Ankaufsbeihilfen für Hochleistungszuchttiere

1. Ankaufsförderung des Landes Kärnten
Die Ankaufsförderung hat das Ziel, die genetische Qualität bei der Zucht von Schafen und Ziegen durch den Erwerb von Hochleistungszuchtwiddern und -böcken zu verbessern. Diese Förderung wird Landwirten gewährt, die im Bundesland Kärnten einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften.
Die Förderung kann in Form eines Investitionszuschusses beim Ankauf gewährt werden und beträgt 50 Euro je Tier. Der Mindestankaufspreis beträgt 400 Euro netto und gilt für Hochleistungszuchtwidder und -böcke der Zuchtwertklassen 1 und 2a bei Ankauf über Versteigerungen in Kärnten, Lienz, Wels, Traboch, Maishofen, Imst oder Rotholz.
Ebenfalls gibt es die Beihilfe für Tiere, die in einem Zuchtbuch einer anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sind, zu den genannten Mindestankaufspreisen und Zuchtwertklassen - und zwar beim Ankauf von Hochleistungszuchtwiddern der Rassen Bergschaf, Merino-Landschaf, Suffolk, Texel, Jura, Ostfriesisches Milchschaf, Kärntner Brillenschaf, Krainer Steinschaf, Braunes Bergschaf, Dorper und Berrichon du Cher; außerdem beim Ankauf von Hochleistungszuchtböcken der Rassen Saanenziege, Toggenburger Ziege, Burenziege, Gemsfärbige Gebirgsziege, Pinzgauer Ziege und Tauernscheckenzieg.
Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt durch die Landwirtschaftskammer zum Jahresende. Die Betriebe erhalten das Förderformular mit den Daten der angekauften Tiere zur Unterfertigung und reichen dies in der LK Kärnten im Referat IV, Tierische Produktion und Bauen, ein.
Die Förderung kann in Form eines Investitionszuschusses beim Ankauf gewährt werden und beträgt 50 Euro je Tier. Der Mindestankaufspreis beträgt 400 Euro netto und gilt für Hochleistungszuchtwidder und -böcke der Zuchtwertklassen 1 und 2a bei Ankauf über Versteigerungen in Kärnten, Lienz, Wels, Traboch, Maishofen, Imst oder Rotholz.
Ebenfalls gibt es die Beihilfe für Tiere, die in einem Zuchtbuch einer anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sind, zu den genannten Mindestankaufspreisen und Zuchtwertklassen - und zwar beim Ankauf von Hochleistungszuchtwiddern der Rassen Bergschaf, Merino-Landschaf, Suffolk, Texel, Jura, Ostfriesisches Milchschaf, Kärntner Brillenschaf, Krainer Steinschaf, Braunes Bergschaf, Dorper und Berrichon du Cher; außerdem beim Ankauf von Hochleistungszuchtböcken der Rassen Saanenziege, Toggenburger Ziege, Burenziege, Gemsfärbige Gebirgsziege, Pinzgauer Ziege und Tauernscheckenzieg.
Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt durch die Landwirtschaftskammer zum Jahresende. Die Betriebe erhalten das Förderformular mit den Daten der angekauften Tiere zur Unterfertigung und reichen dies in der LK Kärnten im Referat IV, Tierische Produktion und Bauen, ein.
2. Förderung Schaf und Ziegenzuchtverband
Der Verband fördert für seine Mitglieder den Ankauf von Zuchtböcken und Zuchtwiddern der Zuchtwertklassen 1 und 2a, ab einem Mindestankaufspreis von 450 Euro auf Versteigerungen in Österreich mit einem einmaligen jährlichen Zuschuss von 150 Euro je Vatertier. Rassenspektrum wie in der Landesförderung. Der Schaf- und Ziegenzuchtverband ist die Anlaufstelle für die Auszahlung des Beihilfenbetrages. Die Auszahlung erfolgt zum Jahresende.
3. Ankaufsbeihilfen der Gemeinden
Im Rahmen der Deminimis-Beihilfe können landwirtschaftliche Betriebe im Bundesland bei der Wohnsitzgemeinde für angekaufte, gekörte Vatertiere Beihilfe beantragen. Ab etwa 40 Schafen wird je Betrieb ein Vatertier gefördert. Bei kleineren Beständen müssen Tierhalter diese Vatertiere zur Deckung in der Gemeinde zur Verfügung stellen. Die Förderhöhen je Gemeinde sind unterschiedlich hoch. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt mit den Abstammungsnachweisen und den Zahlungsbelegen bei der Gemeinde.
4. Selektionskriterien
Aus Herdebuchzucht stammend, mit guter Exterieurbewertung, mit hohen Zuchtwerten (Fleisch, Fitness, Milch bei Milchschafrassen) über 120, mit möglichst hoher Sicherheit.
Leistungen der Mutter und Großmütter in Fruchtbarkeit und Milchleistung (besonders bei Milchschafen)
Für die Fleischleistung die täglichen Zunahmen des Tieres, seiner Eltern und Großeltern. Die Bemuskelung des Zuchtwidders mit den entsprechenden Werten einer guten Muskelfülle bei vertretbaren Fettmaßen.
Frisch in der Herde angeschaffte Vatertiere benötigen eine gewisse Quarantänezeit und auch eine Zeit der Umstellung (Fütterung, Haltungsbedingungen) und Eingewöhnung in die Herde. Vatertiere sollen verstärkt unter Beobachtung stehen, weil gerade für junge Vatertiere beim Deckeinsatz, auf den sie konditionell vorbereitet sein sollen, viel zusätzlicher Stress entsteht.
Die Förderung der Vatertierhaltung begünstigt Betriebe, die der Qualität des eingesetzten Vatertiermaterials entsprechende Bedeutung beimessen.
Leistungen der Mutter und Großmütter in Fruchtbarkeit und Milchleistung (besonders bei Milchschafen)
Für die Fleischleistung die täglichen Zunahmen des Tieres, seiner Eltern und Großeltern. Die Bemuskelung des Zuchtwidders mit den entsprechenden Werten einer guten Muskelfülle bei vertretbaren Fettmaßen.
Frisch in der Herde angeschaffte Vatertiere benötigen eine gewisse Quarantänezeit und auch eine Zeit der Umstellung (Fütterung, Haltungsbedingungen) und Eingewöhnung in die Herde. Vatertiere sollen verstärkt unter Beobachtung stehen, weil gerade für junge Vatertiere beim Deckeinsatz, auf den sie konditionell vorbereitet sein sollen, viel zusätzlicher Stress entsteht.
Die Förderung der Vatertierhaltung begünstigt Betriebe, die der Qualität des eingesetzten Vatertiermaterials entsprechende Bedeutung beimessen.