Betriebliche Stickstoffbilanzierung und Phosphormindeststandard
Wie schon im Kärntner Bauer vom 18. November berichtet ist aufgrund der Novelle zum Nitrataktionsprogramm 2023 die betriebsbezogene Aufzeichnungsverpflichtung bis 31. Jänner (bisher war es der 31. März) für das vorangegangene Jahr zu erstellen.
1. Was ist für die Stickstoffberechnung bzw. Aufzeichnung laut Nitrataktionsprogramm erforderlich?
- Angabe der Größe der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes und die Flächen, auf denen stickstoffhaltige Düngemittel ausgebracht wurden
- Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdünger (aufgrund der gehaltenen Tiere am Betrieb, Berücksichtigung des Wirtschaftsdüngerzukaufs oder –verkaufs berechnet)
- Stickstoffmenge aus Mineraldünger, organischer Dünger, Klärschlamm usw.
- die Bilanzierung von zugeführtem Stickstoff aus Bewässerungswasser
- Bilanzierungswerte aus Vorfrüchten sind erweitert worden (Zwischenfrüchte, Leguminosen und Erntereste)
- Bei Ackerkulturen ab der Ertragslage hoch 1 und der dementsprechend höheren Stickstoffdüngung muss die Erntemenge mittels Belege (Wiegeschein) bzw. Ertragsermittlung über Kubatur (Silo)im betreffenden Jahr nachgewiesen werden – davon ausgenommen sind Ackerfutterflächen.
- die Angabe, ob und wann eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung des „Mindindestsns-3-m - Gewässerrandstreifens“ unter Bezeichnung des Schlages und des Zeitpunktes durchgeführt wurde
2. Wer ist von der Aufzeichnungsverpflichtung ausgenommen?
Ausgenommen von der Stickstoffbilanzierung sind Betriebe
- bis 15 ha LN (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden), sofern auf weniger als 2 ha Gemüse angebaut wird oder
- wenn 90 % der gesamten LN (ohne Almen und Gemeinschaftsweiden) als Dauergrünland oder Ackerfutterflächen genutzt werden
3. Was ist der GLÖZ-10-Phosphormindeststandard im Rahmen der Konditionalität?
Bei der Phosphordüngung ist die Richtlinie für die sachgerechte Düngung, 8. Auflage, 2022 einzuhalten. Hier gilt nachstehende, bislang aus den allgemeinen Verpflichtungen des ÖPUL 2015 bekannte Regelung:
- Bei ausschließlichem Einsatz von Wirtschaftsdünger inklusive organischen Sekundärrohstoffen wie Biogasgülle, Klärschlamm: Wenn am Betrieb kein Phosphormineraldünger verwendet wird, ist bei der Einhaltung der Vorgaben des Nitrataktionsprogrammes für die Stickstoffdüngung aus Wirtschaftsdünger bzw. Sekundärrohstoffen davon auszugehen, dass auch die Empfehlungen der Phosphordüngung eingehalten werden.
- Zusätzlicher Phosphordünger aus Mineraldüngern (Wirtschaftsdünger plus Mineraldünger plus Sekundärrohstoffe) über 100 kg Phosphor pro ha sind zu dokumentieren und zu begründen. Dies ist nur mit einer Bodenanalyse (Bodenuntersuchungszeugnis) möglich, die nicht älter als fünf Jahre ist. Die Grenze von 100 kg je ha Phosphor ist einzelflächenbezogen zu sehen. Deshalb ist auch das Bodenuntersuchungszeugnis für die jeweilige Fläche (Feldstück) erforderlich. Ein höherer Phosphorbedarf kann nur dann argumentiert werden, wenn im Bodenuntersuchungszeugnis der Phosphorgehalt mit Gehaltsstufe A oder B ausgewiesen ist. Werden neben den Wirtschaftsdüngern am Betrieb auch Phosphor-Mineraldünger eingesetzt, ist wie bei der Stickstoffbilanzierung auch beim Phosphor ein Minus- oder Nullsaldo zu erreichen.
4. Welche Vorteile bringt die Bilanzierung mit dem LK-Düngerechner?
Wir empfehlen, dass alle Betriebe die betriebliche Stickstoffbilanzierung mit dem LK-Düngerechner tätigen. Diese Düngebilanzierung hat den Vorteil, dass gleichzeitig auch der Phosphor mitbilanziert. Somit wird der GLÖZ-10-Phosphormindeststandard (Konditionalität) überprüft, welcher ab 2023 für alle Betriebe, die einen Mehrfachantrag abgeben, einzuhalten ist.
Wir empfehlen auch jenen Betrieben, die von der Stickstoffbilanzierung ausgenommen sind (siehe unter: Wer ist von der Aufzeichnungsverpflichtung ausgenommen), zumindest einmal den LK-Düngerechner zu verwenden, um sicherzustellen, dass der Phosphormindeststandard eingehalten wird. Dies gilt insbesondere für Betriebe. die mineralischen P-Dünger einsetzen.
Info
Rückfragen zur Düngebilanzierung an das Referat Pflanzliche Produktion, Tel. 0463/58 50-14 21. Der aktualisierte Düngerechner wird im nächsten Jahr auf der LK-Homepage zu finden sein.