Biogeflügelhaltung: Übergangsfristen laufen aus
Übergangsfristen
Die Änderungen haben insbesondere für die Geflügelhaltung im Biobereich weitreichende Konsequenzen. Die Übergangsfristen, die ursprünglich gewährt wurden, um den Betrieben eine Anpassung an die neuen Anforderungen zu ermöglichen, sind zum Teil mit Jahresbeginn ausgelaufen – siehe Tabelle:
Anpassungen im Geflügelbereich | Übergangsfrist |
Sitzstangen und erhöhte Ebenen | 1. Jänner 2025 |
Anforderungen an Trennwände | 1. Jänner 2025 |
Besatzdichte und Mindeststallfläche | 1. Jänner 2025 |
Ein- und Ausflugklappen | 1. Jänner 2025 |
Anzahl an Ebenen in Volierensystemen | 1. Jänner 2030 |
Maximale Auslaufdistanz | 1. Jänner 2030 |
Sitzstangen und erhöhte Ebenen
Ein zentraler Punkt der neuen Vorschriften ist die Einführung von Sitzstangen oder erhöhten Ebenen für Mastgeflügel, wie Masthühner und Puten. Diese Regelung, die zuvor nur für Legehennen und Perlhühner galt, soll das natürliche Verhalten der Tiere fördern. Sitzstangen müssen so gestaltet sein, dass die Tiere ausreichend Platz finden und Verletzungen vermieden werden.
Trennwände und Herdengröße
Erstmals definiert die Verordnung die physische Trennung von Geflügelherden, um eine bessere Kontrolle und ein höheres Tierwohl zu gewährleisten. Für Legehennen liegt die maximale Herdengröße weiterhin bei 3000 Tieren, für Masthühner bei 4800 Tieren und bei Puten bei 2500 Tieren. Die Trennwände können bei den Hühnern (Gallus gallus) aus festen oder halbgeschlossenen Materialien bestehen, während für anderes Mastgeflügel immer feste Wände erforderlich sind.
Außenscharraum und Besatzdichte
Ein weiterer zentraler Aspekt betrifft den Außenscharrraum – oder Veranda, wie er in der EU-Bio-Verordnung genannt wird –, der in Österreich bislang zur Erhöhung der Besatzdichte im Stall herangezogen werden konnte. Mit den neuen EU-Regelungen ist die Veranda nicht mehr in die Berechnung der Besatzdichte einzubeziehen, es sei denn, sie erfüllt strenge Kriterien. Dazu gehören eine ausreichende Isolierung bzw. Dämmung und ein uneingeschränkter Zugang für die Tiere, sobald im Stall die Besatzdichte von 21 kg/m² erreicht wird bzw. bei Legehennen mit dem Zeitpunkt des Einstallens.
Diese Änderung bedeutet für einige Betriebe, insbesondere Betriebe mit kleinen Beständen ohne bestehenden Außenscharrraum, dass die Tieranzahl, die in einem Stall gehalten werden darf, reduziert werden muss. Eine Alternative für Landwirte besteht darin, die Veranda baulich zu adaptieren, um sie den neuen Anforderungen anzupassen.
Diese Änderung bedeutet für einige Betriebe, insbesondere Betriebe mit kleinen Beständen ohne bestehenden Außenscharrraum, dass die Tieranzahl, die in einem Stall gehalten werden darf, reduziert werden muss. Eine Alternative für Landwirte besteht darin, die Veranda baulich zu adaptieren, um sie den neuen Anforderungen anzupassen.
Ein- und Auslaufflugklappen
Da die Veranda in der alten EU-Bio-Verordnung nicht geregelt war, waren die Anforderungen für Auslauföffnungen ebenfalls nur für den Übergang vom Stall in den Grünauslauf geregelt. Aufgrund der Berücksichtigung von Haltungssystemen mit Veranden muss die Länge der Auslauföffnungen nun folgenden Vorgaben entsprechen:
zwischen dem Innenbereich und Außenscharrraum mind. 2 m je 100 m² der nutzbaren Mindeststallfläche
zwischen Außenscharrraum bzw. Stall und Freigelände mind. 4 m je 100 m² der nutzbaren Mindeststallfläche
Dies bedeutet wiederum für Betriebe mit isolierter Veranda, dass die Auslauföffnungen zum Freigelände hin vergrößert werden müssen. Je nach Bauausführung am Betrieb ist damit ein unterschiedlich hoher Aufwand verbunden.
Planung und Investition
Eine sorgfältige Planung und die Nutzung von Beratungs- und Fördermöglichkeiten sind entscheidend, um die Herausforderungen erfolgreich zu meistern und gleichzeitig den Anforderungen der EU-Bio-Verordnung gerecht zu werden. Das Biozentrum Kärnten sowie die Bauberatung der LK Kärnten bieten Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Detaillierte Informationen zum Thema Stallbau im Biogeflügelbereich sind in den entsprechenden ÖKL-Broschüren „Stallbau für die Biotierhaltung“ zu finden. Die Broschüren können unter office@oekl.at oder 01/5051891 bestellt werden.
Detaillierte Informationen zum Thema Stallbau im Biogeflügelbereich sind in den entsprechenden ÖKL-Broschüren „Stallbau für die Biotierhaltung“ zu finden. Die Broschüren können unter office@oekl.at oder 01/5051891 bestellt werden.