Aufzeichnungsbonus nutzen!
1. Einnahmen-Ausgabenrechnung als Mindestanforderung
Als Mindestanforderung sind schriftliche Aufzeichnungen in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Verbindung mit einem Anlageverzeichnis zu führen. Diese muss alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres enthalten. Im Anlageverzeichnis sind Anlagegüter wie Gebäude, Maschinen, Grundverbesserungen, Dauerkulturen etc. mit der jeweiligen Bezeichnung, dem Anschaffungsjahr, dem Anschaffungswert, der Nutzungsdauer und der Abschreibungshöhe zu erfassen. Anerkannt werden neben der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auch umfangreichere Aufzeichnungen, welche im Rahmen des Grünen Berichts, des Arbeitskreises Unternehmensführung, bei der steuerlichen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zur Bilanzierung erstellt werden. Grundsätzlich ist jede Form der Aufzeichnung zulässig. Diese kann handschriftlich auf Papier, mit einem Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel oder mit einer Buchhaltungssoftware geführt werden.
2. Aufzeichnungen über mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre
Es müssen über drei aufeinanderfolgende Jahre Aufzeichnungen geführt werden, wobei zwischen Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr gewählt werden kann. Als frühestmöglicher Beginn wird das Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, in dem die Erstniederlassung stattgefunden hat, akzeptiert. Spätester Beginn ist das Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, welches der Antragstellung zur Niederlassungsprämie folgt!
3. Definierte Kennzahlen berechnen und hochladen
Mithilfe eines Kennzahlen-Berechnungsblattes, welches den Förderwerberinnen und Förderwerbern zur Verfügung gestellt wird, sind Kennzahlen aus den Aufzeichnungen zu errechnen und innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Aufzeichnungsjahres auf die Digitale Förderplattform (DFP) hochzuladen:
- Anteil des Überschusses an den Einnahmen (in Prozent)
- Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen (in Prozent)
- Anteil der öffentlichen Gelder an den Einnahmen (in Prozent)
- Anteil der Abschreibungen an den Ausgaben (in Prozent)
4. Unterlagen aufbewahren
Im Zusammenhang mit dem Aufzeichnungsbonus sind für eine etwaige Vor-Ort-Kontrolle der AMA folgende Unterlagen mindestens fünf Jahre ab der Erstniederlassung und jedenfalls vier Jahre nach der Abschlusszahlung aufzubewahren:
- Aufzeichnungen über die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben
- Anlageverzeichnis
- Kennzahlenberechnungsblatt
LFI-Bildungsangebot
Im Webinar "Aufzeichnungsbonus für Hofübernehmer - Basisschulung Einnahmen-Ausgaben-Rechnung" werden die wichtigsten Grundlagen für das Führen von betrieblichen Aufzeichnungen vermittelt. Insbesondere wird hier auf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, das Anlegen eines Anlageverzeichnisses sowie auf die Kennzahlenberechnung zur Erfüllung der Anforderungen des Aufzeichnungsbonus eingegangen.
- Termin: 24. Jänner, 19 - 21.30 Uhr, online über Zoom
- Anmeldung: www.lfi-ktn.at bzw. Tel.-Nr.: 0463/5850-2511