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Auf Agrarstrukturerhebung nicht vergessen!

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14.05.2020 | von Dipl.-Ing. Tamara Glantschnig

Die Agrarstrukturerhebung einfach und bequem von zu Hause aus erledigen – in Zeiten wie diesen der sicherste Weg.

Agrarsturkturerhebung Schmuckbild .jpg © Pixabay
Seit Anfang März 2020 führt die Statistik Austria eine Vollerhebung der land- und forstwirtschaftlichen Kennzahlen in Österreich durch. Eine Teilnahme an der Agrarstrukturerhebung ist auch in außergewöhnlichen Zeiten wie diesen wichtig. Nach der aktuellen Covid-19-Krise wird es notwendig sein, die Öffentlichkeit und die Politik mit aktuellen Daten aus der Land- und Forstwirtschaft zu versorgen. Ergebnisse statistischer Erhebungen bilden die Grundlage für politische Entscheidungen auf nationaler und europäischer Ebene. Für die Agrarstrukturerhebung besteht weiterhin Auskunftspflicht.
Der Fragebogen ist online verfügbar. Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, hat Ihnen die Statistik Austria alle relevanten Unterlagen (Infoschreiben mit Zugangscode, Ausfüllanleitung) bereits im Februar 2020 per Post zugeschickt. Jeder Erhebungspflichtige hat im Vorfeld genügend Zeit, sich auf die Fragen vorzubereiten. Darüber hinaus werden sämtliche Verwaltungsdaten (z.B. von der AMA ) genutzt, die der Statistik Austria zur Verfügung stehen, um die Auskunftspflichtigen so weit wie möglich zu entlasten.


Was wird gefragt?
Die Betriebs- und Stammdaten, die Arbeitskräfte, die Berufsbildung, die Bodennutzung, die Eigentums- und Pachtverhältnisse werden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung ebenso erfragt wie der Viehbestand und die Stallhaltungsformen, das Wirtschaftsdüngermanagement, die biologische Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten.
Zur Entlastung der Erhebungspflichtigen werden sämtliche Verwaltungsdaten genutzt, die der Statistik Austria zur Verfügung stehen.

Wie erfolgt die Erhebung?
Erhebungspflichtige haben die Möglichkeit, den Fragebogen bequem und einfach zu Hause über den eigenen PC (Direktmelder) auszufüllen. Bei der Eingabe der Daten werden gezielte Prüfungen vorgenommen und nicht plausible Eintragungen mittels Warn- und Fehlerhinweisen kenntlich gemacht. Das Ausfüllen kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Das regelmäßige Speichern der Daten verhindert, dass Informationen verloren gehen. 
Achtung: Das Absenden des Fragebogens ist für Betriebe, die einen Mehrfachantrag (MFA) bei der Agrarmarkt Austria stellen, erst nach erfolgter Abgabe des MFA 2020 möglich.

Wer muss den Fragebogen ausfüllen?
Von der Erhebung sind Betriebe mit folgenden Schwellenwerten betroffen:
  • mindestens 3 ha Waldfläche
  • Viehhaltung mit mindestens 1,7 GVE
  • 3 Hektar landwirtschaftliche ­Nutzfläche
  • 3 Hektar Dauergrünland
  • 1,5 Hektar Ackerland
  • 50 Ar Kartoffeln
  • 10 Ar Gemüse und Erdbeeren
  • 10 Ar Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Sämereien und Pflanzgut, Rebschulen, Baumschulen, Forstbaumschulen
  • 10 Ar Erwerbsweinbauflächen
  • 30 Ar intensiv genutzte Obstflächen, sonstige Dauerkulturflächen (ohne Weingärten, Rebschulen, Baumschulen und Forstbaumschulen)
  • 100 m² überwieg0end gewerbsmäßig bewirtschaftete begehbare Gewächshäuser mit Glas-, ­Folien- oder Kunststoffeindeckung
  • 100 Ar Zuchtpilze

Gibt es Hilfestellung?
Ergeben sich zu einzelnen Erfassungspunkten Fragen, stellt die Statistik Austria ausführliches Informationsmaterial zum Nachlesen zur Verfügung. 

Direkt im Fragebogen kommen Sie mit einem Klick zu detaillierten Hilfetexten für jede einzelne Position. Weiters können Sie die kostenlose Hotline der Statistik Austria unter der Telefonnummer 0800/799 766 anrufen oder Ihre Frage per Mail an ­agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at stellen. Ist das selbstständige Ausfüllen des Web­fragebogens tatsächlich nicht möglich, stehen weitere Hilfestellungen zur Auswahl:
  • Telefonische Erhebung für Nicht-MFA-­Betriebe: Für all jene Betriebe, die keinen MFA abgeben, aber die Erhebungskriterien erfüllen, bietet die Statistik Austria telefonische Termine an, bei denen die Daten einem Mitarbeiter der Statistik einfach und vertraulich weitergegeben werden können. Dazu muss die dem Infoschreiben beiliegende Antwortkarte ausgefüllt und an die Statistik Austria retourniert werden.
  • Hilfestellung der LK-Kärnten für MFA-­Betriebe: MFA-Betriebe können die Hilfestellung in der zuständigen LK-Außenstelle in Anspruch nehmen. Diese kann nur nach entsprechender Vorbereitung mit dem von der Statistik Austria zugesandten Vorbereitungsbogen erfolgen. Im Zuge der Abgabe des Mehrfachantrages 2020 haben Sie die Möglichkeit, sich für einen Termin vormerken zu lassen. Der persönliche Abgabetermin wird Ihnen von der zuständigen LK-Außenstelle schriftlich mitgeteilt. Aufgrund der aktuellen Situation rund um die Covid-19-Krise wird die Hilfestellung bis zumindest 15. Juni ausschließlich telefonisch erfolgen.
    Ab 16. Juni werden auch wieder persönliche Termine unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen zugeteilt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Terminbrief.

 

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