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Biosicherheit in Geflügelbetrieben gegen Vogelgrippe

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12.11.2025 | von Beate Kraml LK Österreich

In Österreich wurden bereits vereinzelt Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln nachgewiesen. Damit die hochansteckende Seuche nicht in Geflügelbetriebe eingeschleppt wird, sollte der Biosicherheit jetzt verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Hühner © AMA
Der Wintergarten muss so gestaltet sein, dass keine Wildvögel in überdachte Bereiche eindringen können. © AMA
Die Zahl der Geflügelpestfälle steigt derzeit in ganz Europa stark an – insbesondere in Deutschland. In der österreichischen Geflügelhaltung sind zwar bisher keine Ausbrüche bekannt, allerdings wurde die hochpathogene Aviäre Influenza vom Subtyp A(H5N1) bereits bei Wildvögeln nachgewiesen. Aufgrund der Herbstmigration der Zugvögel ist mit weiteren Fällen zu rechnen.

Um großes Tierleid und wirtschaftliche Einbußen zu vermeiden, sollten geflügelhaltende Betriebe außerdem verstärkt auf Biosicherheit achten. Besonders wichtig ist eine Hygieneschleuse zwischen dem Vorraum und dem eigentlichen Stall. Schuhe und Kleidung müssen sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen des Stalles ordnungsgemäß gewechselt und die Hände gründlich gewaschen werden. Hierbei sind Einmalhandtücher Stoffhandtüchern vorzuziehen. Besondere Vorsicht gilt, wenn Bäuerinnen und Bauern aus gefährdeten Gebieten zurückkehren. Über verschmutzte Schuhe können Erreger eingeschleppt werden.

Die Hygieneschleuse sollte im Idealfall aus einer baulichen Barriere bestehen. Sie ist sauber zu halten und genauso wie der Stall regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Für jeden Stall muss jeweils eine saubere, stallspezifische Stallkleidung zur Verfügung stehen, die zwischen dem eigentlichen Stall und der Hygienebarriere im Vorraum verbleibt. Diese ist regelmäßig zu waschen. Zusätzlich muss eine stets intakte Wanne zur Schuhdesinfektion bereitstehen, welche regelmäßig mit frischer Desinfektionslösung neu zu befüllen ist.

Keine betriebsfremden Personen und Haustiere

Strenge Hygienevorgaben gelten auch für Fremdpersonal wie Handwerker und Fangtrupps. Gleiches trifft natürlich auch für die Tierärztin bzw. den Tierarzt und für Kontrollorgane zu. Wie in den AMA Gütesiegelproduktionsrichtlinien geregelt (aber nicht gesetzlich vorgeschrieben), wird empfohlen, ein „Besucherbuch“ zu führen oder alle Besucher im Herdenbestandsblatt zu vermerken. Betriebsfremde
Personen dürfen den Stall nur dann betreten, wenn es unbedingt erforderlich ist.

Haustiere (Hunde, Katzen etc.) dürfen keinesfalls in den Stall oder in den Stallvorraum, da sie potenzielle Salmonellenträger sind und ebendiese ausscheiden können. Geräte wie Schaufeln, Besen etc. dürfen nur in einem Stall benutzt werden.

Das verhindert, dass Erreger von einem Stall in den anderen verschleppt werden. Alle Geräte müssen nach der Ausstallung gereinigt und desinfiziert werden. Des Weiteren muss eine ordentliche Schadnager- und Ungezieferbekämpfung durchgeführt werden. Außerdem muss die Gebäudesubstanz regelmäßig überprüft werden und – falls notwendig – sind Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, um Krankheitserregern und Schädlingen die Möglichkeit zu nehmen, sich in Risse und Fugen zurückzuziehen.

Biosicherheit zusammengefasst

Welche konkreten Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalterinnen und -halter gelten, ist in der LFI-Broschüre „Biosicherheit Geflügel“ nachzulesen. Das Nachschlagewerk enthält genaue Anweisungen, wie der Eintrag von Erregern verhindert werden kann. Es werden u. a. die Themen Reinigung und Desinfektion, Wasser- und Futtermittelhygiene, Tierverkehr, Schädlingsbekämpfung, Kadaverlagerung usw. behandelt.

Die wichtigsten To-Do´s

Mit 3. November wurde das gesamte österreichische Bundesgebiet zum „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ erklärt. Die Maßnahmen, die geflügelhaltende Betriebe jetzt einhalten müssen, dienen dazu, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu unterbinden und somit eine Übertragung der Aviären Influenza in heimische Bestände zu verhindern.
  • Das heißt, dass das Geflügel bestmöglich durch Dächer und Netze zu schützen ist. Der Außenscharrraum muss außerdem baulich so konstruiert sein, dass Wildvögel nicht in überdachte Bereiche eindringen können.
  • Die Tiere müssen im Stall oder unter einem Unterstand gefüttert und getränkt werden. Enten und Gänse sind so zu halten, dass kein direkter oder indirekter Kontakt mit anderen Vögeln möglich ist.
  • Außerdem ist wichtig, dass die Tiere nur sauberes Wasser erhalten. Wasser aus Sammelbecken, das auch Wildvögel erreichen können, ist nicht erlaubt. Futter sowie Stroh müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Beförderungsmittel, Ladeflächen und Geräte müssen besonders sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Zudem dürfen Geräte nicht zwischen verschiedenen Geflügelhaltern ausgetauscht werden (keine Maschinengemeinschaften). Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Landwirte sind verpflichtet, die zuständige Behörde zu informieren, wenn die Futter- und/oder Wasseraufnahme ihrer Tiere sinkt, die Legeleistung abnimmt oder es zu erhöhten Mortalitätsraten kommt.
  • Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden.

Downloads zum Thema

  • Broschüre Biosicherheit beim Geflügel PDF 3,00 MB
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