Amtliche Kontrollen am Direktvermarktungsbetrieb
Dass sich die heimischen Lebensmittel mit gutem Gefühl genießen lassen, belegt der jährliche österreichische Lebensmittelsicherheitsbericht. Seine Ergebnisse sprechen für sich: Von den 24.746 amtlichen Proben im Jahr 2024 waren 83,1% einwandfrei. Als gesundheitsschädlich wurden nur 0,5% eingestuft. Dabei werden alle Betriebe entlang der Lebensmittelkette kontrolliert.
Die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel tragen in erster Linie die Landwirtinnen und Landwirte und Lebensmittelproduzent:innen, Händler:inn und Gastronom:innen. Das beginnt bei der Produktion oder Auswahl der Rohstoffe bis hin zur sicheren Verpackung und Kennzeichnung. Bäuerliche Direktvermarkter:innen unterliegen dabei zahlreichen behördlichen Kontrollen, etwa durch die Lebensmittelaufsicht, das Zoll- und Eichamt, Gütesiegel-Qualitätskontrollen, die Finanzpolizei oder das Arbeitsinspektorat. Besonders Kontrollen ohne Vorankündigung stellen für viele bäuerliche Betriebe eine Herausforderung dar. Zwar gilt der Betriebsführer bzw. die Betriebsführerin als hauptverantwortlicher Lebensmittelproduzent:in, in der Praxis liegt die Produktion jedoch häufig in den Händen der Bäuerin oder wird gemeinschaftlich von der gesamten bäuerlichen Familie mitgetragen.
Die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel tragen in erster Linie die Landwirtinnen und Landwirte und Lebensmittelproduzent:innen, Händler:inn und Gastronom:innen. Das beginnt bei der Produktion oder Auswahl der Rohstoffe bis hin zur sicheren Verpackung und Kennzeichnung. Bäuerliche Direktvermarkter:innen unterliegen dabei zahlreichen behördlichen Kontrollen, etwa durch die Lebensmittelaufsicht, das Zoll- und Eichamt, Gütesiegel-Qualitätskontrollen, die Finanzpolizei oder das Arbeitsinspektorat. Besonders Kontrollen ohne Vorankündigung stellen für viele bäuerliche Betriebe eine Herausforderung dar. Zwar gilt der Betriebsführer bzw. die Betriebsführerin als hauptverantwortlicher Lebensmittelproduzent:in, in der Praxis liegt die Produktion jedoch häufig in den Händen der Bäuerin oder wird gemeinschaftlich von der gesamten bäuerlichen Familie mitgetragen.
Kontrollen in Abwesenheit
Die Befugnisse und Pflichten der Aufsichtsorgane sind gesetzlich klar geregelt. Die Tätigkeit der Lebensmittelaufsicht ist beispielsweise im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz klar festgelegt. Bestimmte ausgebildete Aufsichtsorgane sind dabei berechtigt, amtliche Kontrollen auch ohne Anwesenheit des Bewirtschaftenden durchzuführen, sofern betriebsangehörige Personen anwesend sind. Dabei dürfen diese alle für die amtliche Kontrolle maßgeblichen Nachforschungen anstellen und dabei:
- Grundstücke, Gebäude, Transportmittel betreten und Fotos anfertigen
- erforderliche Auskünfte verlangen und Personen befragen
- Unterlagen einsehen sowie Fotos davon anfertigen
- und Proben entnehmen
- Eine Störung des laufenden Geschäftsbetriebes sollte bei der amtlichen Kontrolle jedoch vermieden werden.
Vorkehrung und Vorbereitung
Eine unangekündigte amtliche Kontrolle kann durch gute Vorbereitung, auch ohne Beisein des Betriebsführers/ der Betriebsführerin, innerhalb der bäuerlichen Familie und der Mitarbeiter:innen souverän bewältigt werden. Einfache Maßnahmen können dabei schon hilfreich sein. Der erste Schritt dazu liegt im Festlegen der Zuständigkeiten innerhalb der Familie bzw. des Betriebs - wer begleitet die Kontrolle und hat Einblick in die relevanten Unterlagen. Weiters sollte stets Hygiene- und Arbeitskleidung auch für betriebsfremde Personen bereitgehalten werden. Die regelmäßige Schulung der Familienmitglieder, Mitarbeiter:innen hinsichtlich Kontrollabläufen, Hygienevorgaben und relevanten Räumlichkeiten ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Eigenkontrollsystems und sorgt darüber hinaus für Sicherheit bei Kontrollen.
Führen Sie eine griffbereite Mappe bzw. einen Dateiordner mit allen wichtigen Unterlagen wie Produkt- und Trinkwasseruntersuchungen, Wartungs- und Servicenachweisen für Geräte sowie Eigenkontrollaufzeichnungen, beispielsweise Reinigungspläne oder Schädlingsmonitoring. Hierbei muss erwähnt werden, dass eine amtlich durchgeführte Produktuntersuchung nicht zu den Eigenkontrollmaßnahmen des Betriebes zählt.
Weiters sollte auf eine nachvollziehbare Produktkennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sowie schriftlich festgehaltene betriebsinterne Abläufe geachtet werden.
Eine sachliche und kooperative Kommunikation und gute Vorkehrungen vermitteln Professionalität, schaffen Sicherheit im Kontrollfall und tragen wesentlich zu einem positiven Ablauf der amtlichen Kontrolle bei.
Führen Sie eine griffbereite Mappe bzw. einen Dateiordner mit allen wichtigen Unterlagen wie Produkt- und Trinkwasseruntersuchungen, Wartungs- und Servicenachweisen für Geräte sowie Eigenkontrollaufzeichnungen, beispielsweise Reinigungspläne oder Schädlingsmonitoring. Hierbei muss erwähnt werden, dass eine amtlich durchgeführte Produktuntersuchung nicht zu den Eigenkontrollmaßnahmen des Betriebes zählt.
Weiters sollte auf eine nachvollziehbare Produktkennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sowie schriftlich festgehaltene betriebsinterne Abläufe geachtet werden.
Eine sachliche und kooperative Kommunikation und gute Vorkehrungen vermitteln Professionalität, schaffen Sicherheit im Kontrollfall und tragen wesentlich zu einem positiven Ablauf der amtlichen Kontrolle bei.
3 Fragen an Michael Szmolik, Sachgebietsleiter der Lebensmittelaufsicht, Amt der Kärntner Landesregierung
1| Welche Herausforderungen sehen Sie für die Lebensmittelaufsicht in Kärnten?
Das Bewusstsein für die Verantwortung, Lebensmittel in Verkehr zu bringen, muss noch mehr geschärft werden. Auch die Vermittlung der notwendigen Bürokratie für die jeweiligen Betriebe ist ein Thema, das uns beschäftigt. Es wird von uns immer ein Weg gesucht, die entsprechenden Anforderungen einfach und verständlich weiterzugeben.
2| Die Landwirtschaftskammer Kärnten betont stets das gute und konstruktive Miteinander mit dem Institut für Lebensmittelsicherheit und der Lebensmittelaufsicht in Kärnten. Gerade für bäuerliche Kleinproduzenten ist der Grundsatz: "Beraten statt strafen" von Bedeutung und sinnvoll. Werden Sie diesen Weg auch künftig weiterverfolgen?
Unser Bestreben ist, im Rahmen unserer Möglichkeiten, mit Betrieben zusammenzuarbeiten und schon präventiv Maßnahmen zu empfehlen. Wir sind immer zu einem Informationsaustausch bereit und hoffen auf eine produktive Zusammenarbeit, um Strafen vorzubeugen.
3| Welche Schwerpunkte möchten Sie als neuer Sachgebietsleiter in den kommenden Jahren setzen – straffere Kontrollen, spezielle Schwerpunkte oder verstärkte Prävention mit Aufklärung?
Grundsätzlich stehen die Lebensmittelsicherheit und der Konsumentenschutz bei uns in der Lebensmittelaufsicht im Vordergrund. Unser Team möchte den Qualitätsstandard in allen Bereichen - von der Routinekontrolle bis hin zur Prävention in Form von möglichen Betriebsberatungen - aufrechterhalten.
Das Bewusstsein für die Verantwortung, Lebensmittel in Verkehr zu bringen, muss noch mehr geschärft werden. Auch die Vermittlung der notwendigen Bürokratie für die jeweiligen Betriebe ist ein Thema, das uns beschäftigt. Es wird von uns immer ein Weg gesucht, die entsprechenden Anforderungen einfach und verständlich weiterzugeben.
2| Die Landwirtschaftskammer Kärnten betont stets das gute und konstruktive Miteinander mit dem Institut für Lebensmittelsicherheit und der Lebensmittelaufsicht in Kärnten. Gerade für bäuerliche Kleinproduzenten ist der Grundsatz: "Beraten statt strafen" von Bedeutung und sinnvoll. Werden Sie diesen Weg auch künftig weiterverfolgen?
Unser Bestreben ist, im Rahmen unserer Möglichkeiten, mit Betrieben zusammenzuarbeiten und schon präventiv Maßnahmen zu empfehlen. Wir sind immer zu einem Informationsaustausch bereit und hoffen auf eine produktive Zusammenarbeit, um Strafen vorzubeugen.
3| Welche Schwerpunkte möchten Sie als neuer Sachgebietsleiter in den kommenden Jahren setzen – straffere Kontrollen, spezielle Schwerpunkte oder verstärkte Prävention mit Aufklärung?
Grundsätzlich stehen die Lebensmittelsicherheit und der Konsumentenschutz bei uns in der Lebensmittelaufsicht im Vordergrund. Unser Team möchte den Qualitätsstandard in allen Bereichen - von der Routinekontrolle bis hin zur Prävention in Form von möglichen Betriebsberatungen - aufrechterhalten.