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Aufzeichnungsbonus für Junglandwirte

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06.04.2023 | von Mag. Gernot Oswald - Gültigkeit: Kärnten

In der neuen GAP-Periode von 2023 bis 2027 werden Junglandwirte bei der Erstniederlassung auf einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erstmals auch mit einem Aufzeichnungsbonus belohnt.

Aufzeichnungsbonus.jpg © stock.adobe.com
Werden Aufzeichnungen geführt, gibt es einen einmaligen Bonus in der Höhe von 4000 Euro. © stock.adobe.com
Die Wichtigkeit und der vielfältige Nutzen von Aufzeichnungen ist den bäuerlichen Familien in der Regel bekannt. Ein finanzieller Anreiz in Form eines Aufzeichnungsbonus soll die Motivation für Aufzeichnungen maßgeblich erhöhen. Junglandwirte, welche die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen für die Niederlassungsprämie erfüllen und Aufzeichnungen über die betrieblichen Einnahmen und Ausgabe führen, lösen in der neuen GAP-Periode zusätzlich einen einmaligen Aufzeichnungsbonus in der Höhe von 4000 Euro aus.
  • Als Mindestanforderung sind schriftliche Aufzeichnungen in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) in Verbindung mit einem Anlageverzeichnis zu führen. Es werden neben der E/A-Rechnung natürlich auch umfangreichere Aufzeichnungen, welche im Rahmen vom Grünen Bericht, Arbeitskreis Unternehmensführung, steuerliche E/A-Rechnung bis zur Bilanzierung erstellt werden, anerkannt. Die Aufzeichnungen können handschriftlich auf Papier mit einem Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel oder mit einer Buchhaltungssoftware geführt werden.
 
  • Es müssen über drei aufeinanderfolgende Jahre Aufzeichnungen geführt werden. Es kann zwischen Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr gewählt werden. Als frühestmöglicher Beginn wird das Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, in dem die erste Niederlassung stattgefunden hat, akzeptiert.
    Beispiel 1: Die erste Niederlassung erfolgt am 1. Juni 2023. Der Startzeitpunkt für die Aufzeichnungen kann schon der 1. Jänner 2023 sein, da z. B. schon Aufzeichnungen von den Übergebern (Eltern) geführt werden.
    Spätestens muss im Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, welches der Antragstellung zur Niederlassungsprämie folgt, begonnen werden.
    Beispiel 2: Die erste Niederlassung erfolgt am 1. Juni 2023. Der Antrag für die Niederlassungsprämie muss innerhalb eines Jahres z. B. am 1. April 2024 gestellt werden. Mit spätestens 1. Jänner 2025 muss mit den Aufzeichnungen begonnen werden.
 
  • Nach Ablauf jedes Aufzeichnungsjahres müssen definierte Kennzahlen ermittelt werden. Mithilfe eines zur Verfügung gestellten Kennzahlen-Berechnungsblattes sind folgende absolute Kennzahlen aus den Aufzeichnungen zu errechnen:
    • Summe der Betriebseinnahmen, davon Anteil an öffentlichen Geldern
    • Summe der Betriebsausgaben inkl. Abschreibungen, davon Anteil der Abschreibungen
    • Einnahmenüberschuss/Ausgabenüberschuss
Auf Basis dieser absoluten Kennzahlen müssen nachfolgende relative Kennzahlen ermittelt werden:
    • Anteil des Überschusses an den Einnahmen (in Prozent)
    • Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen (in Prozent)
    • Anteil der öffentlichen Gelder an den Einnahmen (in Prozent)
    • Anteil der Abschreibungen an den Ausgaben (in Prozent)
Die ermittelten absoluten Kennzahlen verbleiben ausschließlich bei den Förderwerbern. Nur die relativen Kennzahlen müssen bei der bewilligenden Stelle binnen sechs Monaten nach Ablauf des jeweiligen Aufzeichnungsjahres auf die digitale Förderplattform hochgeladen werden.
 
Arbeitskreis Unternehmensführung
Für Förderwerber, die Interesse an gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen in Form einer doppelten Buchführung haben und ganzjährig betreut werden wollen, ist eine Mitgliedschaft beim Arbeitskreis Unternehmensführung empfehlenswert. Weitere Informationen unter www.arbeitskreise.at.
 
Bildungsangebote
Beim Einstieg und Führen von Aufzeichnungen bietet das Ländliche Fortbildungseinrichtungen (LFI) Kärnten Unterstützungsmöglichkeiten an.
Das Basisseminar Aufzeichnungsbonus soll in die E/A-Rechnung einführen und die wichtigsten Kenntnisse zur Führung von betrieblichen Aufzeichnungen vermitteln. Behandelt werden der Umgang mit den gängigsten betrieblichen Einnahmen/Ausgaben und die Abgrenzungsmodalitäten zum Privatbereich. Eine Zuordnung der Geschäftsfälle auf Konten wie Milchverkauf, Kraftfutterausgaben etc. erhöhen die Qualität und Aussagekraft der Aufzeichnungen. Zur Erstellung des Anlageverzeichnisses müssen Gebäude, sonstige bauliche Anlagen, Maschinen, Geräte, Dauerkulturen usw. bewertet und zur Berechnung der Abschreibung mit einer betriebsindividuellen Nutzungsdauer versehen werden. Nach Verbuchung aller Geschäftsfälle und Abschluss des Aufzeichnungsjahres sind die Kennzahlen mittels Kennzahlenberechnungsblatt zu ermitteln und auf die Förderplattform der AMA hochzuladen. Des Weiteren werden beim Seminar der Nutzen und die Vorteile von landwirtschaftlichen EDV-Aufzeichnungsprogrammen vermittelt.
Seminarangebot: 22. April in Krastowitz, weitere Kurse folgen. Anmeldung unter www.ktn.lfi.at bzw. 0463/58 50-25 11
 

Niederlassungsprämie 2023-2027

  • Niederlassungsprämie: Antrag nicht vergessen

  • Niederlassungsprämie für Junglandwirtinnen & Junglandwirte - Einführung Aufzeichnungsbonus

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