Betriebshelfer gesucht!
Schnelle Hilfe ist doppelte Hilfe. Das gilt insbesondere dann, wenn am Hof der Bauer oder die Bäuerin ausfällt. Hier ermöglicht die soziale Betriebshilfe „von Bauern für Bauern“ einerseits jenen Bäuerinnen und Bauern, die freie Zeitressourcen haben, die Möglichkeit zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften. Andererseits kann denjenigen Bäuerinnen und Bauern, die dringend Hilfe vor Ort brauchen, schnell geholfen werden.
Die Nachfrage nach sozialer Betriebshilfe übersteigt das vorhandene Angebot jedoch bei Weitem. Mit diesem Hintergrund startet die LK gemeinsam mit dem Maschinenring einen Aufruf an alle Interessierten sich zu melden, um jenen Berufskollegen, die eine vorübergehende Betriebshilfe benötigen, helfen zu können. „Wir suchen Bäuerinnen und Bauern, die flexibel sind und die Bereitschaft mitbringen, gegen eine gewisse Entlohnung Betrieben in Notsituationen zu helfen“, sagt Präsident Siegfried Huber. Bei einer Onlineumfrage mit 450 Teilnehmern waren 90% der Befragten der Meinung, dass die Betriebshilfe ein wichtiges Thema in und für die Zukunft ist. „55% der Befragten wären laut Umfrage auch bereit, andere Bäuerinnen zu unterstützen“, so Landesbäuerin Astrid Brunner.
Die Nachfrage nach sozialer Betriebshilfe übersteigt das vorhandene Angebot jedoch bei Weitem. Mit diesem Hintergrund startet die LK gemeinsam mit dem Maschinenring einen Aufruf an alle Interessierten sich zu melden, um jenen Berufskollegen, die eine vorübergehende Betriebshilfe benötigen, helfen zu können. „Wir suchen Bäuerinnen und Bauern, die flexibel sind und die Bereitschaft mitbringen, gegen eine gewisse Entlohnung Betrieben in Notsituationen zu helfen“, sagt Präsident Siegfried Huber. Bei einer Onlineumfrage mit 450 Teilnehmern waren 90% der Befragten der Meinung, dass die Betriebshilfe ein wichtiges Thema in und für die Zukunft ist. „55% der Befragten wären laut Umfrage auch bereit, andere Bäuerinnen zu unterstützen“, so Landesbäuerin Astrid Brunner.
Jobprofil Sozialer Betriebshelfer
Interessierte sollen jedenfalls landwirtschaftliches Grundverständnis mitbringen und versiert im Umgang mit Tieren, landwirtschaftlichen Maschinen und der Stallarbeit sein. Fällt die Bäuerin am Hof aus, sind Grundkenntnisse in der Hauswirtschaft und im Falle von Direktvermarktungs-Betrieben natürlich auch Kenntnisse in der Lebensmittelverarbeitung sowie der Hygienepraxis von Nöten. Persönliche Voraussetzungen sind Kontakt- und Kommunikationsfreudigkeit, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Weitere Voraussetzungen sind natürlich auch Verschwiegenheit bezüglich innerfamiliärer und innerbetrieblicher Informationen. Maschinenring-Obmann Georg Scheiflinger betont, „Wir suchen laufend motivierte und kompetente Fachkräfte, die in den unterschiedlichen Bereichen der Landwirtschaft einsetzbar sind“.
Entlohnung und Versicherung
Die Entlohnung eines sozialen Betriebshelfers variiert zwischen 14-18 Euro pro Stunde und wird über den Maschinenring Kärnten auf Basis von Stundenaufzeichnungen abgewickelt. Die aus der Betriebshilfe resultierenden Einkünfte sind im darauffolgenden Jahr der SVS zu melden, woraus sich auch ein zusätzlicher SVS-Beitrag berechnet.
Interessierte bitte melden!
Wer sich vorstellen kann, als sozialer Betriebshelfer in der Landwirtschaft tätig zu sein, kann sich bei der Landwirtschaftskammer Kärnten oder beim regionalen Maschinenring melden. In einem unverbindlichen Erstgespräch werden die Voraussetzungen, das mögliche Einsatzgebiet und die bevorzugten Betriebstypen besprochen. Sind alle organisatorischen Fragen geklärt, werden die Betriebshelfer in einer Bereitschaftsliste geführt und im Bedarfsfall kontaktiert.
Interessierte wenden sich bitte an den örtlichen Maschinering bzw. im Bedarfsfall:
Kontaktadresse LK Kärnten: Ing. Ratz Raimund, raimund.ratz@lk-kaernten.at, 0463 5850/3110
Interessierte wenden sich bitte an den örtlichen Maschinering bzw. im Bedarfsfall:
- MR Feldkirchen: 059060 203
- MR Gurk: 059060 205
- MR Klagenfurt: 059060 207
- MR Nockberge: 059060 210
- MR Spittal: 059060 213
- MR Villach-Hermagor: 059060 214
- MR Völkermarkt: 059060 215
- MR Wolfsberg: 059060 216
Kontaktadresse LK Kärnten: Ing. Ratz Raimund, raimund.ratz@lk-kaernten.at, 0463 5850/3110
Kostenzuschuss der SVS
Die SVS gewährt im Rahmen der sozialen Betriebshilfe den Betrieben Kostenzuschüsse für Betriebshilfeeinsätze für unaufschiebbare Arbeiten im Betrieb, wenn die Betriebsführerin, der Betriebsführer oder im Betrieb hautberuflich beschäftigte Angehörige ausfallen und Fremdhilfebedarf besteht. Als Einsatzgründe kommen beispielsweise ein Spitalsaufenthalt (von mindestens zwei Tagen), eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit ab 15 Tagen sowie ein Rehabilitations- oder Kuraufenthalt in Frage.
Zuschusshöhe: Der Zuschuss beträgt 10 Euro pro Einsatzstunde bis zu einer Höchstgrenze pro Tag (für 90 Einsatztage max. 8 h/Tag und für weitere Einsatztage max. 6 h/Tag). Dieser ist grundsätzlich mit höchstens 80 Prozent der anerkannten Gesamtkosten begrenzt und wird für die Dauer der bestehenden Arbeitsunfähigkeit, längstens für sechs Monate gewährt. Der Antrag für den Betriebshilfezuschuss bzw. die Bedarfsmeldung ist bei der SVS bzw. beim örtlichen Maschinenring vor Beginn des Betriebshilfeeinsatzes zu stellen. Unterstützung bei der Vermittlung eines Betriebshelfers und bei der administrativen Abwicklung bietet der regionale Maschinenring.
Zuschusshöhe: Der Zuschuss beträgt 10 Euro pro Einsatzstunde bis zu einer Höchstgrenze pro Tag (für 90 Einsatztage max. 8 h/Tag und für weitere Einsatztage max. 6 h/Tag). Dieser ist grundsätzlich mit höchstens 80 Prozent der anerkannten Gesamtkosten begrenzt und wird für die Dauer der bestehenden Arbeitsunfähigkeit, längstens für sechs Monate gewährt. Der Antrag für den Betriebshilfezuschuss bzw. die Bedarfsmeldung ist bei der SVS bzw. beim örtlichen Maschinenring vor Beginn des Betriebshilfeeinsatzes zu stellen. Unterstützung bei der Vermittlung eines Betriebshelfers und bei der administrativen Abwicklung bietet der regionale Maschinenring.