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Biobetriebe aufgepasst: Neues beim konventionellen Tierzukauf

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24.11.2022 | von Dipl.-Ing. Nadja Schuster

Ab 1. Jänner 2023 müssen Biobetriebe jeden Zukauf eines konventionellen Tieres melden bzw. beantragen.

Deckstier-min.jpg © LK Kärnten/Raimund Ratz
Für jeden konventionellen Tierzukauf muss ab 2023 vor dem Kauf ein Antrag im VIS gestellt werden, z. B. auch beim Zukauf von konventionellen Deckstieren. © LK Kärnten/Raimund Ratz
Auf Biobetrieben müssen grundsätzlich Biotiere zugekauft werden. Sollten Biotiere jedoch nicht verfügbar sein, können in Ausnahmefällen auch konventionelle Tiere zugekauft werden. Mit 2023 ändert sich dahingehend einiges hinsichtlich der Antragstellung. Diese ist zukünftig vor jedem konventionellen Tierzukauf online im VIS zu tätigen.
Welche Tiere ab 2023 konventionell zugekauft werden können, bleibt im Wesentlichen unverändert. Folgende Ausnahmen sind nach wie vor möglich:
  • Ausgewachsene männliche Zuchttiere (Zuchtstiere, Widder etc.) können ohne zahlenmäßige Beschränkung zugekauft werden.
  • Der Zukauf konventioneller Jungtiere (männlich und weiblich) ist möglich, wenn mit dem Aufbau einer Herde oder eines Bestands erstmalig begonnen wird, d.h. im Vorjahr waren keine bzw. maximal fünf Tiere der beantragten Tierart am Betrieb, ausgenommen Eigenbedarfs- und Hobbytiere. Als Jungtiere gelten Rinder, Pferde, Geweihträger und Neuweltkameliden jünger als sechs Monate, Schafe und Ziegen jünger als 60 Tage und Kaninchen unter drei Monaten. Ferkel dürfen nicht mehr als 35 kg wiegen.
  • Zu Zuchtzwecken bzw. zur Bestandserneuerung dürfen weibliche Rinder und Pferde bis 10% des Maximalbestands der erwachsenen männlichen und weiblichen Tiere pro Kalenderjahr (zum Zeitpunkt der Antragstellung) konventionell zugekauft werden. Bei Schafen, Ziegen, Schweinen, Kaninchen und Geweihträgern beträgt die Zukaufsgrenze 20%. Die Tiere müssen nullipar sein, dürfen also noch nicht abgekalbt oder abgelammt etc. haben.
  • Zum Zweck einer Bestandserweiterung (erhebliche Bestandsvergrößerung, Rassenumstellung oder Aufbau eines neuen Betriebszweiges) dürfen bis zu 40% nichtbiologische, nullipare weibliche Tiere zugekauft werden.
  • Gefährdete österreichische Tierrassen gemäß ÖPUL-Liste der gefährdeten Nutztierrassen (z.B. Kärntner Blondvieh, Kärntner Brillenschaf etc.) können weiterhin ohne Antragstellung, Alters- und Mengenbeschränkungen zugekauft werden.
Neu ab 2023 ist, dass für alle konventionell zugekauften Tiere, für welche die oben genannten Ausnahmen zutreffen, (außer gefährdete Nutztierrassen) ein Antrag im VIS gestellt werden muss! Voraussetzung ist, dass bestätigt werden kann, dass keine entsprechenden biologischen Tiere am Markt verfügbar sind. D.h.,  der Landwirt ist verpflichtet, der VIS-Meldung eine Nicht-Verfügbarkeitsbestätigung beizulegen. Es stehen dazu ab dem kommenden Jahr zwei Tierdatenbanken für Biobetriebe neu zur Verfügung. Der Zukauf ist größtenteils bereits ab Nicht-Verfügbarkeitsnachweis aus der Tierdatenbank zulässig. Außer im Rahmen der 40% muss die Behördengenehmigung abgewartet werden. Generell muss der Erwerb der konventionellen Tiere binnen sechs Monaten erfolgen.

Biotierdatenbanken

Für Biobetriebe sind ab 2023 zwei Tierdatenbanken relevant: Jene für biologische Rinder, Schafe und Ziegen ist unter https://almmarkt.com/Markt/Bio-Datenbank sowie für biologische Schweine (Eber, Jungsauen): https://www.pig.at/zucht/tierverkauf/eber bzw. https://www.pig.at/zucht/tierverkauf/jungsauen abrufbar. Diese Datenbanken sind für alle Biobetriebe freiwillig und kostenlos nutzbar, um Biotiere zu handeln. Ab 2023 muss aus dieser Datenbank ein Nachweis erstellt werden, um zu belegen, dass keine Biotiere verfügbar sind und somit ein Antrag für einen konventionellen Tierzukauf überhaupt getätigt werden kann. 

Wie der konventionelle Tierzukauf ab 2023 erfolgt:
  • Abfrage in der entsprechenden Biotierdatenbank. Man kann mit Filtern ein passendes Tier für seinen Betrieb suchen. Konventionelle Tiere können nur mehr dann beantragt werden, wenn die Abfrage in der Biotierdatenbank ergibt, dass keine dem quantitativen und qualitativen Bedarf (Rasse, Geschlecht, Alter, Erzeugungszweck: Milch, Fleisch, Zweinutzung) entsprechenden Biotiere innerhalb eines Radius von 65 km (= max. Distanz für den Transport von landwirtschaftlichen Nutztieren ohne Befähigungsnachweis) angeboten werden.
  • Erstellung des Nachweises für den Zukauf von konventionellen Tieren. 
    Für alle Tierzukäufe außer Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine kann um Nicht-Verfügbarkeitsbestätigungen weiterhin im Biozentrum Kärnten angesucht werden.
  • Antragstellung im VIS innerhalb von fünf Werktagen unter Angabe der Gründe, weshalb konventionelle Tiere zugekauft werden. (z.B. angebotene Tiere entsprechen nicht dem Zuchtziel, sind mehr als 65 km vom Biobetrieb entfernt etc.). Der Antrag wird automatisch an die Behörde weitergeleitet. Die Genehmigung wird elektronisch an den Landwirt gesendet (Achtung: aktuelle E-Mail-Adresse notwendig!)
  • Der Zukauf darf nach Abfrage aus der Tierdatenbank erfolgen. Achtung: Bei einem Zukauf im Rahmen der 40% muss wie bisher die Genehmigung der Behörde abgewartet werden.

VIS-Zugangsdaten
Bestehende VIS-Zugriffsdaten gelten auch für sämtliche Bioantragstellungen. Kontrollieren Sie Ihre VIS-Zugriffsdaten und halten Sie diese stets aktuell! Neue Zugriffsdaten können auf der VIS Homepage http://vis.statistik.at/vis unter "Formular für VIS Web Zugriffsdaten" neu angefordert werden. Diese werden auf dem Postweg übermittelt (Wartezeit möglich). Über die Adresse http://portal.statistik.at gelangt man in das Programm. Eine Eingabe der Benutzerkennung und des Passwortes ist notwendig, um anschließend die erforderlichen Anträge stellen zu können.

Antragstellung über VIS-Servicestelle

Sollten Sie Fragen zum konventionellen Tierzukauf ab 2023 haben oder bei der Antragstellung sowie bei den Begründungen Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Biozentrum Kärnten unter der Tel.-Nr.: 0463/58 50 54 00.

Links zum Thema

  • Ausnahmegenehmigung für Enthornung 2023 erneuern!

Weitere Fachinformation

  • Doku-Pflicht Biobetriebe: Betriebs- und schlagbezogene Aufzeichnungen - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“
  • Dokumentation am Bio-Betrieb (Teil 1)
  • Bio aktuell - was ab 2025 zu beachten ist
  • Biologische Tierhaltung: Folgende rechtliche Vorgaben sind ab 2024 zu beachten
  • Ergänzungen zum Fahrplan ab 2023
  • Rechtliche Anpassungen in BIO ab 2023
  • Änderungen beim Einsatz von nichtbiologischem Grünlandsaatgut ab 2023
  • Zukauf konventioneller Zuchttiere ab 2023
  • Ein Fahrplan durch die neue EU-Bio-Verordnung

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