Arbeitsprogramm Bodenschätzung

Die Bodenschätzer werden im Sommer 2021 in den angeführten Katastralgemeinden die aktuellen Bodenschätzungsergebnisse überprüfen. Mit Bohrstichen werden allfällige Veränderungen in den Bodenhorizonten festgestellt und gemäß den Bundes- und Landesmusterstücken neu eingewertet. Die zu beprobenden Flächen können gemäß Bodenschätzungsgesetz 1970 ohne direkte Verständigung der Grundeigentümer betreten werden. Da das Abarbeiten des Schätzungsprogrammes witterungsabhängig ist, kann keine fixe Terminkulisse vereinbart werden, wann welche Grundstücke überprüft werden.
Dies wäre aus Sicht der Landwirtschaftskammer vorteilhaft, da die Grundeigentümer die Eigenheiten ihrer Grundstücke am besten kennen und so auf die Besonderheiten hinweisen könnten.
Nach Abschluss der Überprüfungen ist die Auflegung der überprüften Ergebnisse in den Wintermonaten auf den jeweiligen Gemeindeämtern beabsichtigt. Diese Auflegungsdauer von einem Monat sollte genutzt werden, um Einsicht in die überprüften Bodenschätzungsergebnisse zu nehmen und um allfällige Besonderheiten dort bekanntzugeben und zu korrigieren. Nach diesem Monat sind die Bodenschätzungsergebnisse rechtskräftig.
Folgende Gemeinden werden überprüft
Dies wäre aus Sicht der Landwirtschaftskammer vorteilhaft, da die Grundeigentümer die Eigenheiten ihrer Grundstücke am besten kennen und so auf die Besonderheiten hinweisen könnten.
Nach Abschluss der Überprüfungen ist die Auflegung der überprüften Ergebnisse in den Wintermonaten auf den jeweiligen Gemeindeämtern beabsichtigt. Diese Auflegungsdauer von einem Monat sollte genutzt werden, um Einsicht in die überprüften Bodenschätzungsergebnisse zu nehmen und um allfällige Besonderheiten dort bekanntzugeben und zu korrigieren. Nach diesem Monat sind die Bodenschätzungsergebnisse rechtskräftig.
Folgende Gemeinden werden überprüft
- Finanzamt Österreich – Klagenfurt St. Veit Wolfsberg
- OG Feldkirchen: KG Höfling, KG Rabensdorf, KG Waiern
- OG Steuerberg: KG Neusteuerberg, KG Wabl
- OG Ossiach: KG Ossiach
- OG Steindorf a. Ossiacher See: KG Steindorf, KG Stiegl
- Finanzamt Österreich – Spittal Villach
- OG Seeboden am Millstätter See: KG Lieseregg, KG Lieserhofen, KG Seeboden, KG Treffling
Informationen: Dipl.-Ing. Max Borchardt, BEd, E-Mail: max.borchardt@lk-kaernten.at, Tel. 0463/5850-1446,
Ing.Harald Sucher, E-Mail: harald.sucher@lk-kaernten.at, Tel. 0463/58 50-14 45
Ing.Harald Sucher, E-Mail: harald.sucher@lk-kaernten.at, Tel. 0463/58 50-14 45