nicht mehr vorgesehen. Der Tierarzt hat den Ausbruch online zu melden, bei unklarer Symptomatik und Epidemiologie ist jedenfalls die Bezirksverwaltungsbehörde zu kontaktieren, auch um Differenzialdiagnosen (andere anzeigepflichtige Erkrankungen) nicht außer Acht zu lassen.
Das Verbringen von klinisch erkrankten Tieren innerhalb Österreichs und in den innergemeinschaftlichen Handel ist nicht zulässig.