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26.03.2025 | von Dipl.-Ing. Nadja Schuster

Der Vegetationsbeginn erfolgt bereits in schnellen Schritten. Insbesondere auf Biobetrieben sind in der Bewirtschaftung von Grünland einige Dinge zu beachten.

Abgestufter Wiesenbau1.jpg © LK Kärnten/Nadja Schuster
Extensiver bewirtschaftete Bereiche im abgestuften Wiesenbau. © LK Kärnten/Nadja Schuster
Auf die Weide, fertig, los: Biologische Bewirtschaftung und Weide sind untrennbar miteinander verbunden. Mit 1. April beginnt die von der EU-Bioverordnung definierte Weidezeit (1. April - 31. Oktober). In dieser Zeit heißt es, Aufzeichnungen zu führen und die Tiere nur in Ausnahmefällen nicht auf die Weide zu treiben. Eine Dokumentationsvorlage sowie die Ausnahmen finden Sie in der Linksammlung am Ende des Artikels.

Der Weideaustrieb stellt eine bedeutende Veränderung in der Futterzusammensetzung dar und ist aus ernährungsphysiologischer Sicht für Rinder Stress. Zu rasche Futterwechsel führen oft zu Verdauungsstörungen und starken Durchfällen. Um die Tiere optimal auf das frische Gras und die Weide vorzubereiten, sollten sie möglichst langsam daran gewöhnt werden. Neben dem Weidefutter sollte am Anfang noch Grundfutter angeboten werden, denn die Pansenmikroben können sich nur langsam an das neue Futter anpassen. Am besten bewährt hat sich, die Tiere am Anfang sattgefüttert stundenweise auf die Weide zu lassen sowie nach und nach die Beifütterung im Stall zu reduzieren. Wasser und Salz sollten den Tieren ständig zur Verfügung stehen.

Abgestufter Wiesenbau
Die wenigsten Biobetriebe haben ausschließlich sehr gute Standorte zur Verfügung, die alle intensiv nutzbar sind. Meist gibt es neben ebenen, tiefgründigen Schlägen auch seichtgründige, staunasse oder sonst benachteiligte Flächen, die natürlichen Nutzungsgrenzen unterliegen. Der Schweizer Grünlandforscher Walter Dietl, welcher den abgestuften Wiesenbau etablierte und vor allem in der biologischen Wirtschaftsweise eine Rolle spielt, drückt die Standortunterschiede so aus: "Der Standort entscheidet, die Bewirtschaftung prägt." Auf Betrieben mit abgestuftem Wiesenbau kommen neben ungedüngten Magerwiesen und Hutweiden auch wenig intensive Gold- oder Glatthaferwiesen, mittelintensive Knaulgras- oder Wiesenfuchsschwanzwiesen und sehr intensive Raygras-Wiesenrispenwiesen/​-weiden vor. Auf gemischten Biobetrieben liefern außerdem Wechselwiesen und Feldfutterflächen hochwertiges Eiweiß- und Energiefutter für die Leistungstiere. Die Grünlandflächen innerhalb eines Betriebes werden mit unterschiedlicher Intensität bewirtschaftet. Die Düngung auf ertragsbetonten Flächen erfolgt konzentriert. Damit werden sowohl passende Pflanzenbestände in ertragsbetonten als auch in extensiver bewirtschafteten Bereichen entwickelt und erhalten.

Ampferregulierung
Der Stumpfblatt-Ampfer (Rumex obtusifolius) ist seit Jahrzehnten eines der bedeutendsten Unkräuter im Wirtschaftsgrünland auf Biobetrieben. Er breitet sich vor allem auf gut nährstoffversorgten Flächen aus, wenn diese lückig werden. Der Schwachpunkt des Ampfers ist somit Lichtentzug. Die Samen sind ausgesprochene Lichtkeimer, sie können also in dichten Grünlandbeständen nicht austreiben. Es gibt einige grundlegende Dinge zur Vermeidung des Ampfers zu beachten. 
  • Düngemanagement: ­Feste Wirtschaftsdünger mit langsamer Wirksamkeit im Herbst, flüssige Wirtschaftsdünger zu den ersten Aufwüchsen geben. Für die Einschätzung der Versorgungslage Bodenproben ziehen. Der Ampfer hält auch niedrige pH-Werte sehr gut aus. Der pH-Wert sollte im ertragsbetonten Wirtschaftsgrünland zwischen 5,5 und 6,5 liegen.
  • Maschineneinsatz: Auf Boden­verdichtung achten, Reifendruck eventuell reduzieren oder auf Gülleverschlauchung setzen. 
  • Nachsaat: Keine Lücken im Pflanzenbestand entstehen lassen! Auch bei der Einzelpflanzenbekämpfung sofort die entstehenden Löcher einsäen. Weidedruck sicherstellen, damit durch die Vorweide vor Vegetationsstart die Weidepflanzen zur Bestockung angeregt werden und in die Fläche wachsen. 
  • Samenbildung verhindern: Durch intensive Mähnutzung kann der Ampfer nicht mehr zur Samenreife gelangen. 
  • Samenverschleppung verhindern: Auf sämtliche Eintragspfade in den Betrieb achten, z.B. zugekaufte Wirtschaftsdünger, zugekauftes Grundfutter, Ampfer-kontrolliertes Saatgut, Pachtflächen, etc.
Direkte Bekämpfung: Die Pfahlwurzel reicht bis zu 10 cm in den Boden. Die Einzelpflanzenbekämpfung (z.B. mit Ampferstecher oder "Ampferwuzi") hat nur dann Erfolg, wenn diese 10 cm auch tatsächlich entfernt werden.
Weide.jpg © Biozentrum Kärnten
Biologische Wiederkäuerhaltung und Weide sind untrennbar miteinander verbunden. Früh genug in die Weide starten. © Biozentrum Kärnten

Nachsaat - Dokumentation und Ansuchen

Sollte am Grünland eine Frühjahrsnachsaat notwendig sein, gibt es für Biobetriebe einiges zu beachten. Es darf grundsätzlich auch für Dauerwiesen, Wechselwiesen und Weiden nur noch Biosaatgut, Umstellungssaatgut oder sogenannte 70%-Mischungen eingesetzt werden. Sind diese nicht verfügbar, muss bei der jeweiligen Bio-Kontrollstelle ein Ansuchen gestellt werden, um konventionell ungebeiztes Saatgut zukaufen zu dürfen. Das Saatgut darf erst nach Genehmigung der Kontrollstelle bezogen werden, und genaue Aufzeichnungen müssen geführt sowie sämtliche Dokumente (Rechnung, Ansuchen, Sackanhänger) abgelegt werden.

Info: Im Biozentrum Kärnten erhalten Sie Information und Tipps rund ums Wirtschaftsgrünland auf Biobetrieben. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Tel.-Nr.: 0463/​58 50-54 12.

ÖPUL-Tipp

Alle Biobetriebe, die unter 1,4 RGVE/​ha halten und an der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" teilnehmen, erhalten ab 2025 den Zuschlag "Kreislaufwirtschaft" in der Höhe von 40 Euro pro ha Grünland. Notwendig dafür ist eine Erhöhung der Biodiversitätsfläche auf 8% (bisher 7%). Achten Sie bei ihrer Mehrfachantragstellung auf die entsprechende Digitalisierung, um den Zuschlag zu erhalten.

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Extensiver bewirtschaftete Bereiche im abgestuften Wiesenbau. © LK Kärnten/Nadja Schuster

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