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Bejagung von Wölfen: LK fordert Einsatz von Nachtsichtgeräten

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17.06.2022 | von Dipl.-Ing. Bernhard Rebernig

LK Kärnten fordert einstimmig den Einsatz von Nachtsichtgeräten für die Bejagung von Wölfen vom Kärntner Landtag.

Wolf Nacht.jpg © adobe.stock
© adobe.stock
Die Anzahl der Vorfälle mit Wölfen hat im heurigen Frühjahr rasant zugenommen. Immer wieder wurden Wölfe im unmittelbaren Umkreis von Siedlungen, z.B. in der Nähe von Wohnhäusern, Bushaltestellen etc. gesichtet. Bereits mehr als 100 Schafe und Kälber wurden in den letzten Wochen bei Wolfs-Angriffen getötet, viele weitere massiv verletzt. „Zu Beginn der Almsaison zeigt sich, dass der Wolf nun dem Weidevieh auf die Almen folgt – ein blutiger Almsommer steht bevor“, warnt LK-Präsident Siegfried Huber.

Nachtsichtgeräte: Beitrag zur Sicherheit

Mit der Wolfsverordnung hat die Kärntner Landesregierung eine rechtliche Möglichkeit geschaffen, Wölfe zu erlegen, wenn diese eine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung darstellen oder ernsten Schaden an landwirtschaftlichen Nutztieren anrichten. Allein in den letzten 2 Monaten wurden in 8 Gebieten Wölfe zum Abschuss freigegeben. Bislang konnte jedoch noch kein Wolf erlegt werden, da die Bejagung des vor allem nachtaktiven Räubers die Jägerinnen und Jäger vor eine große Herausforderung stellt: Zwar ist die Bejagung des Wolfes laut Jagdgesetz prinzipiell auch während der Nachtstunden erlaubt, für eine weidgerechte Erlegung sind die Sichtverhältnisse in den Nachtstunden aber oft nicht ausreichend. Die Verwendung von Nachtsichtgeräten – die seit dem Jahr 2021 zur Erlegung von Schwarzwild laut Kärntner Jagdgesetz möglich ist – ist für die Bejagung von Wölfen bislang nicht erlaubt. „Gerade der Einsatz von Nachtsichtgeräten würde den Jägerinnen und Jägern die Bejagung massiv erleichtern und einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit von Mensch und Tier leisten“, ist Huber überzeugt. 

Einstimmiger Beschluss

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der LK Kärnten in seiner Sitzung vom vergangenen Freitag einstimmig beschlossen, den Kärntner Landtag aufzufordern, noch vor der Sommerpause die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Nachtsichtgeräten zur Bejagung der laut Wolfs-Verordnung zum Abschuss freigegebenen Wölfe zu schaffen. Eine entsprechende Resolution wird der Vollversammlung der LK Kärnten in ihrer heutigen Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt und soll – die Beschlussfassung vorausgesetzt – im Anschluss an den Kärntner Landtag übermittelt werden.

Der LK-Präsident bedankt sich bei seinen Vorstands-Kolleginnen und -Kollegen für den starken Zusammenhalt: „Der Wolf ist kein parteipolitisches Thema. Er ist eine ernste Bedrohung für die Sicherheit der Bevölkerung, aber auch für den Tourismus und natürlich die Almwirtschaft. Wir hoffen, dass der Landtag den Ernst der Lage erkennt und rasch die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Nachtsichtgeräten bei der Bejagung von Wölfen schafft.“
 

Resolution beschlossen

Einstimmig beschloss die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten die nachstehende Resolution: 
Wolfsjagd mit Nachtsichtgeräten ermöglichen. 
Die Anzahl der Vorfälle mit Wölfen hat im heurigen Frühjahr rasant zugenommen. Immer wieder wurden Wölfe im unmittelbaren Umkreis von Siedlungen – in der Nähe von Bushaltestellen, Kindergärten, Schulen etc. – gesichtet und haben in bewohnten Gebieten Nutztiere auf Heimweiden getötet oder verletzt. Zu Beginn der Almsaison zeigt sich, dass der Wolf nun dem Weidevieh auf die Almen folgt – ein blutiger Almsommer steht bevor.
Mit der Kärntner Wolfsverordnung hat die Kärntner Landesregierung eine rechtliche Möglichkeit geschaffen, Wölfe zu erlegen, wenn diese eine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung darstellen oder ernsten Schaden an landwirtschaftlichen Nutztieren anrichten. Allein in den letzten zwei Monaten wurden in sechs Gebieten Wölfe zum Abschuss freigegeben, da sich Raubtiere wiederholt auf weniger als 200 m menschlichen Siedlungen genähert haben und nicht vergrämt werden konnten. 

Bislang konnte jedoch noch kein Wolf in Kärnten erlegt werden. Die Bejagung des vor allem nachtaktiven Räubers stellt die Kärntner Jägerinnen und Jäger vor eine große Herausforderung. Zwar ist die Bejagung des Wolfes laut Kärntner Jagdgesetz prinzipiell auch während der Nachtstunden erlaubt, eine weidgerechte Erlegung erfordert aber gute Sichtverhältnisse, die jedoch stark vom Wetter und Mondstand abhängen. Die Verwendung von Nachtsichtgeräten – die seit dem Jahr 2021 zur Erlegung von Schwarzwild laut Kärntner Jagdgesetz möglich ist – ist für die Bejagung von Wölfen bislang nicht erlaubt. Der Einsatz von Nachtsichtgeräten für die Wolfsjagd würde den Kärntner Jägerinnen und Jägern die Jagd auf zum Abschuss freigegebene Wölfe jedoch massiv erleichtern und so einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit von Mensch und Tier im Land Kärnten leisten. 
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert vor diesem Hintergrund den Kärntner Landtag auf, rasch die gesetzlichen Grundlagen im Kärntner Jagdgesetz zu schaffen, um noch im heurigen Almsommer die Jagd auf Wölfe mittels Nachtsichtgerät zu erlauben. 

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