Auf der Zielgeraden – die verpflichtende Herkunftskennzeichnung
Nächstes Jahr soll es soweit sein – zumindest, wenn es nach Bundeskanzler Karl Nehammer und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger geht: Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel soll 2023 umgesetzt werden, wie die beiden Regierungsmitglieder am vergangenen Samstag via Aussendung mitteilten. Die zwei Verordnungen, die die Kennzeichnung regeln, sind fertig und gehen nun in Begutachtung. Nach der Notifikation durch die Europäische Kommission soll die verpflichtende Herkunftskennzeichnung ab 2023 in Österreich in Kraft treten.
Verpflichtend wird die Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Produkten und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung sein. Die Kennzeichnungspflicht umfasst dann die Primärzutaten Fleisch, Milch und Ei. Von einer „Primärzutat“ spricht man, wenn diese einen Anteil von mindestens 50 % am Lebensmittel
bzw. an der Speise ausmacht oder die Zutat von den Konsumentinnen und Konsumenten üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels bzw. der Speise assoziiert wird.
Bei Fleisch muss dann in der Regel gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde, bei Milch, wo das Tier gemolken wurde und bei Eiern, wo diese gelegt wurden.
Wo muss die Herkunftskennzeichnung kenntlich gemacht werden? Lebensmittelhersteller und -unternehmen müssen auf der Verpackung von verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln die Herkunft angeben, also z. B. auf der Verpackung von Wurstwaren, Käse oder auf Mayonnaise-Tuben. Gemeinschaftsverpfleger, etwa Krankenhauskantinen oder Kindergartenküchen, die von der öffentlichen Hand beauftragt werden, müssen dann die Herkunft mittels Aushang oder in der Speisekarte ausweisen.
Verpflichtend wird die Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Produkten und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung sein. Die Kennzeichnungspflicht umfasst dann die Primärzutaten Fleisch, Milch und Ei. Von einer „Primärzutat“ spricht man, wenn diese einen Anteil von mindestens 50 % am Lebensmittel
bzw. an der Speise ausmacht oder die Zutat von den Konsumentinnen und Konsumenten üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels bzw. der Speise assoziiert wird.
Bei Fleisch muss dann in der Regel gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde, bei Milch, wo das Tier gemolken wurde und bei Eiern, wo diese gelegt wurden.
Wo muss die Herkunftskennzeichnung kenntlich gemacht werden? Lebensmittelhersteller und -unternehmen müssen auf der Verpackung von verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln die Herkunft angeben, also z. B. auf der Verpackung von Wurstwaren, Käse oder auf Mayonnaise-Tuben. Gemeinschaftsverpfleger, etwa Krankenhauskantinen oder Kindergartenküchen, die von der öffentlichen Hand beauftragt werden, müssen dann die Herkunft mittels Aushang oder in der Speisekarte ausweisen.
„Wichtiger erster Schritt“
LK-Präsident Siegfried Huber zeigt sich erfreut und spricht in Zusammenhang mit diesen Verordnungen von einem „wichtigen ersten Schritt“, der einer langjährigen LK-Forderung entspreche. Für die Zukunft wünscht er sich, dass auch private Betriebs- sowie Großküchen und nach einer Übergangsphase auch die Gastronomie die Herkunftskennzeichnung umsetzen. „Dass dies wirtschaftlich darstellbar und freiwillig längst möglich ist, beweisen etwa die GenussWirte des Genusslandes Kärnten, die ‚Slow Food‘-Partner oder die an der LK-Initiative ‚Gut zu wissen‘ teilnehmenden Betriebe“, betont Huber.
Konsumenten wollen Klarheit
Eine GfK-Umfrage aus dem Jahr 2018 zeigt, dass 79 % der Kärntnerinnen und Kärntner eine Herkunftskennzeichnung der Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung möchten. Den Konsumentinnen und Konsumenten ist laut AMA-Umfrage aus dem Jahr 2020 die Herkunft der Produkte sogar wichtiger als der Preis. 62 % gaben dabei an, dass ihnen Regionalität wichtig ist. Wertschätzung schlägt sich letztendlich auch in regionaler Wertschöpfung nieder: Jedes zusätzliche Prozent an konsumierten heimischen Lebensmitteln bringt 300 zusätzliche Jobs in Kärnten und der Wirtschaft 8 Mio. Euro an Wertschöpfung, davon 3,8 Mio. Euro alleine im Sektor Landwirtschaf