Biokontrolle: Zahlung beantragen
Vielfach wird darauf vergessen, dass pro jährlicher Kontrolle ein Zahlungsantrag gestellt werden muss.
Wer auf biologische Wirtschaftsweise umstellte oder einen Biobetrieb übernahm, konnte den Biokontrollkostenzuschuss in der ÖPUL-Programmperiode 2014–2020 über die Vorhabensart 3.1.1. (Teilnahme an Lebensmittel-Qualitätsregelungen) beantragen und gefördert werden. Im einmaligen Förderantrag wurden die gesamten Kontrollkosten für fünf Jahre angegeben.
Es ist jedoch pro jährlicher Kontrolle ein Zahlungsantrag zu stellen! Im Laufe der Jahre kann dies natürlich leicht vergessen werden. Das wäre jedoch schade, da der Fördersatz 80 % der bezahlten Netto-Biokontrollkosten ausmacht. Eine Unterbrechung für ein Jahr oder mehrere Jahre ist möglich. In der Programmlaufzeit sind max. fünf Anträge bzw. Auszahlungen des Kontrollkostenzuschusses zulässig. Beizulegen sind die Rechnung der Kontrollstelle über die Flächenkontrollkosten und den Grundbeitrag im Original, die Überweisungsbestätigung (Kontoauszug oder Umsatzliste) des bezahlten Betrages an die Kontrollstelle und eine Kopie des Kontrollvertrages.
Das Formular „Zahlungsantrag“ findet sich unter www.ama.at/Formulare-Merkblaetter.
Die Biobetriebe werden darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungsdauer für die Genehmigung einer Ausnahme per Bescheid bei der Abteilung 5 – Lebensmittelaufsicht z. B. für konventionelle Zukäufe von Tieren oder fallweise Eingriffe an Tieren etc. einige Zeit in Anspruch nimmt. Deshalb sind die Ansuchen vorausschauend möglichst zeitgerecht zu stellen. Inklusive des Ermittlungsverfahrens ist für Ausnahmegenehmigungen, die von der Abteilung Gesundheit und Recht per Bescheid erledigt werden müssen, eine Bearbeitungszeit von mindestens 10 bis 15 Arbeitstagen einzuplanen.
Info: Bei Fragen hilft Ihnen das Biozentrum Kärnten, Tel. 0463/58 50-54 00 gerne weiter.
Wer auf biologische Wirtschaftsweise umstellte oder einen Biobetrieb übernahm, konnte den Biokontrollkostenzuschuss in der ÖPUL-Programmperiode 2014–2020 über die Vorhabensart 3.1.1. (Teilnahme an Lebensmittel-Qualitätsregelungen) beantragen und gefördert werden. Im einmaligen Förderantrag wurden die gesamten Kontrollkosten für fünf Jahre angegeben.
Es ist jedoch pro jährlicher Kontrolle ein Zahlungsantrag zu stellen! Im Laufe der Jahre kann dies natürlich leicht vergessen werden. Das wäre jedoch schade, da der Fördersatz 80 % der bezahlten Netto-Biokontrollkosten ausmacht. Eine Unterbrechung für ein Jahr oder mehrere Jahre ist möglich. In der Programmlaufzeit sind max. fünf Anträge bzw. Auszahlungen des Kontrollkostenzuschusses zulässig. Beizulegen sind die Rechnung der Kontrollstelle über die Flächenkontrollkosten und den Grundbeitrag im Original, die Überweisungsbestätigung (Kontoauszug oder Umsatzliste) des bezahlten Betrages an die Kontrollstelle und eine Kopie des Kontrollvertrages.
Das Formular „Zahlungsantrag“ findet sich unter www.ama.at/Formulare-Merkblaetter.
Die Biobetriebe werden darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungsdauer für die Genehmigung einer Ausnahme per Bescheid bei der Abteilung 5 – Lebensmittelaufsicht z. B. für konventionelle Zukäufe von Tieren oder fallweise Eingriffe an Tieren etc. einige Zeit in Anspruch nimmt. Deshalb sind die Ansuchen vorausschauend möglichst zeitgerecht zu stellen. Inklusive des Ermittlungsverfahrens ist für Ausnahmegenehmigungen, die von der Abteilung Gesundheit und Recht per Bescheid erledigt werden müssen, eine Bearbeitungszeit von mindestens 10 bis 15 Arbeitstagen einzuplanen.
Info: Bei Fragen hilft Ihnen das Biozentrum Kärnten, Tel. 0463/58 50-54 00 gerne weiter.