Bessere Fischotterjagd – Millionen für Schutzwald
Was die neue Fischotterverordnung regelt
Explodierende Schäden, teils fischleere Gewässerabschnitte – das ist die Bilanz des derzeitigen Fischottervorkommens in Kärnten. Daher legte Jagd- und Fischereilandesrat Martin Gruber der Landesregierung eine neue Verordnung zum Beschluss vor. Durch diese stellt das Land Kärnten die gezielte Bejagung des – geschützten – Tieres bis einschließlich 2022 sicher. Die Grundlage dafür bildet ein Fischottermonitoring der Universität Graz in Zusammenarbeit mit den Wildbiologen des Landes. Das Monitoring ergab, dass trotz bisheriger Bejagung der Kärntner Fischotterbestand nicht abnimmt, sondern sich „dynamisch“ ausbreitet.
In der neuen Verordnung gibt es deshalb im Vergleich zur alten aus dem Jahr 2018 wesentliche Änderungen. Um den Fischotterbestand besser regulieren zu können, werden die Entnahmezahlen erhöht und der Bejagungszeitraum wird verlängert. Statt bisher 43 dürfen künftig pro Jahr 51 Fischotter entnommen werden. Der Zeitraum, in dem die Fischotter gefangen oder mit Langwaffen bejagt werden dürfen, wird um einen Monat verlängert. Die Entnahme aller Entwicklungsformen darf nun schon mit 1. November beginnen und bis Ende Februar stattfinden. Gleichzeitig wird die Schonzeit für führende oder tragende Fischotterfähen von 1. März bis 31. Oktober verkürzt. Auch die Entnahmegebiete werden erweitert.
Eine wesentliche Neuerung betrifft das Fallwild. Es muss nun nicht mehr auf die Gesamtanzahl des freigegebenen Kontingents angerechnet werden.
Bereits ab kommenden 1. November wird die Entnahme aller Entwicklungsformen des Fischotters erlaubt sein. Bereits jetzt im Oktober – ab Kundmachung der Verordnung – können männliche Tiere bejagd werden. Wie bisher benötigen Jäger dafür eine spezielle Schulung, die in Kärnten bereits von über 200 Jägerinnen und Jägern absolviert wurde. Um das Kontingent zu überwachen, sind aufgestellte Fallen und entnommene Fischotter wie bisher an das Amt der Kärntner Landesregierung zu melden.
Gruber sagte nach der Regierungssitzung, die beschlossenen Änderungen sollten zu einer Verbesserung der „höchst angespannten Situation“ in Kärntens Fischbeständen beitragen. „Tierschutz hört für mich nicht an der Gewässeroberfläche auf. Der Fischotter ist und bleibt ein Raubtier. Er hat das ökologische Gleichgewicht in den Kärntner Gewässern aus den Fugen gebracht. Das müssen wir in den Griff bekommen.“
In der neuen Verordnung gibt es deshalb im Vergleich zur alten aus dem Jahr 2018 wesentliche Änderungen. Um den Fischotterbestand besser regulieren zu können, werden die Entnahmezahlen erhöht und der Bejagungszeitraum wird verlängert. Statt bisher 43 dürfen künftig pro Jahr 51 Fischotter entnommen werden. Der Zeitraum, in dem die Fischotter gefangen oder mit Langwaffen bejagt werden dürfen, wird um einen Monat verlängert. Die Entnahme aller Entwicklungsformen darf nun schon mit 1. November beginnen und bis Ende Februar stattfinden. Gleichzeitig wird die Schonzeit für führende oder tragende Fischotterfähen von 1. März bis 31. Oktober verkürzt. Auch die Entnahmegebiete werden erweitert.
Eine wesentliche Neuerung betrifft das Fallwild. Es muss nun nicht mehr auf die Gesamtanzahl des freigegebenen Kontingents angerechnet werden.
Bereits ab kommenden 1. November wird die Entnahme aller Entwicklungsformen des Fischotters erlaubt sein. Bereits jetzt im Oktober – ab Kundmachung der Verordnung – können männliche Tiere bejagd werden. Wie bisher benötigen Jäger dafür eine spezielle Schulung, die in Kärnten bereits von über 200 Jägerinnen und Jägern absolviert wurde. Um das Kontingent zu überwachen, sind aufgestellte Fallen und entnommene Fischotter wie bisher an das Amt der Kärntner Landesregierung zu melden.
Gruber sagte nach der Regierungssitzung, die beschlossenen Änderungen sollten zu einer Verbesserung der „höchst angespannten Situation“ in Kärntens Fischbeständen beitragen. „Tierschutz hört für mich nicht an der Gewässeroberfläche auf. Der Fischotter ist und bleibt ein Raubtier. Er hat das ökologische Gleichgewicht in den Kärntner Gewässern aus den Fugen gebracht. Das müssen wir in den Griff bekommen.“
Millionenhilfe für Schutzwaldprojekt im Oberen Drautal
Vor zwei Jahren führte das Sturmtief „Vaia“ in den Kärntner Wäldern zu enormen Windwurfschäden und Vermurungen. Die Schadholzmenge lag insgesamt bei rund 1,5 Mio. Festmetern, der finanzielle Schaden betrug rund 40 Mio. Euro. Das hatte für viele Waldbauern existenzbedrohende Ausmaße. Zur Schadensbehebung und Unterstützung bei der Wiederaufforstung arbeitete das Forstreferat des Landes Kärnten bereits 2019 für die am stärksten betroffenen Gebiete fünf Förderprojekte in der Höhe von 31,5 Mio. Euro aus. Damit konnten bisher 400 Waldbauern unterstützt werden.
In der Sitzung der Kärntner Landesregierung legte Forstreferent Landesrat Martin Gruber ein weiteres Schutzwaldprojekt für das Obere Drautal zur Beschlussfassung vor. Das Gesamtvolumen beträgt 11,6 Mio. Euro, die zum Großteil von der Bundesregierung (58 %) und dem Land Kärnten (32 %) aufgebracht werden. 10 % machen Interessentenbeiträge aus. Hauptziel ist laut Gruber die Wiederherstellung der zerstörten Schutzwälder.
Im 2500 Hektar großen Projektgebiet sind durch „Vaia“ 220.000 Festmeter Schadholz angefallen. 240 Grundeigentümer sind betroffen. Sie können durch dieses Projekt Förderungen für bereits geleistete Schadholzaufarbeitung beantragen. Außerdem werden sie bei Aufforstung, Wiederbewaldungsmaßnahmen, Waldpflege und Instandsetzung von Forststraßen, die durch die Unwetterkatastrophe oder die Schadholzabfuhr beschädigt worden sind, unterstützt. Das Projekt ist langfristig auf einen Zeitraum von über zehn Jahren angelegt. Bis Ende des Jahres 2020 sollten die Aufräumarbeiten weitgehend abgeschlossen sein. In den nächsten Jahren erfolgt dann die Wiederbewaldung der Kahlflächen. Umfasst vom Projektgebiet sind Flächen in den Gemeinden Steinfeld, Greifenburg, Berg, Irschen, Oberdrauburg, Weißensee und Dellach/Drau.
In der Sitzung der Kärntner Landesregierung legte Forstreferent Landesrat Martin Gruber ein weiteres Schutzwaldprojekt für das Obere Drautal zur Beschlussfassung vor. Das Gesamtvolumen beträgt 11,6 Mio. Euro, die zum Großteil von der Bundesregierung (58 %) und dem Land Kärnten (32 %) aufgebracht werden. 10 % machen Interessentenbeiträge aus. Hauptziel ist laut Gruber die Wiederherstellung der zerstörten Schutzwälder.
Im 2500 Hektar großen Projektgebiet sind durch „Vaia“ 220.000 Festmeter Schadholz angefallen. 240 Grundeigentümer sind betroffen. Sie können durch dieses Projekt Förderungen für bereits geleistete Schadholzaufarbeitung beantragen. Außerdem werden sie bei Aufforstung, Wiederbewaldungsmaßnahmen, Waldpflege und Instandsetzung von Forststraßen, die durch die Unwetterkatastrophe oder die Schadholzabfuhr beschädigt worden sind, unterstützt. Das Projekt ist langfristig auf einen Zeitraum von über zehn Jahren angelegt. Bis Ende des Jahres 2020 sollten die Aufräumarbeiten weitgehend abgeschlossen sein. In den nächsten Jahren erfolgt dann die Wiederbewaldung der Kahlflächen. Umfasst vom Projektgebiet sind Flächen in den Gemeinden Steinfeld, Greifenburg, Berg, Irschen, Oberdrauburg, Weißensee und Dellach/Drau.
Hilfe für Rind- und Schweinefleischerzeuger
Ebenfalls einstimmig beschloss die Landesregierung für Kärntner Produzenten von Rind- und Schweinefleisch eine sogenannte „Agrar-De-minimis-Beihilfe“, deren Gesamtfördervolumen für das heurige Jahr 1,4 Mio. Euro beträgt. Damit sollen, wie von uns bereits berichtet, cornabedingte Marktverluste abgefedert werden. Da an den entsprechenden Förderrichtlinien noch gearbeitet wird, ist eine Antragstellung noch nicht möglich – sowie dies aber der Fall ist, wird der Kärntner Bauer Sie umgehend informieren.