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Blauzungenkrankheit: 17 Fragen und Antworten

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22.09.2025 | von Dr. Kurt Matschnigg

Wichtige Informationen von der Meldepflicht über die Impfung bis hin zur Behandlung der Tierseuche finden Sie in dieser Übersicht.

Kuh_AdobeStock_656090452(1).jpg © stock.adobe.com
t einer Impfung und anderen Vorsichtsmaßnahmen kann man der Blauzungenkrankheit vorbeugen und Tiere gesund halten. © stock.adobe.com

1| Welche Virusstämme des Blauzungenvirus (BTV) kommen momentan in Kärnten vor?

Die Zahl der Fälle ist momentan täglich zunehmend und wird mit Eintritt der kälteren Jahreszeit im Oktober hoffentlich wieder abflauen. Zurzeit dominieren Erkrankungsfälle bei nicht geimpften Tieren vom Serotyp 8 das Geschehen. Des Weiteren werden in Österreich die Serotypen 3 und 4 nachgewiesen.
 

2| Welche Tiere erkranken überhaupt an Blauzungenkrankheit?

Rinder, Schafe, Ziegen, Kamelartige. Am empfänglichsten ist das Schaf.
 

3| Was bedeutet der Status „meldepflichtig“?

Jede Person, die einen Verdacht auf diese Erkrankung hat, muss diesen sobald wie möglich dem Amtstierarzt melden. In der Praxis wird der Landwirt seinen Hoftierarzt sofort beiziehen, welcher dann verpflichtend die Meldung an den Amtstierarzt machen muss.
 

4| Welche Konsequenz hat die Meldung der Erkrankung beim Amtstierarzt?

Der Krankheitsfall wird - mit Ohrmarkennummer - in das Veterinärinformationssystem VIS eingetragen und ist damit auf der amtlichen Seuchenkarte des Bundes/der EU ersichtlich.
 

5| Erfolgt eine Sperre des Betriebes? Welche Handelseinschränkungen gibt es?

Es erfolgt keine generelle Sperre des Betriebes. Generell gilt wie immer die Vorschrift, dass nur gesunde, fieberfreie Tiere transportiert, gehandelt bzw. geschlachtet werden dürfen. Dies bestätigt der Landwirt auch am Viehverkehrsschein/Lieferschein. Ebenso darf generell Milch von erkrankten Tieren nicht abgeliefert werden.
 

6| Muss von jedem Tier eine Probe entnommen werden?

Der Landwirt hat die Meldepflicht beim Erstauftritt der Krankheit in seinem Bestand. Verendete Tiere sind über die Tierkörperentsorgung TKE abzuliefern. Der Verdacht auf Vorliegen von Blauzungenkrankheit ist bei Abholung bzw. Ablieferung anzugeben. Ob Blutproben oder Organproben genommen werden, entscheidet der Tierarzt/Amtstierarzt.
 

7| Wie schaut die Behandlung im betroffenen Bestand aus?

Die Behandlung erfolgt symptomatisch je nach Schweregrad der Erkrankung. Sollten Tiere wegen der Erosionen im Maulbereich nicht saufen, müssen sie unter Umständen auch gedrencht oder infundiert werden. Bei hochleistenden Milchkühen kann auch eine kürzere Nahrungsverweigerung sekundär möglicherweise rasch zu Ketosen führen. Deshalb müssen hier die Körpertemperatur sowie eventuelle Lahmheiten genau beobachtet und gegebenenfalls behandelt werden. Schafe zeigen Symptome oft sehr spät und sind dann sofort zu behandeln, um Ausfälle zu vermeiden.

8| Warum erkranken nicht alle Tiere eines Bestandes?

Faktoren sind einerseits der Mückendruck – das heißt, wie viele Mücken aufgrund der Jahreszeit und Witterung überhaupt fliegen und wie viele infizierte Mücken das empfängliche Tier stechen. Je nach Abwehrlage, Gesundheitszustand und momentanem Stress zeigen infizierte Tiere dann keine bis schwere Symptome.
 

9| Schützt die Impfung zuverlässig gegen Ausfälle?

Nach bisherigen Erfahrungen gibt es in geimpften Beständen zwar selten milde Symptome, jedoch keine Todesfälle. Voraussetzung ist jedoch rechtzeitige, korrekte Grundimmunisierung und Impfung gegen den richtigen Stamm der Blauzungenkrankheitserreger (in Österreich momentan Stamm 3, 4 und 8). Die Impfung gegen einen Stamm von BTV schützt nicht vor Infektion mit einem anderen Stamm.
 

10| Soll bzw. kann man auch in Beständen impfen, welche gerade ein Blauzungeninfektionsgeschehen durchmachen?

Wie bei jeder Impfung sollten grundsätzlich nur gesunde Tiere geimpft werden. In Betrieben mit momentanen Blauzungengeschehen ist die Differenzierung gesund – Inkubationsphase – krank oft nicht einfach. Deshalb geht die Empfehlung dahin, diese Infektionsphase erst vorbeiziehen zu lassen und dann zu impfen. Für das heurige Jahr kommt eine Impfung im September/Oktober wohl zu spät, da der volle Schutz erst drei bis vier Wochen nach Abschluss der Grundimmunisierung eintritt und zu dieser Zeit der Mückenflug hoffentlich schon vorbei ist.
 

11| Gibt es bei der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit Nebenwirkungen?

Jede Impfung kann neben der Hauptwirkung – dem mehr oder weniger vollständigen Schutz gegen die geimpfte Krankheit – Nebenwirkungen entfalten. Im Falle der BTV-Impfung wurden jedoch nach vielen tausend geimpften Tieren nur wenige Fälle von Nebenwirkungen beschrieben. Auch bei der Impfung von trächtigen Tieren gab es kaum Auffälligkeiten. Alle Stiere der österreichischen Besamungsstationen werden gegen BTV geimpft – hier kommt es zu keiner Reduktion der Fruchtbarkeit. Geimpfte Betriebe haben im derzeitigen Seuchengeschehen nach aktuellen Fallzahlen einen sehr hohen Schutz.
 

12| Wie lange schützt die Impfung?

Genaue Aussagen sind schwierig, aber man geht von einem zumindest einjährigen Impfschutz aus. Das bedeutet eine jährliche Auffrischung mit allen relevanten BTV-Stämmen.
 

13| Gibt es nach der Impfung eine Wartezeit auf Milch oder Fleisch?

Nein.

14| Sind auch ungeimpfte Bestände nach Durchleben eines Infektionsgeschehens vor weiterem Unheil geschützt?

Nein. Erstens werden nur etwa 2 bis 30 (50) % der Tiere infiziert (was noch nichts über den Immunaufbau sagt), zweitens kann es nächstes Mal auch ein anderer Erregerstamm sein.
 

15| Wie kann man außer dem Impfen noch vorbeugen?

Gute Wirkung zeigen auf die Haut aufschüttbare „Repellentien“, welche neben anderen Insekten auch die BTV-übertragenden Gnitzen für etwa +/- sechs Wochen abschrecken. Zu beachten ist hierbei bei Anwendung die Wartezeit bei Fleisch und eventuell auch Milch!
Mücken meiden Luftzug, deshalb können eingeschaltete Ventilatoren im Stall etwas beitragen.
Optimale Fütterung und Haltung stärken das Immunsystem und helfen den Tieren ebenfalls gegen Infektionen.
 

16| Ist „Nachtweide“ bei Blauzungenseuchengeschehen empfehlenswert?

Nein, die Tiere nur in der Nacht auf die Weide zu bringen ist sogar kontraproduktiv, da die übertragenden Gnitzen besonders in Dämmerung und Nacht unterwegs sind. Bei ungeimpften Rindern wäre -wenn schon – Tagweide empfehlenswerter.
 

17| Im Bestand meines Nachbarn sind einige Tiere erkrankt. Können sich meine Tiere da am gemeinsamen Weidezaun direkt von Tier zu Tier anstecken?

Nein. Die Ansteckung verläuft praktisch ausschließlich über den Stich infizierter Gnitzen (kleine Mücken). Diese Mücken werden mit dem Wind kilometerweit verfrachtet, sodass es nahezu unmöglich ist, seine Rinder vor diesen Gnitzen in Sicherheit zu bringen, da sie mittlerweile sogar auf Almen nachgewiesen wurden.
 
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