Betriebliche Stickstoffbilanzierung nicht vergessen!
Die gesamtbetriebliche Stickstoffdokumentation müssen Betriebe bis spätestens 31. Jänner für das vorangegangene Jahr fertigstellen. Die Aufzeichnungen sind jeweils sieben Jahre aufzubewahren. Das heißt, für das Jahr 2024 ist die gesamtbetriebliche Stickstoffdokumentation bis spätestens 31. Jänner 2025 durchzuführen. Dafür sind der kostenlose LK-Düngerrechner oder auch andere elektronische Aufzeichnungsprogramme wie beispielsweise der ÖDüPlan Plus bestens geeignet. Der LK-Düngerrechner ist auf der Homepage der LK Kärnten zu finden: LK-Düngerrechner - ein kostenloses EDV-Programm der Landwirtschaftskammern.
Welche Betriebe sind von der gesamtbetrieblichen Stickstoffbilanzierung ausgenommen?
- Betriebe, deren gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) höchstens 15 ha beträgt, sofern auf weniger als 2 ha LN Gemüse angebaut wird, oder
- bei denen mehr als 90% der gesamten LN (ohne Alm und Gemeinschaftsweiden) als Dauergrünland oder Ackerfutterfläche genutzt werden.
Welche Daten über die Stickstoffanwendung am Betrieb sind aufzuzeichnen?
- Ausmaß der Gesamtfläche (LN) des Betriebes, auf dem stickstoffhaltige Düngemittel ausgebracht wurden.
- Die Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdünger nach Abzug der Stall- und Lagerverluste,
- die am Betrieb anfällt,
- die an andere Betriebe abgegeben oder von anderen Betrieben übernommen wird (Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag!),
- die auf der LN ausgebrachte Gesamtstickstoffmenge in feldfallender Wirkung und als jahreswirksame Menge,
- die mit dem Bewässerungswasser zugeführte Stickstoffmenge und Bewässerungsmenge,
- der Stickstoffbedarf der angebauten Kultur entsprechend der Ertragslage mit Berücksichtigung allfälliger Stickstoffvorfruchtwirkung sowie der Größe der jeweiligen Anbauflächen,
- Erntemengen von Ackerflächen samt Belege für jene Kulturen, welche entsprechend der Ertragslage höher als "mittel" gedüngt wurden (ausgenommen Ackerfutterflächen),
- Angaben, wann eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung des Pflanzenbestandes von Abstandsstreifen entlang von Gewässern durchgeführt wurde - nur einmal in fünf Jahren (Aufzeichnung der Schlagbezeichnung und Datum der Bodenbearbeitung).
Wie erfolgt der Nachweis der Erntemenge ab Einstufung der Ertragslage „hoch“?
Neu zu dokumentieren sind der Stickstoffeintrag über das Bewässerungswasser sowie der Nachweis der hohen Ertragslage für Ackerkulturen, die höher als "mittel" gedüngt werden. Der Nachweis betrifft die Erntemengen der Vorjahre und kann beispielsweise über Wiegescheine, Aufzeichnungen oder über Silokubaturen erbracht werden. Ausgenommen davon sind alle Ackerfutterkulturen (Futtergräser, Wechselwiesen, Kleegras, Klee, Luzerne, Energiegräser oder sonstiges Feldfutter mit mehrjährigen Kulturpflanzen).
Was sind weitere wichtige Unterlagen für die Vor-Ort-Kontrolle?
- Wirtschaftsdüngerabnahmeverträge in Schriftform bei Abgabe oder Übernahme von Wirtschaftsdünger von anderen Betrieben. Wirtschaftsdüngerabnahmeverträge finden Sie auf der AMA-Homepage unter dem Reiter Formulare und Merkblätter im Unterpunkt Konditionalität.
- Dichtheitsattest für Gülle-/Jauchegruben bei Neubauten ab 1. Jänner 2005 und bei Umbauten ab 5. Mai 2012.