Bei Investitionen auf die Finanzierung nicht vergessen
Für einen erhöhten Finanzierungsbedarf gibt es vielfältige Gründe:
- Bei Hofübernahme: Notwendigkeit, plötzlich bereits bestehende, nicht selbst verursachte Verbindlichkeiten übernehmen zu müssen.
- Steigende Produktionskosten durch höhere Material- und Energiekosten sowie Zinsaufwand.
- Höhere Investitionskosten (Maschinen, Ausstattung und Gebäude).
- Verringerte Auslastung bzw. sinkende Absatzmengen.
- Verzögerung bei Projektgenehmigungen oder der Ausschüttung von Fördermitteln.
- Unerwartete Ereignisse, z. B. langfristiger Ausfall von Arbeitskräften oder Naturkatastrophen.
Wie man Fremdkapitaleinsatz und Zinsbelastung geringhält:
- Für Hofübernehmerinnen und -übernehmer: Beantragung eines zinsbegünstigten Konsolidierungskredites (bis zu 150.000 Euro möglich).
- In Etappen investieren, sodass z. B. eine Ferienwohnung bereits Erträge bringt, bevor die andere um- oder ausgebaut wird.
- Investitionsbedarf kritisch hinterfragen - muss es die Luxusvariante sein? Einfachere Maschinen, die zudem weniger Wartung erfordern, oder gar Gebrauchtgeräte reichen oftmals aus.
- Benötige ich gewisse Geräte überhaupt als Eigenmechanisierung - Kooperationen sowohl in der Produktion als auch in der Vermarktung anstreben bzw. Fremdvergabe gewisser Arbeitsschritte. Das heißt, aus fixen Kosten werden variable gemacht.
- Bei Maschinen werden oft Leasingmöglichkeiten angeboten. Wenn die Liquidität bereits "angespannt" ist, kann das eine sinnvolle Alternative zum Kauf sein.
- Laufend Produktkalkulationen, gegebenenfalls Preisanpassungen, durchführen (Direktvermarktung, Vermietung).
- Im Bedarfsfall mehrere Kreditangebote einholen.
- Wenn möglich, einen zinsbegünstigten Kredit (Agrarinvestitionskredit) einsetzen.
- Bei Kreditaufnahme "hart" verhandeln: Der Zinssatz für den Kreditnehmer ergibt sich aus einem aktuellen Refinanzierungszinssatz (Euribor) plus Aufschlag. Beim Aufschlag kann verhandelt werden. Weil dieser heute höher ausfällt als in den vergangenen Niedrigzinsperioden, sollen zudem die Zusatzgebühren (Bereitstellungsentgelt, Kontoführung) entsprechend gering vereinbart werden.
- Kreditverträge nicht nur beim Abschluss genau lesen, sondern laufend mit den Abbuchungen vergleichen (Zinssatz - effektiver Zinssatz).
- Tilgungsplan aushändigen lassen und bei Zinsänderungen seitens der Bank prüfen, ob diese gerechtfertigt bzw. vertragskonform sind.
- Bei Unklarheiten oder vermeintlich ungerechtfertigter Erhöhung sofort intervenieren, am besten schriftlich (Beweisführung) und danach das Gespräch mit dem Bankberater suchen - eine nachträgliche Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche ist rechtlich schwer durchsetzbar, da bei "Nichtreaktion" quasi eine Zustimmung erteilt wird.
- Zahlen und Daten des eigenen Betriebes durch entsprechende laufende Aufzeichnungen gut kennen, um "agieren zu können" und nicht nur "reagieren zu müssen".
Beispiel
Man nehme ein Darlehen von 250.000 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren und 3% Effektivverzinsung. Dafür beträgt die nachschüssige Monatsrate 1381,43 Euro. Insgesamt zahlt man über die Laufzeit 336.078,54 Euro zurück. Ändert sich der Zinssatz auf 6%, beträgt die Monatsrate bereits 1768,23 Euro, und man muss insgesamt 435.922,78 Euro an Tilgung und Zinsen rückzahlen. Das ist eine Differenz von 99.844,24 Euro. Damit kann man schon erhebliche Teile der variablen Kosten des jeweiligen Betriebszweiges decken, da man diese Zinserhöhung nicht aufbringen muss.
Darlehen: 250.000 Euro, Laufzeit 20 Jahre
Monatsrate | Rückzahlung | |
Zinssatz 3 % | 1381,43 | 336.078,54 |
Zinssatz 6 % | 1768,23 | 435.922,78 |