Biberpopulation mehr als verdoppelt – Bejagung wieder möglich

Das vom Land Kärnten beauftragte Bibermonitoring 2024 zeigte, dass die Biberpopulation in Kärnten auf durchschnittlich 1480 Tiere angestiegen ist. Die jährliche Zuwachsrate liegt bei 21 %, sodass der Biber laut Experten in Kärnten nicht mehr gefährdet ist, sondern bereits einen sogenannten „günstigen Erhaltungszustand“ aufweist.
Mit den steigenden Zuwachsraten haben auch die Schäden massiv zugenommen, weshalb in der neuen Verordnung der bisher vorgesehene Stufenplan – zuerst Präventionsmaßnahmen, dann Eingriffe in den Lebensraum und erst im dritten Schritt Fang oder Entnahme – entfällt. Bei Biber-Konflikten bzw. bei potenziellen Schäden ist in der Zeit von 1. September bis 31. März laut neuer Verordnung das Fangen von Bibern mittels Lebendfallen oder das unmittelbare Töten erlaubt. Dies gilt insbesondere im Bereich von Kraftwerken, Hochwasserschutzbauten, Wasserversorgungsanlagen oder auf Flächen der öffentlichen Infrastruktur sowie im Bereich von Weganlagen und land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, die zu vernässen drohen oder bei denen eine Unterhöhlung zu befürchten ist. Bei Gefahr in Verzug kann auch zwischen April und August eingegriffen werden. Dieselben Zeiträume gelten für Eingriffe in den Biberlebensraum, sogenannte Nebendämme können jedoch ganzjährig entfernt werden.
Mit den steigenden Zuwachsraten haben auch die Schäden massiv zugenommen, weshalb in der neuen Verordnung der bisher vorgesehene Stufenplan – zuerst Präventionsmaßnahmen, dann Eingriffe in den Lebensraum und erst im dritten Schritt Fang oder Entnahme – entfällt. Bei Biber-Konflikten bzw. bei potenziellen Schäden ist in der Zeit von 1. September bis 31. März laut neuer Verordnung das Fangen von Bibern mittels Lebendfallen oder das unmittelbare Töten erlaubt. Dies gilt insbesondere im Bereich von Kraftwerken, Hochwasserschutzbauten, Wasserversorgungsanlagen oder auf Flächen der öffentlichen Infrastruktur sowie im Bereich von Weganlagen und land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, die zu vernässen drohen oder bei denen eine Unterhöhlung zu befürchten ist. Bei Gefahr in Verzug kann auch zwischen April und August eingegriffen werden. Dieselben Zeiträume gelten für Eingriffe in den Biberlebensraum, sogenannte Nebendämme können jedoch ganzjährig entfernt werden.
Entnahmekontingent erweitert
Eingriffsberechtigt sind sowohl Grundeigentümer als auch Jagdausübungsberechtigte oder Anlagenbetreiber. Das jährliche Entnahmekontingent wird von 66 auf 148 Biber erhöht. Ein Überschreiten des Kontingents ist nach vorheriger Beurteilung durch einen Sachverständigen des Landes bei Gefahr in Verzug möglich.
Der Hauptverbreitungsschwerpunkt des Bibers liegt nach wie vor in Unterkärnten, jedoch konnte bereits eine deutliche Reviererweiterung in Richtung Obere Drau, Gail, Möll und Obere Gurk festgestellt werden, was für die weitere Zunahme der Population spricht. Auffallend ist zudem, dass nun vermehrt auch kleinere Gewässer, wie Bäche, aber auch Fisch- oder Badeteiche von Bibern besiedelt wurden.
Der Hauptverbreitungsschwerpunkt des Bibers liegt nach wie vor in Unterkärnten, jedoch konnte bereits eine deutliche Reviererweiterung in Richtung Obere Drau, Gail, Möll und Obere Gurk festgestellt werden, was für die weitere Zunahme der Population spricht. Auffallend ist zudem, dass nun vermehrt auch kleinere Gewässer, wie Bäche, aber auch Fisch- oder Badeteiche von Bibern besiedelt wurden.
Info: Jede Biberentnahme ist der Kärntner Landesregierung innerhalb von 24 Stunden zu melden.