Bakterien im Trinkwasser – was zu beachten ist
Die Erfahrungen der letzten Wochen haben es gezeigt: Nach besonders starken Niederschlägen wurden in einzelnen Gemeinden Kärntens Belastungen im Trinkwasser nachgewiesen. Bei normaler Niederschlagsmenge dient die Erdschicht als zuverlässiger Filter. Nach Unwettern, wie beispielsweise Starkregen, kommt es auf einmal zu größeren Wassermengen, und dieser Mechanismus funktioniert nicht mehr. Dank strenger Überwachung des Trinkwassers durch den Wasserversorger wird die Qualität regelmäßig überprüft. Diese Verpflichtung liegt auch bei Betreibern von privaten Quellen, Brunnen oder Wasserversorgungsgemeinschaften. Bei Feststellung einer Belastung im Trinkwasser wird die Bevölkerung mit Sicherheitsmaßnahmen gewarnt. In einigen uns bekannten Fällen kam es zu einer Belastung mit E. coli-Bakterien. Diese zählen zu den coliformen Keimen. Gerade für Babys, Kleinkinder und Menschen mit schwachem Immunsystem kann die Belastung des Trinkwassers mit coliformen Keimen ein Risiko darstellen. Aber auch für gesunde Menschen können solche Keime unangenehme Folgen haben. Ganz grundsätzlich sind coliforme Bakterien für den Menschen nicht schädlich. Als Grundausstattung des Darms sind sie für die Verdauung wichtig. Gelangen solche Keime über das Trinkwasser oder die Nahrung in den Verdauungstrakt, werden die Bakterien problemlos ausgeschieden. Ein Teil siedelt sich auch im Darm an. Gefährlich wird ein Bakterium erst dann, wenn es sich stark im Körper vermehrt und Giftstoffe produziert, wodurch der Körper geschwächt wird. Ernsthaftere gesundheitliche Probleme entstehen, wenn solche Keime in den Blutkreislauf oder die Lungen gelangen. Mitunter kann es zu gefährlichen Infektionen, wie schmerzhaften Harnwegsinfektionen oder lebensbedrohlichen Lungenentzündungen, kommen.
„Du musst deinen Feind kennen, um ihn besiegen zu können.“, sagte einst Sunzi, ein chinesischer Philosoph und Stratege, ca. 500 vor Christus. Genau darum geht es. Coli-Bakterien überleben zirka zwei Wochen im Wasser. Ihre „Wohlfühltemperatur“ liegt bei 37 °C. Während dieser Zeit stellen die Bakterien eine besondere Gefahr für den Menschen dar. Das Abkochen des Wassers führt dazu, dass die Bakterien abgetötet werden.
Interview
„Prävention ist ein Garant für Lebensmittelsicherheit“
Welche Vorkehrungen in der bäuerlichen Lebensmittelproduktion zu beachten sind, beleuchtet Edeltraud Kovacs, Leiterin der Lebensmittelaufsicht in Kärnten, im Interview.
Welche Vorkehrungen in der bäuerlichen Lebensmittelproduktion zu beachten sind, beleuchtet Edeltraud Kovacs, Leiterin der Lebensmittelaufsicht in Kärnten, im Interview.
Wasser dient als Reinigungsmittel der Betriebsanlagen, Arbeitsmittel und Arbeitsflächen. Mitunter wird es als Zutat verwendet. Der Wasserversorger meldet eine E. coli-Belastung im Trinkwasser: Wie sorge ich für Sicherheit in meiner Produktion?
Edeltraud Kovacs: Die Kontamination von Trinkwasser mit E. coli-Bakterien kann ein Risiko für Lebensmittel darstellen, insbesondere, wenn das Wasser in der Produktion verwendet wird. Es ist wichtig, dass Sie das Wasser vor der Verwendung in der Lebensmittelherstellung abkochen (mindestens drei Minuten bei Siedetemperatur) oder Alternativquellen nutzen, um eine mögliche Übertragung von Bakterien zu vermeiden. Im Rahmen der Eigenverantwortung des Direktvermarkters hat dieser eine Risikoabschätzung durchzuführen und wenn erforderlich im Falle von sensiblen Produkten (wie beispielsweise Weichkäse aus Rohmilch) eine mikrobiologische Untersuchung zu veranlassen.
Gibt es eine gesonderte Meldepflicht bei der Lebensmittelaufsicht?
Bei einer Kontamination des Trinkwassers ist der Betreiber der Wasserversorgungsanlage verpflichtet, sowohl die Abnehmer als auch die zuständige Behörde unverzüglich zu informieren. Die Überwachung der Einhaltung der Trinkwasserverordnung ist in Kärnten dezentral über die Gesundheitsämter der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft organisiert. Der betroffene Direktvermarkter als Lebensmittelunternehmer hat im Rahmen der Eigenverantwortung wie oben beschrieben zu handeln.
Edeltraud Kovacs: Die Kontamination von Trinkwasser mit E. coli-Bakterien kann ein Risiko für Lebensmittel darstellen, insbesondere, wenn das Wasser in der Produktion verwendet wird. Es ist wichtig, dass Sie das Wasser vor der Verwendung in der Lebensmittelherstellung abkochen (mindestens drei Minuten bei Siedetemperatur) oder Alternativquellen nutzen, um eine mögliche Übertragung von Bakterien zu vermeiden. Im Rahmen der Eigenverantwortung des Direktvermarkters hat dieser eine Risikoabschätzung durchzuführen und wenn erforderlich im Falle von sensiblen Produkten (wie beispielsweise Weichkäse aus Rohmilch) eine mikrobiologische Untersuchung zu veranlassen.
Gibt es eine gesonderte Meldepflicht bei der Lebensmittelaufsicht?
Bei einer Kontamination des Trinkwassers ist der Betreiber der Wasserversorgungsanlage verpflichtet, sowohl die Abnehmer als auch die zuständige Behörde unverzüglich zu informieren. Die Überwachung der Einhaltung der Trinkwasserverordnung ist in Kärnten dezentral über die Gesundheitsämter der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft organisiert. Der betroffene Direktvermarkter als Lebensmittelunternehmer hat im Rahmen der Eigenverantwortung wie oben beschrieben zu handeln.
Vermietungsbetriebe kann es genauso treffen. Wie schaut eine professionelle Informationspflicht für den Urlaubsgast aus?
Der Urlaubsgast ist als Verbraucher in geeigneter Weise über die Nichteignung der Flüssigkeit als Trinkwasser zu informieren. Dies könnte beispielsweise ein Aushang im Vermietungsbetrieb sein, ein Informationsblatt am Frühstückstisch etc. Darüber hinaus sollten alle frei zugänglichen Trinkwasserzapfhähne mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ versehen sein. Die Information des Verbrauchers ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen für professionelles und verantwortungsbewusstes Handeln gegenüber den Gästen.
Der Urlaubsgast ist als Verbraucher in geeigneter Weise über die Nichteignung der Flüssigkeit als Trinkwasser zu informieren. Dies könnte beispielsweise ein Aushang im Vermietungsbetrieb sein, ein Informationsblatt am Frühstückstisch etc. Darüber hinaus sollten alle frei zugänglichen Trinkwasserzapfhähne mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ versehen sein. Die Information des Verbrauchers ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen für professionelles und verantwortungsbewusstes Handeln gegenüber den Gästen.
Auf welche Parameter ist das Trinkwasser bei Direktvermarktern oder bäuerlicher Vermietern zu untersuchen – und in welchem Intervall?
Gibt es einen Schnelltest bei Verdacht auf E. coli-Belastung im Wasser? Die Untersuchung des Trinkwassers muss regelmäßig erfolgen, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Die genauen Parameter und das Intervall der Untersuchungen können je nach lokalen Gegebenheiten und der Art der Wasserversorgungsanlage variieren. So gilt z. B. für nicht desinfiziertes Wasser aus einer Anlage mit einem Wasserverbrauch < 10 m³/Tag, welches ausschließlich für Reinigungszwecke verwendet wird, ein reduzierter Untersuchungsumfang auf mikrobiologische Parameter bzw. (unter bestimmten Voraussetzungen) ein Untersuchungsintervall von drei Jahren. Es gibt bei Verdacht auf E. coli im Trinkwasser tatsächlich Schnelltests, die eine sofortige Einschätzung bieten können. Dennoch können diese keine professionelle, detaillierte Analyse in einem akkreditierten Labor ersetzen und sind aus rechtlicher Sicht kein Überprüfungsnachweis im Sinne der Trinkwasserverordnung.
Gibt es einen Schnelltest bei Verdacht auf E. coli-Belastung im Wasser? Die Untersuchung des Trinkwassers muss regelmäßig erfolgen, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Die genauen Parameter und das Intervall der Untersuchungen können je nach lokalen Gegebenheiten und der Art der Wasserversorgungsanlage variieren. So gilt z. B. für nicht desinfiziertes Wasser aus einer Anlage mit einem Wasserverbrauch < 10 m³/Tag, welches ausschließlich für Reinigungszwecke verwendet wird, ein reduzierter Untersuchungsumfang auf mikrobiologische Parameter bzw. (unter bestimmten Voraussetzungen) ein Untersuchungsintervall von drei Jahren. Es gibt bei Verdacht auf E. coli im Trinkwasser tatsächlich Schnelltests, die eine sofortige Einschätzung bieten können. Dennoch können diese keine professionelle, detaillierte Analyse in einem akkreditierten Labor ersetzen und sind aus rechtlicher Sicht kein Überprüfungsnachweis im Sinne der Trinkwasserverordnung.
Verbraucherbeschwerden sind gestiegen, 17 Betriebe wurden geschlossen. Sie kontrollieren auch viele bäuerliche Betriebe. Wie beurteilen Sie die Sicherheit der Produkte und die Qualität in der Herstellung?
Die Zunahme an Verbraucherbeschwerden ist ein Zeichen dafür, dass die Verbraucher wachsamer und anspruchsvoller hinsichtlich Lebensmittelsicherheit sowie Qualität und Transparenz der Lebensmittelherstellung geworden sind. Die Lebensmittelsicherheit und die Qualität der Herstellung werden in Kärnten durch laufende, risikobasierte amtliche Kontrollen der Lebensmittelaufsicht, durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung der landwirtschaftlichen Produzenten sowie durch die Teilnahme an Qualitätsprogrammen (z. B. Gutes vom Bauernhof) gewährleistet. Einen nicht unwesentlichen Anteil an der Lebensmittelsicherheit hat Präventionsarbeit. So ist das umfangreiche Schulungs- und Weiterbildungsangebot der Landwirtschaftskammer Kärnten, bei welchem großer Wert auf die Zusammenarbeit mit den Spezialisten der Lebensmittelaufsicht gelegt wird, ein weiterer Garant für Lebensmittelsicherheit und Herstellungsqualität. Eine Betriebsschließung durch die Lebensmittelaufsicht ist das letzte Mittel, welches bei Gefahr in Verzug bei vereinzelten „schwarzen Schafen“ zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes angewandt wird.
Die Zunahme an Verbraucherbeschwerden ist ein Zeichen dafür, dass die Verbraucher wachsamer und anspruchsvoller hinsichtlich Lebensmittelsicherheit sowie Qualität und Transparenz der Lebensmittelherstellung geworden sind. Die Lebensmittelsicherheit und die Qualität der Herstellung werden in Kärnten durch laufende, risikobasierte amtliche Kontrollen der Lebensmittelaufsicht, durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung der landwirtschaftlichen Produzenten sowie durch die Teilnahme an Qualitätsprogrammen (z. B. Gutes vom Bauernhof) gewährleistet. Einen nicht unwesentlichen Anteil an der Lebensmittelsicherheit hat Präventionsarbeit. So ist das umfangreiche Schulungs- und Weiterbildungsangebot der Landwirtschaftskammer Kärnten, bei welchem großer Wert auf die Zusammenarbeit mit den Spezialisten der Lebensmittelaufsicht gelegt wird, ein weiterer Garant für Lebensmittelsicherheit und Herstellungsqualität. Eine Betriebsschließung durch die Lebensmittelaufsicht ist das letzte Mittel, welches bei Gefahr in Verzug bei vereinzelten „schwarzen Schafen“ zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes angewandt wird.