Bestimmungen zum Erosionsschutz
Konditionalität (GAB2 und GLÖZ 5)
GAB2 – Nitratrichtlinie
Beim Anbau von Mais, Sojabohne, Sorghum, Kürbis, Ackerbohne, Kartoffel, Rübe, Sonnenblume auf einem Ackerschlag ab einer Größe von 1 ha, dessen an ein Gewässer angrenzender Bereich (gemessen 20 m ab Böschungsoberkante des Oberflächengewässers) mehr als 10 % geneigt ist, ist eine „erosionshemmende Maßnahme“ zu tätigen. Dies kann erfolgen durch:
Beim Anbau von Mais, Sojabohne, Sorghum, Kürbis, Ackerbohne, Kartoffel, Rübe, Sonnenblume auf einem Ackerschlag ab einer Größe von 1 ha, dessen an ein Gewässer angrenzender Bereich (gemessen 20 m ab Böschungsoberkante des Oberflächengewässers) mehr als 10 % geneigt ist, ist eine „erosionshemmende Maßnahme“ zu tätigen. Dies kann erfolgen durch:
- Querstreifeneinsaat, Quergräben mit bodendeckendem Bewuchs oder
- Anlage eins mindestens 20 m breiten, bewachsenen Streifens am unteren Rand des Schlages (angrenzend zum Gewässer) oder
- Anbau quer zum Hang oder
- abschwemmungshemmende Anbauverfahren (beispielsweise Mulch-, Direktsaat).
GLÖZ 5 – Bodenbearbeitung
Dieser Standard beinhaltet zwei Auflagen: Das Bodenbearbeitungsverbot auf Böden, die gefroren, wassergesättigt (überschwemmt) oder schneebedeckt sind.
Dieser Standard beinhaltet zwei Auflagen: Das Bodenbearbeitungsverbot auf Böden, die gefroren, wassergesättigt (überschwemmt) oder schneebedeckt sind.
- Auf Ackerflächen ab einer Schlaggröße von 0,75 ha und einer durchschnittlichen Hangneigung ab 10 % ist eine der nachstehenden Erosionsschutz-Maßnahmen beim Anbau von Ackerkulturen zu tätigen:
- Die Ackerfläche ist durch Querstreifensaat, Anbau einer Untersaat, Quergräben mit bodenbedeckendem Bewuchs oder sonstige gleichwertige Maßnahmen so in Teilstücke zu untergliedern, des Bodens vermieden wird oder
- am unteren Rand der Ackerfläche ist ein mindestens 5 m breiter Streifen mit bodenbedeckendem Bewuchs anzulegen, beispielsweise Brachemischungen, Gräser, Klee, Luzerne oder Wechselwiesenmischungen oder
- Anbau quer zum Hang oder
- ein abschwemmungshemmendes Anbauverfahren (z.B. Schlitz-, Mulch- oder Direktsaat bzw. Drillsaat – maximal 20 cm Reihenabstand)
ÖPUL 23
Biologische Wirtschaftsweise; Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
Bei diesen zwei Maßnahmen ist es für den Erhalt der Basismodulprämie (205/ha Euro bei Bio und 70 Euro/ha bei UBB) beim Anbau von Mais, Sojabohne, Sorghum, Kürbis, Ackerbohne, Kartoffel, Rübe, Sonnenblume auf Ackerschlägen größer als 0,5 ha mit einer überwiegen den Hangneigung von 10 % notwendig, an der ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ teilzunehmen. In der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ ist der Anbau von oben genannten Kulturen mit Mulch-, Direktsaat, Strip-Till-Verfahren, Anhäufungen bei Kartoffel und Untersaat bei Ackerbohne, Kürbis, Soja und Sonnenblume möglich.
Bei Mulch-, Direktsaat oder Strip -Till-Verfahren muss auch an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen-Zwischenfrucht“ oder „Begrünung von Ackerflächen-System Immergrün“ teilgenommen werden (Kombinationsverpflichtung). Bei der Teilnahme mit „Anhäufungen bei Kartoffeln“ und „Untersaat bei Ackerbohne, Kürbis, Soja und Sonnenblume“ ist die Teilnahme an einer der Begrünungsmaßnahmen nicht notwendig (keine Kombinationsverpflichtung).
Bei diesen zwei Maßnahmen ist es für den Erhalt der Basismodulprämie (205/ha Euro bei Bio und 70 Euro/ha bei UBB) beim Anbau von Mais, Sojabohne, Sorghum, Kürbis, Ackerbohne, Kartoffel, Rübe, Sonnenblume auf Ackerschlägen größer als 0,5 ha mit einer überwiegen den Hangneigung von 10 % notwendig, an der ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ teilzunehmen. In der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ ist der Anbau von oben genannten Kulturen mit Mulch-, Direktsaat, Strip-Till-Verfahren, Anhäufungen bei Kartoffel und Untersaat bei Ackerbohne, Kürbis, Soja und Sonnenblume möglich.
Bei Mulch-, Direktsaat oder Strip -Till-Verfahren muss auch an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen-Zwischenfrucht“ oder „Begrünung von Ackerflächen-System Immergrün“ teilgenommen werden (Kombinationsverpflichtung). Bei der Teilnahme mit „Anhäufungen bei Kartoffeln“ und „Untersaat bei Ackerbohne, Kürbis, Soja und Sonnenblume“ ist die Teilnahme an einer der Begrünungsmaßnahmen nicht notwendig (keine Kombinationsverpflichtung).