Bauern dürfen nicht auf Schaden sitzen bleiben
Wie in den letzten Wochen bekannt wurde, ist die I&K Vieh- und Fleischhandel Kärnten GmbH, ein Teilbetrieb der Firma Ilgenfritz, in Villach in eine finanzielle Schieflage geraten. An die 100 bäuerlichen Betriebe, die dem Unternehmen Vieh verkauft haben, sind betroffen. Nachdem ein außergerichtlicher Vergleich nicht zustande gekommen ist, wurde vergangene Woche die Insolvenz über den Ilgenfritz- Betrieb eröffnet. Insgesamt betragen die Schulden rund 1,4 Mio. Euro.
Wie der Alpenländische Kreditorenverband AKV mitteilte, will der Schuldner das Unternehmen weiterführen und mit einer Quote von 20 % sanieren. Wie Medienberichten zu entnehmen ist, führt Ilgenfritz als Ursache für die Verschuldung „ausbleibende fällige Zahlungen aus ihrer Gesellschaftersphäre (Mehrheitsgesellschafter)“ an. Insgesamt besteht die Ilgenfritz-Gruppe aus mehreren Teilunternehmen, dazu zählen neben der Viehhandelsgesellschaft eine Produktions- und eine Vertriebsgesellschaft sowie eine Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH.
Die LK Kärnten ist bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens schriftlich an die Firma Ilgenfritz mit der klaren Forderung herangetreten, den bäuerlichen Betrieben die Lieferungen zu 100 % abzugelten. Seitens der Geschäftsführung muss alles darangesetzt werden, offene Forderungen ihrer Abnehmer einzutreiben, lautet eine zentrale Forderung. Das gilt insbesondere für mögliche offene Forderungen gegenüber anderen Firmen der Ilgenfritz-Gruppe. LK-Präsident Siegfried Huber stellt klar: „Die Bauern dürfen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Sie haben ihren Teil der Vereinbarung zu 100 % erfüllt. Jetzt ist die Firma Ilgenfritz gefordert, den Bauern den vollen Wert der gelieferten Ware zu zahlen!“
Rechtliche Prüfung eingeleitet
Die Landwirtschaftskammer Kärnten steht den betroffenen Betrieben, die bereits von den Kreditorenschutzverbänden über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens informiert wurden, mit rechtlicher Beratung zur Seite (siehe untenstehenden Artikel). Darüber hinaus hat die LK einen externen Rechtsanwalt eingeschaltet, um den Sachverhalt zu prüfen. Des Weiteren hat die LK Kärnten auch das unabhängige und weisungsfreie Fairnessbüro für unlautere Geschäftspraktiken mit Sitz in Wien eingeschaltet und Beschwerde gegen die Vorgangsweise eingelegt. Derzeit wird der Fall dort juristisch geprüft.
Die Landwirtschaftskammer Kärnten steht den betroffenen Betrieben, die bereits von den Kreditorenschutzverbänden über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens informiert wurden, mit rechtlicher Beratung zur Seite (siehe untenstehenden Artikel). Darüber hinaus hat die LK einen externen Rechtsanwalt eingeschaltet, um den Sachverhalt zu prüfen. Des Weiteren hat die LK Kärnten auch das unabhängige und weisungsfreie Fairnessbüro für unlautere Geschäftspraktiken mit Sitz in Wien eingeschaltet und Beschwerde gegen die Vorgangsweise eingelegt. Derzeit wird der Fall dort juristisch geprüft.
Bauern als Gläubiger im Sanierungsverfahren
Über die I&K Vieh- und Fleischhandel Kärnten GmbH wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Gläubiger können ihre Forderungen bis 8. April 2024 beim Landesgericht Klagenfurt anmelden.
Von Mag. Katrin Bauer
Von Mag. Katrin Bauer
Ein Insolvenzverfahren kann entweder als Sanierungsverfahren (mit und ohne Eigenverwaltung) oder als Konkursverfahren geführt werden. Bei einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung bestellt das Gericht einen Masseverwalter, der die Kontrolle über das Vermögen des Schuldners hat und das Unternehmen fortführt. Für den Schuldner bedeutet das, dass er die Verfügungsmacht über das eigene Vermögen verliert. Ein Sanierungsverfahren gibt dem Schuldner die Möglichkeit, sich von seinen Restschulden zu befreien und das Unternehmen zu sanieren. Voraussetzung für das Sanierungsverfahren ist, dass der Schuldner vor Eröffnung des Verfahrens einen Sanierungsplan vorlegt. Im Sanierungsplan muss der Schuldner angeben, mit welcher Quote er die Schulden begleichen wird. Zwingend notwendig ist es, dass innerhalb von zwei Jahren mindestens 20 % der Schulden bezahlt werden können.
Verfahrensablauf
Nachdem beim zuständigen Landesgericht ein Insolvenzantrag gestellt und ein Sanierungsplan vorlegt wird, hat das Gericht mit Beschluss die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in der Insolvenzdatei bekannt zu machen. Danach haben die Gläubiger die Möglichkeit, die Forderungen innerhalb der Frist, welche in der Insolvenzdatei ersichtlich ist, beim Landesgericht anzumelden. Kurze Zeit nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgt die Prüfungstagsatzung, in welcher die angemeldeten Forderungen vom Masseverwalter geprüft und entweder angenommen oder bestritten werden. Bei der folgenden Sanierungsplantagsatzung muss die Mehrheit der Gläubiger dem Sanierungsplan zustimmen. Die Gläubigermehrheit muss insgesamt mehr als die Hälfte der Forderungen einnehmen. Es zählen nur die Stimmen der bei der Tagsatzung anwesenden Gläubiger. Das Insolvenzverfahren endet, wenn die Gläubiger den Sanierungsplan annehmen und das Gericht ihn rechtskräftig bestätigt.
Nachdem beim zuständigen Landesgericht ein Insolvenzantrag gestellt und ein Sanierungsplan vorlegt wird, hat das Gericht mit Beschluss die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in der Insolvenzdatei bekannt zu machen. Danach haben die Gläubiger die Möglichkeit, die Forderungen innerhalb der Frist, welche in der Insolvenzdatei ersichtlich ist, beim Landesgericht anzumelden. Kurze Zeit nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgt die Prüfungstagsatzung, in welcher die angemeldeten Forderungen vom Masseverwalter geprüft und entweder angenommen oder bestritten werden. Bei der folgenden Sanierungsplantagsatzung muss die Mehrheit der Gläubiger dem Sanierungsplan zustimmen. Die Gläubigermehrheit muss insgesamt mehr als die Hälfte der Forderungen einnehmen. Es zählen nur die Stimmen der bei der Tagsatzung anwesenden Gläubiger. Das Insolvenzverfahren endet, wenn die Gläubiger den Sanierungsplan annehmen und das Gericht ihn rechtskräftig bestätigt.
Vertretung im Insolvenzverfahren
Gläubiger brauchen im Insolvenzverfahren keine zwingende Vertretung, da keine Anwaltspflicht besteht. Will sich ein Gläubiger jedoch vertreten lassen, muss die Vertretung entweder durch einen bevorrechtigten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870, Alpenländischer Kreditorenverband oder Österreichischer Verband Creditreform) oder durch einen Anwalt erfolgen.
Gläubiger brauchen im Insolvenzverfahren keine zwingende Vertretung, da keine Anwaltspflicht besteht. Will sich ein Gläubiger jedoch vertreten lassen, muss die Vertretung entweder durch einen bevorrechtigten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870, Alpenländischer Kreditorenverband oder Österreichischer Verband Creditreform) oder durch einen Anwalt erfolgen.
Hinweise für die Anmeldung
Die Gläubiger der I&K Vieh- und Fleischhandel Kärnten GmbH haben die Möglichkeit, bis 8. April 2024 ihre Forderungen beim Landesgericht Klagenfurt unter Angabe des Aktenzeichens 40 S 17/24a anzumelden. Die Anmeldungsfrist und andere wichtige Informationen sind in der öffentlich zugänglichen Insolvenzdatei ersichtlich. Für die Anmeldung kann ein bevorrechtigter Gläubigerschutzverband oder ein Anwalt in Anspruch genommen werden, der die Forderungsanmeldung beim Landesgericht entsprechend einbringt. Sollte der betroffene Gläubiger die Anmeldung selbst vornehmen, ist das Formular auch im Internet unter der Adresse „www.justizonline.gv.at“ abrufbar. Wichtig ist, dass Nachweise (Lieferschein, Rechnung usw.) für die entsprechenden Forderungen beigelegt werden. Für die Anmeldung ist eine Gebühr von 25 Euro beim Landesgericht Klagenfurt zu entrichten.
Bei weiteren rechtlichen Fragen hinsichtlich des Sanierungsverfahrens steht Ihnen die Stabstelle Recht der LK Kärnten gerne zur Verfügung.
Bei weiteren rechtlichen Fragen hinsichtlich des Sanierungsverfahrens steht Ihnen die Stabstelle Recht der LK Kärnten gerne zur Verfügung.